von Dr. phil. Sonja Deml in Familie
Kinder getrenntlebender Eltern bekommen ab 1. Januar 2022 mehr Barunterhalt. Das betrifft minderjährige und volljährige Kinder gleichermaßen. Je nach Alter des Kindes und der Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen steigen die Unterhaltssätze. Die Düsseldorfer Tabelle ist als Leitlinie für zwei Unterhaltsberechtigte zu verstehen, sie selbst hat keine Gesetzeskraft – allerdings verwenden die meisten Familiengerichte die Unterhaltstabelle als […]
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von Dr. phil. Sonja Deml in Familie
Wenn sich Eltern trennen, wird für den Kindesunterhalt in der Regel die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie zugrunde gelegt. Familiengerichte orientieren sich an den darin festgelegten Bedarfssätzen. Ab Januar 2021 gelten neue Berechnungsgrundlagen. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder sowie die Erhöhung des Kindergeldes.
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von Dr. phil. Sonja Deml in Familie
Es kommt immer wieder vor, dass ein unterhaltsschuldender Elternteil den Kindesunterhalt nicht leisten kann, da er kein bzw. ein zu geringes Einkommen hat oder verschuldet ist. Wenn nicht alle Unterhaltsansprüche in voller Höhe bedient werden können, ist der Unterhaltsschuldner nur bedingt leistungsfähig und es liegt ein Mangelfall vor. Allerdings müssen die betroffenen Kinder nicht auf […]
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von Dr. phil. Sonja Deml in Familie
Die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern nach einer Trennung oder Scheidung endet nicht automatisch mit deren Volljährigkeit. Kinder, die schon 18 sind und sich in der Ausbildung befinden, haben einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Dabei kommt es auf die Situation des Kindes an, denn Schüler, Studenten und Azubis haben individuelle Unterhaltsansprüche. Außerdem werden die Eigeneinkünfte des Kindes […]
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von Dr. phil. Sonja Deml in Familie
In regelmäßigen Abständen werden die von der Düsseldorfer Tabelle empfohlenen Werte des Kindesunterhaltes an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Ab dem 1. Januar 2020 gelten neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Kindesunterhaltes. Die neu ermittelten Werte sind keine verbindlich zu zahlenden Beträge, sondern die Düsseldorfer Tabelle bietet eine Richtlinie zur Errechnung des Kindesunterhalts an. In der Regel […]
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von Dr. phil. Sonja Deml in Familie
An der Düsseldorfer Tabelle orientieren sich Familiengerichte wenn es um die Berechnung des Kindesunterhalts geht. Ab 1.1.2019 gelten neue Richtwerte und die minderjährigen Kinder von getrennt lebenden Eltern können sich auf mehr Unterhalt freuen. Für die volljährigen Kinder ändern sich die aktuellen Unterhaltssätze nicht.
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von Dr. phil. Sonja Deml in Familie
Leider kommt es immer wieder vor, dass der unterhaltspflichtige Ex-Partner keinen Unterhalt für den getrennt lebenden Elternteil bzw. für die Kinder überweist oder nur ab und zu zahlt. Unter ausstehenden Unterhaltszahlungen leiden nicht nur die Kinder, weil man sich dann bestimmte Dinge einfach nicht leisten kann, sondern auch der haupterziehende Elternteil steht ganz schön unter […]
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von Dr. phil. Sonja Deml in Familie
Jedes Kind, deren Eltern sich getrennt haben, hat bis zu einem bestimmten Alter einen Anspruch auf Unterhalt. Es ist dabei egal, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen und der Lebenssituation der Eltern sowie nach dem Alter des Kindes.
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von Dr. phil. Sonja Deml in Familie
Manchmal passieren unvorhergesehene Ereignisse, die außergewöhnlich hohe Kosten für Alleinerziehende nach sich ziehen. Der laufende Tabellenunterhalt reicht dann nicht mehr aus und alleinerziehende Mütter und Väter haben die Möglichkeit, Sonderbedarf beim Unterhaltszahler zu beantragen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der Sonderbedarf ein möglichst einmaliger, nicht vorhersehbarer und außerordentlich hoher Bedarf ist. Grundsätzlich müssen beide […]
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von Dr. phil. Sonja Deml in Familie
Manchmal gibt es Lebensumstände, unvorhergesehene Ereignisse und Zeitpunkte, die außergewöhnliche Kosten nach sich ziehen. Wenn der Unterhalt (oder andere staatliche Transferzahlungen) nicht mehr ausreichen, können Alleinerziehende mit Kind Mehrbedarf bzw. Sonderbedarf haben. Die Kosten für Mehrbedarf oder Sonderbedarf können (anteilig) vom Unterhaltspflichtigen geltend gemacht werden, denn grundsätzlich haften beide Elternteile zu gleichermaßen für den Sonder- […]
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