Die neue Düsseldorfer Tabelle 2022

von | 20. Dezember 2021

Jährlich wird die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt angepasst. Die Mindestsätze steigen ab 2022. Hier findest du alle Änderungen im Überblick.

Düsseldorfer Tabelle 2022Kinder getrenntlebender Eltern bekommen ab 1. Januar 2022 mehr Barunterhalt. Das betrifft minderjährige und volljährige Kinder gleichermaßen. Je nach Alter des Kindes und der Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen steigen die Unterhaltssätze. Die Düsseldorfer Tabelle ist als Leitlinie für zwei Unterhaltsberechtigte zu verstehen, sie selbst hat keine Gesetzeskraft – allerdings verwenden die meisten Familiengerichte die Unterhaltstabelle als Grundlage bei der Berechnung des Kindesunterhalts.

Kindesunterhalt für minderjährige Trennungskinder ab 1.1.2022

Kinder bis zu fünf Jahren erhalten ab Neujahr 396 € monatlich, also drei Euro mehr. Ähnlich fällt die Unterhaltserhöhung bei Kindern von sechs bis elf Jahren aus. Sie bekommen vier Euro mehr und somit 455 € pro Monat. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren können sich über eine monatliche Erhöhung von fünf Euro auf insgesamt 533 € freuen. Dies sind allerdings nur die Mindestsätze und je nach Einkommensgruppe des getrenntlebenden Elternteils kann der Unterhalt sogar in den vierstelligen Bereich steigen.

Volljährige Kinder erhalten mehr Unterhalt

Ab 1.1.2022 steigen die Unterhaltssätze für volljährige Kinder ebenfalls an. Sie erhalten statt bisher 564 € Mindestunterhalt in der niedrigsten Einkommensgruppe 569 €. Volljährige Trennungskinder können ihren Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen geltend machen, da beide ab dem 18. Geburtstag ihres Kindes barunterhaltspflichtig sind, unabhängig davon, ob das Kind noch bei einem Elternteil wohnt. Mehr zum Unterhalt für volljährige Kinder erfährst du hier

Unterhalt für Studenten

Der Bedarfssatz von Kindern, die studieren, beträgt wie im Vorjahr 860 €. Er wurde trotz gestiegener Lebenshaltungskosten nicht erhöht. Doch Studenten können sich durch Nebenjobs etwas dazuverdienen bzw. BaföG beantragen, um ihre Kosten zu decken.

Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt

Wie bisher üblich wird das Kindergeld bei minderjährigen Trennungskindern zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet. Bei volljährigen Kindern findet in der Regel eine Anrechnung in vollem Umfang auf den Barunterhalt statt. Die Familienkasse überweist das Kindergeld direkt an das volljährige Kind, sofern es nachweisen kann, dass es sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein Studium absolviert und das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat. Eine Kindergelderhöhung ist für 2022 nicht vorgesehen.

Keine Änderung beim Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Beim Selbstbehalt bzw. Eigenbedarf gibt es für die unterhaltspflichtigen Eltern keine Änderungen ab dem neuen Jahr. Der Eigenbedarf nicht erwerbstätiger Elternteile liegt nach wie vor bei 960 €. Erwerbstätige Unterhaltspflichtige dürfen weiterhin mit einem Selbstbehalt von 1160 € rechnen. Bei den beiden Berechnungen wird von einer Warmmiete in Höhe von 430 € ausgegangen. Mit Volljährigkeit des Kindes erhöht sich der Selbstbehalt auf 1400 €, worin eine Warmmiete in Höhe von bis zu 550 € enthalten ist. Liegen die Mietkosten höher, kann der Eigenbedarf in Einzelfällen erhöht werden. Sind die Mietkosten allerdings unverhältnismäßig hoch, werden sie nicht mehr in voller Höhe angerechnet.

Die komplette Düsseldorfer Tabelle mit allen Alters- und Einkommensgruppierungen findest du hier

Foto:
Canva.com

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