Neue Düsseldorfer Tabelle: Mehr Unterhalt für Trennungskinder

von | 28. November 2018

Ab Januar 2019 gelten neue Unterhaltssätze für Kinder getrennt lebender Eltern. So viel Unterhalt muss laut der neuen Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden…

KindesunterhaltAn der Düsseldorfer Tabelle orientieren sich Familiengerichte wenn es um die Berechnung des Kindesunterhalts geht. Ab 1.1.2019 gelten neue Richtwerte und die minderjährigen Kinder von getrennt lebenden Eltern können sich auf mehr Unterhalt freuen. Für die volljährigen Kinder ändern sich die aktuellen Unterhaltssätze nicht.

Düsseldorfer Tabelle 2019: Mehr Kindesunterhalt für Minderjährige

Der Mindestunterhalt für minderjährige Trennungs- bzw. Scheidungskinder erhöht sich ab dem 1.1.2019. Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (1. Altersstufe) bekommen minderjährige Kinder von ihrem getrennt lebenden Elternteil dann pro Monat 354€. Das entspricht einer monatlichen Erhöhung von 6€. Kinder der 2. Altersstufe vom 7. Lebensjahr bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres können mit 406€ rechnen und erhalten somit jeden Monat 7€ mehr. In der 3. Altersstufe werden Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit erfasst und sie profitieren monatlich von 9€ mehr. Sie bekommen ab Jahresanfang insgesamt 476€.

Keine Erhöhung des Unterhalts für volljährige Kinder

Hinsichtlich des Bedarfs volljähriger Kinder sieht die neue Düsseldorfer Tabelle keine Anpassungen vor. Der Unterhalt für volljährige Kinder wird nicht erhöht, damit eine überproportionale Erhöhung des Bedarfs eines volljährigen, aber noch im Haushalt eines Elternteils lebenden Kindes, im Verhältnis zum Bedarf eines allein lebenden Erwachsenen ausgeschlossen wird.

Änderung der Bedarfssätze in der Düsseldorfer Tabelle

Eine Änderung ergibt sich auch bei den Bedarfssätzen: Die Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe werden durch die Erhöhung des Mindestunterhalts geändert. Die Bedarfssätze werden in den Einkommensgruppen 2 bis 5 um je 5% angehoben, in den Einkommensgruppen 6 bis 10 um je 8% des Mindestunterhalts. Diese Änderung griff bereits in der Vergangenheit.

Düsseldorfer Tabelle 2019 & Kindergeld

Das Kindergeld muss auf den Unterhaltsbedarf des Kindes angerechnet werden. Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld normalerweise zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet. Da nur ein Elternteil das Kindergeld beziehen kann und das meistens derjenige ist, der das Kind überwiegend betreut, kann der unterhaltspflichtige Elternteil also die Hälfte des Kindergeldes vom Kindesunterhalt (nach Düsseldorfer Tabelle) abziehen.
Auch das Kindergeld soll ab Juli 2019 erhöht werden. Eltern erhalten dann für das erste und zweite Kind jeweils 204€, für das dritte Kind gibt es 210€ und ab dem vierten Kind 235€.

Hier findest du die Düsseldorfer Tabelle 2019

Foto: Stockfotos-MG – Fotolia.com

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