Düsseldorfer Tabelle 2017: Erhöhung des Kindesunterhalts
von Dr. phil. Sonja Deml | 2. Januar 2017
Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle wurden geändert. Getrennt lebende Väter und Mütter müssen ab Januar 2017 mehr Unterhalt an ihre Kinder zahlen.
An der Düsseldorfer Tabelle orientieren sich die meisten Familiengerichte wenn es um die Höhe des vom getrennt lebenden Elternteil zu zahlenden Kindesunterhalts geht. Scheidungs- und Trennungskinder sollen 2017 finanziell besser versorgt werden und deshalb wurde der Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle erhöht.
Höhe des Mindestunterhalts für Trennungs- und Scheidungskinder
Die Lebenshaltungskosten steigen immer mehr und deshalb haben Trennungs- und Scheidungskinder ab Januar 2017 laut der Düsseldorfer Tabelle einen erhöhten Bedarf an Unterhalt. Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres beispielsweise monatlich um 7€ auf insgesamt 342€ an. Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, stehen monatlich 9€ mehr zu. Sie können einen Mindestanspruch von 393€ geltend machen. Und Jugendliche vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit profitieren von 10€ mehr (Mindest-)Unterhalt pro Monat. Sie bekommen ab Januar 2017 460€. Trennungs- oder Scheidungskinder, die bereits volljährig sind, sich aber noch in einer schulischen Ausbildung befinden, können sich voraussichtlich über 11€ mehr pro Monat freuen.
Düsseldorfer Tabelle 2017: Anrechnung des Kindergeldes
Nicht nur der Mindestunterhalt, sondern auch die Höhe des Kindergeldes soll an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Das Kindergeld wird ab 2017 für das erste und zweite Kind um 2€ auf 192€ pro Kind steigen. Für das dritte Kind werden monatlich 196€ überwiesen und für das vierte und jedes weitere Kind zahlt der Staat ab Januar 2017 221€ pro Monat. Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden getrennt lebenden Elternteilen zur Hälfte zu. Allerdings wird das Kindergeld nicht jeweils zur Hälfte ausgezahlt, sondern das Kindergeld bekommt derjenige Elternteil überwiesen, bei dem das Kind überwiegend wohnt. Väter und Mütter, die zur Unterhaltszahlung an das Kind verpflichtet wurden, können die zweite Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen.
Mindestunterhalt für Trennungs- und Scheidungskinder berechnen
Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Alter der Kinder und nach der Höhe des Nettoeinkommens des zahlungspflichtigen Elternteils. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, an der sich die deutschen Familiengerichte in der Regel orientieren. Allerdings kann der Mindestunterhalt für Trennungs- und Scheidungskinder in Einzelfällen auch davon abweichen. Das gilt wenn weitere Faktoren wie Arbeitslosigkeit oder Schulden des getrennt lebenden Elternteils eine Rolle spielen oder auch ein Mehrbedarf für das gemeinsame Kind festgestellt wird. Manchmal wird die Höhe des Kindesunterhalts bereits im Vorfeld im Ehevertrag geregelt. Die genaue Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts kann vom zuständigen Jugendamt oder einem Familienanwalt errechnet werden. Bei Zweifeln am errechneten Unterhalt bzw. Unterhaltstitel durch das Jugendamt ist der Weg zum Anwalt ebenfalls zu empfehlen.
Grundsätzlich kann die Höhe des Mindestunterhalts im Vorfeld mit Hilfe eines Unterhaltsrechners in etwa bestimmt werden. Den aktuellen, kostenlosen Unterhaltsrechner der neuen Düsseldorfer Tabelle 2017 findest du hier: hier
Und die neue Düsseldorfer Tabelle 2017 im Ganzen kannst du dir hier kostenlos downloaden (Das Kindergeld muss hälftig abgezogen werden.)
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Ich bin glücklich, wie viele andere Menschen in unserem Lande auch. Besonders über die exorbitante Erhöhung des Kindergeldes um satte 2 Euro. Ich bin glatt versucht, aufgrund dieser gewaltigen, weitsichtigen Förderung seitens der Bundesregierung noch mindestens 5 Kinder in die Welt zu setzen, um somit dem stetigen Rückgang der Bevölkerung entgegen zu wirken. Ganz sicher geht es Millionen und Abermillionen von Eltern ebenso. Es ist beeindruckend zu sehen, wie sich die Volksvertreter des reichsten Landes der Welt ein weiteres mal ins Zeug gelegt und keine Mühen und keinen Schweiß gescheut haben, diese wegweisende Neuregelung, dieses Jahrhundertwerk an demografischer Planung ins Leben zu rufen. Nun wird sicher eine nie da gewesene Geburtenwelle einsetzen, die die Rentenproblematik löst. Und wenn das große Ziel dann erreicht sein wird, kann die Jahrhundertförderung wieder auf 1,98€ zurückgefahren werden. Ich bin unendlich froh über die Spezialisten, die das ausgeknobelt haben. Ich fühle mich gut ver…äh…treten.