Alles rund ums Kindergeld

von | 3. April 2017

In Deutschland kann für jedes Kind Kindergeld beantragt werden. Alles Wichtige über Antragsstellung, Höhe und Altersgrenzen des Kindergeldes liest du hier.

KindergeldVor etwas mehr als 50 Jahren wurde in Deutschland das Kindergeld ab dem ersten Kind eingeführt. Damals gab es für jedes Kind 25 DM. Vorher (ab September 1935) bekamen nur kinderreiche Familien zunächst eine einmalige Kinderbeihilfe, ab April 1936 wurde jedoch eine monatliche Kinderbeihilfe für Familien mit einem Monatseinkommen unter 185 Reichsmark eingeführt: Sie erhielten ab dem fünften Kind 10 Reichsmark pro Monat. Ab 1938 profitierten Familien bereits ab dem dritten Kind von diesem Kindergeld. Das Kindergeld als familienpolitisch begründete Transferleistung dient noch immer dazu, das Existenzminimum der Kinder zu sichern.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

In Deutschland können sich die Eltern entscheiden, ob sie für ihr Kind Kindergeld beziehen möchten oder ob sie vom Kinderfreibetrag, der von der Einkommenssteuer abgesetzt werden kann, profitieren wollen. Für das Kindergeld entscheiden sich vor allem einkommensschwächere Familien und Familien der Mittelschicht. Der Kinderfreibetrag wirkt sich nämlich erst bei einem hohen zu versteuernden Einkommen positiv aus.

Kindergeld beantragen

Kindergeld kann hierzulande für jedes Kind ab dem Zeitpunkt der Geburt beantragt werden. Zuständig für die Antragsstellung sind die Familienkassen vor Ort. Der Antrag auf Kindergeld kann jedoch bereits vor der Geburt zurechtgelegt und soweit es geht, ausgefüllt werden. Ab dem Geburtsmonat beginnt die monatliche Überweisung des Kindergeldes. Dauert die Bearbeitung des Antrags etwas länger, so wird das Kindergeld rückwirkend erstattet. Anspruchsberechtigte sind in erster Linie die Eltern, aber auch die Adoptiv- oder Pflegeeltern eines Kindes. Stiefeltern oder Großeltern können ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld haben, sofern sie ein Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben.

Höhe des Kindergeldes

Das Kindergeld wird in Deutschland immer wieder erhöht. Seit Januar 2017 bekommen Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 192€ im Monat, für das dritte und vierte Kind erhalten sie 198€ und für jedes weitere Kind zahlt der Staat 223€ monatlich.

Altersgrenzen beim Kindergeld

Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Solange ein Jugendlicher aber noch nicht auf eigenen Beinen stehen kann, in keinem Beschäftigungsverhältnis steht und arbeitssuchend gemeldet ist, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres überwiesen. Außerdem besteht ein Anspruch auf Kindergeld für Jugendliche, die noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung machen oder studieren bis sie das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Kindergeld für getrennt lebende Eltern

Grundsätzlich wird nur einem Elternteil das Kindergeld in voller Höhe überwiesen. Auch wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, müssen sich die Eltern auf eine Bankverbindung einigen oder es wird eine gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Familiengericht beantragt. Leben die Eltern getrennt, wird das Kindergeld nicht gesplittet. In der Regel bekommt derjenige Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt. Das Kindergeld wird allerdings beim Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle verrechnet, denn es dient zur Deckung des Barbedarfs und deshalb reduziert sich der Unterhaltsbetrag dementsprechend. Praktiziert die getrennt lebende Familie das Wechselmodell, sollten sich die Eltern einigen, wer das Kindergeld bezieht und inwiefern das dann verrechnet wird.

Hast du noch Fragen zum Kindergeld? Deine zuständige Familienkasse hilft dir weiter!

Foto: Stockfotos-MG – Fotolia.com

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