Steuertipps für Alleinerziehende

von | 22. September 2014

Alleinerziehende erhalten zahlreiche Vergünstigungen und Freibeträge, sofern sie dauerhaft mit mindestens einem Kind im selben Haushalt leben. Steuertipps

Steuertipps fuer AlleinerziehendeAuch der Staat weiß, dass es nicht leicht ist, seine Kinder alleine zu erziehen. Deshalb hält er einige steuerliche Vorteile für Alleinerziehende bereit. Somit lassen sich Kosten sparen, die der kleinen Familie wiederum zugutekommen.

Steuerklasse II für Alleinerziehende

Alleinerziehende Singles können durch die Steuerklasse II zahlreiche Vergünstigungen erhalten, sofern sie mindestens ein Kind alleine erziehen und mit ihm dauerhaft im selben Haushalt leben. Der Familienstand des Alleinerziehenden ist egal – allerdings müssen Alleinerziehende für ihre Kinder Kindergeld erhalten, um in den Genuss der Steuerklasse II zu kommen.

Entlastungsbetrag für Singles mit Kind

Das Finanzamt berücksichtigt den Entlastungsbetrag in Höhe von 1308€, indem dieser Betrag direkt vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils abgezogen wird. Der Entlastungsbetrag gilt pro Ein-Eltern-Familie und nicht pro Kind. Praktizieren die Eltern allerdings das Wechselmodell, so bekommt nur der Empfänger des Kindergeldes den Entlastungsbetrag abgezogen. Die Eltern können sich aber auch auf eine andere Regelung einigen.

Alleinerziehend: Kindergeld und Kinderfreibetrag

Alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihren Kindern zusammenleben, erhalten für das erste und zweite Kind jeweils 184€ Kindergeld. Für das dritte Kind bekommen sie 190€ und für jedes weitere Kind jeweils 215€. Alleinerziehende mit einem höheren Einkommen können hingegen vom Kinderfreibetrag profitieren. Ein Kinderfreibetrag stellt 2184€ des Einkommens je Elternteil steuerfrei. Ist der andere Elternteil verstorben, verschwunden oder kann er nicht festgestellt werden, kann dessen Freibetrag ebenfalls geltend gemacht werden. Erfüllt der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Kind nicht zu mindestens drei Viertel oder ist er mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig, kann eine Übertragung des Freibetrags beantragt werden.

BEA-Freibetrag für Alleinerziehende

Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag) in Höhe von 1320€ steht getrennten Elternteilen grundsätzlich zur Hälfte zu. Der BEA-Freibetrag kann aber auch auf einen Elternteil übertragen werden sofern das Kind beim unterhaltspflichtigen Elternteil an keinem Tag des Jahres gemeldet ist. Den Antrag auf Übertragung des BEA-Freibetrages kann der betreuende Elternteil ohne weitere Nachweise oder Begründungen stellen.

Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen

Alleinerziehende können zwei Drittel der Ausgaben für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen. Es können jedoch maximal 4000€ pro Kind unter 14 Jahren jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Zu den Kinderbetreuungskosten zählen Kindergartenbeiträge, Hortkosten, Honorare für Babysitter und Tagesmütter oder auch ein Kindermädchen. Jeder getrennt lebende Elternteil kann seine Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen. Die Eltern können dann entweder den Höchstbetrag individuell aufteilen oder jeweils den halben Höchstbetrag geltend machen.

Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder steuerlich geltend machen

Seit 2010 können Eltern die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung und die Beiträge zur Pflegeversicherung unbegrenzt als Sonderausgaben absetzen. Steuerlich geltend gemacht werden können die Beiträge zur eigenen Absicherung und die Beiträge zur Absicherung von unterhaltsberechtigten Kindern. Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben und Versicherungsnehmer sind, können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes als Sonderausgaben absetzen. Besteht Anspruch auf Kindergeld und ist das Kind Versicherungsnehmer, können die Beiträge ebenfalls abgesetzt werden. Es können allerdings nur die Beiträge zur Basisabsicherung steuerlich geltend gemacht werden. Wahlleistungen können die Eltern nicht absetzen.

Quelle: https://update3.buhl-data.com/documents/blickpunktsteuern/blickpunktsteuern_2014_09.pdf

Konkretere Auskünfte und Steuertipps für Ihre individuelle Situation als alleinerziehender Elternteil kann Ihnen Ihr Steuerberater oder ein freundlicher Finanzbeamter geben.

 Foto: © Syda Productions – Fotolia.com

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