Finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung

von | 12. August 2014

Finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung: Elterngeld, Betreuungsgeld und Kinderbetreuungszuschuss. Steuerlich absetzbare Betreuungskosten.

finanzielle Hilfe KinderbetreuungDer Staat möchte die Betreuung der Kinder finanziell fördern. Dabei stellt er einerseits Gelder für die Kinderbetreuung zuhause durch Mama und/oder Papa zur Verfügung, nämlich das sog. Betreuungsgeld. Andererseits beteiligt sich der Staat auch an öffentlichen Betreuungsangeboten. Berufstätige Eltern können aber auch in den Genuss eines Kinderbetreuungszuschusses durch ihren Arbeitgeber kommen. Und die Kosten für die Kinderbetreuung können steuerlich abgesetzt werden, womit der Staat Familien mit Kindern in einer Betreuungseinrichtung zusätzlich entgegenkommen möchte.

Betreuungsgeld

Wenn Eltern ihr Kleinkind nicht in einer öffentlichen Einrichtung unterbringen möchten, sondern es lieber selbst zuhause bzw. im privaten Umfeld betreuen, dann können sie Betreuungsgeld beantragen. Betreuungsgeld können Eltern von Kindern, die nach dem 31.07.2012 geboren wurden, beantragen. Das Betreuungsgeld gilt für Kinder im zweiten Lebensjahr. Es wird nach dem Ablauf des Anspruchs auf Elterngeld bezahlt. Nach der Einführung des Betreuungsgeldes bekommen Familien bis dato 100€ pro Kind und Monat. Ab dem 01.08.2014 bekommen Familien 150€ pro Monat für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr. Das Betreuungsgeld hängt nicht mit der Erwerbstätigkeit der Eltern zusammen, sondern es wird völlig unabhängig davon gewährleistet.

Öffentlich geförderte Kinderbetreuung

Sobald ein Kind seinen ersten Geburtstag gefeiert hat, haben die Eltern einen Anspruch auf einen Platz für ihr Kind in einer Tageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflege wie das etwa Tagesmütter erbringen. Je nach Bundesland beteiligt sich der Staat teilweise an den Betreuungskosten oder übernimmt sie sogar ganz. Dabei kommt es manchmal auch auf die Höhe des Einkommens der Eltern an. Wenn das Baby noch unter einem Jahr ist, können die Eltern in Ausnahmefällen einen Anspruch auf öffentliche Betreuung geltend machen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie erwerbstätig oder arbeitssuchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden, eine Schulausbildung oder eine Hochschulausbildung machen oder wenn die Eltern Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten.

Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern, die ein Kleinkind haben, einen Kinderbetreuungszuschuss ausbezahlen. Dieser ist nur für die Betreuung des Kindes vorgesehen, damit die Eltern ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der Kinderbetreuungszuschuss wird zusätzlich zum Lohn gezahlt und er ist steuerfrei. Die Arbeitnehmer zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Kinderbetreuungszuschuss und auch der Arbeitgeber spart seinen Anteil an der Sozialversicherung. Das Kind, für das ein Kinderbetreuungszuschuss gewährleistet wird, muss unter sechs Jahre alt sein bzw. es darf noch nicht schulpflichtig sein. Das Kind muss außerhalb des familiären Haushalts in einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung betreut werden.

Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen

Sämtliche Kosten, welche den Eltern durch die außerhäusliche Betreuung eines Kindes anfallen, können steuerlich geltend gemacht werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass es sich bei den Kosten um Gebühren für einen Platz in einer Kindertagesstätte handelt oder das Kind bei einer staatlich geförderten Tagesmutter untergebracht wird. Insgesamt sind 2/3 der Betreuungskosten absetzbar. Allerdings dürfen maximal 4000€ pro Jahr abgesetzt werden. Eltern dürfen lediglich die reinen Betreuungskosten angeben. Die Kosten für Verpflegung (Essen, Trinken, Windeln etc.) ihres Kindes in der Betreuungseinrichtung und eventuelle Unterrichtskosten können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Quelle: Lenbet, Aylin (2014): Kita, Krippe, Tagesmutter. Die beste Betreuung für glückliche Kinder und entspannte Eltern. Trias Verlag, Stuttgart

Foto: © PhotographyByMK – Fotolia.comblank

Jetzt deinen Partner mit Familiensinn finden!

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Notwendige Felder sind mit * markiert.