Elternzeit und Elterngeld

von | 28. Juli 2014

Mütter und Väter haben nach der Geburt ihres Kindes ein Recht auf Elternzeit und Elterngeld. Alles Wichtige zu Betreuung, Elternzeit und Elterngeld.

Elternzeit ElterngeldEltern haben nach der Geburt eines Kindes das Recht, in Elternzeit zu gehen und sie können Elterngeld beantragen. Der Staat bietet Familien diese Art der Unterstützung an, um Mama und Papa an der Betreuung ihres Babys gleichermaßen Anteil nehmen zu lassen und der Staat sorgt für einen gewissen finanziellen Ausgleich für den wegfallenden Lohn. Mit der Elternzeit soll der familiäre Zusammenhalt gestärkt werden.

Elternzeit

Väter und Mütter haben einen rechtlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von ihrem Arbeitsplatz gleich nach der Geburt ihres Kindes. Wenn beide Elternteile vor der Geburt des Kindes berufstätig waren, können auch beide Elternteile Elternzeit nehmen. Vater und Mutter können die Elternzeit untereinander aufteilen wie sie möchten, sich bei der Betreuung des Kindes abwechseln oder gleichzeitig und gleichlange in Elternzeit gehen. Voraussetzungen für die Gewährung von Elternzeit sind zum Beispiel: Die Eltern müssen mit ihrem Kind im selben Haushalt leben und es überwiegend selbst betreuen. Allerdings können sie die Betreuung zeitweise delegieren, so dass sie höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten können. Die Elternzeit können Mama und Papa bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes in Anspruch nehmen und sofern der Arbeitgeber zustimmt, können sogar bis zu zwölf Monate auf die Zeit bis das Kind acht Jahre alt ist übertragen werden. Sobald die Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet wurde, besteht ein Kündigungsschutz und der geht bis zum Ablauf der Elternzeit. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre nach Familiengründung dauern. Allerdings gibt es nicht drei Jahre lang Elterngeld, sondern der Staat sieht eine andere Regelung vor.

Elterngeld

Das Elterngeld stellt eine Entgeltersatzleistung für frisch gebackene Mütter und Väter dar, denn wer in Elternzeit ist, hat keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Wer sein Kind im gemeinsamen Haushalt überwiegend selbst betreut und nicht oder nicht mehr als 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgeht, hat Anspruch auf Elterngeld. Grundsätzlich werden monatlich vom Staat 67% des ehemaligen Einkommens als Elterngeld bezahlt. Hat ein Elternteil allerdings ein niedriges Einkommen, so kann sich der Prozentsatz auf bis zu 100% des ehemaligen Einkommens erhöhen. Grundsätzlich bekommen alle Elternteile mindestens 300€ Elterngeld pro Monat. Nach oben hin ist das Elterngeld begrenzt und es können maximal 1800€ pro Monat ausbezahlt werden. Allerdings ist es möglich, einen Geschwisterbonus in Höhe von 10% zu beantragen und für Mehrlinge wird ein Zuschlag von 300€ pro Kind gewährleistet. Vater und Mutter haben zusammen einen Anspruch auf 12 Monate Elterngeld. Nimmt der Papa mindestens zwei der sog. Vätermonate in Anspruch, dann kann das Elterngeld sogar weitere zwei Monate ausbezahlt werden. Insgesamt also 14 Monate.

Ist Elterngeld steuerfrei?

Das fragen sich viele Eltern bei der Berechnung des Elterngeldes im Vorfeld. Fakt ist: Das Elterngeld muss grundsätzlich nicht versteuert werden. Dennoch wird es angerechnet, wenn der persönliche Steuersatz ermittelt wird. Sobald ein Elternteil in der Zeit des Elterngeldes einer Erwerbstätigkeit nachgeht, wird diese (anteilig) angerechnet. Ihr Steuerberater oder Ihre zuständige Elterngeldstelle kann Ihnen nähere Auskünfte zu Ihrer Situation erteilen.

Quelle: Lenbet, Aylin (2014): Kita, Krippe, Tagesmutter. Die beste Betreuung für glückliche Kinder und entspannte Eltern. Trias Verlag, Stuttgart

Foto: © millaf – Fotolia.comblank

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