Elterngeld für Selbständige und Freiberufler

von | 23. Oktober 2014

Elterngeld kann auch von Selbständigen und Freiberuflern beantragt werden. Errechnet wird das Elterngeld anhand des Gewinns und es gibt einiges zu beachten.

Elterngeld selbständigWenn ein Baby geboren wird, möchte sich der Staat an der finanziellen Absicherung der Familie beteiligen, damit sich die Eltern aus dem Erwerbsleben zurückziehen und sich um ihren kleinen Liebling kümmern können. Dazu wurde das Elterngeld eingeführt, das auch Selbständige und Freiberufler beantragen können. Doch manchmal ist die Antragsstellung nicht so einfach wie bei Angestellten und es gibt einige Besonderheiten zu berücksichtigen.

Höhe des Elterngeldes für Selbständige und Freiberufler

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich immer nach dem Einkommen. Bei Selbständigen und Freiberuflern wird allerdings nicht das Gehalt der letzten 12 Monate bzw. des letzten Wirtschaftsjahres vor der Geburt des Kindes als Bemessungsgrundlage, sondern der Gewinn nach Abzug der anfallenden Steuern genommen. Der kann sehr gering ausfallen und dann kann auch das Elterngeld sehr mager sein. Je nach Höhe des Gewinns werden zwischen 65% und 100% an Elterngeld bezahlt. War der durchschnittliche Gewinn pro Monat vor der Geburt des Kindes sehr gering, kann ein Geringverdienerbonus beantragt werden. Ferner kann ein Geschwisterbonus bzw. ein Bonus bei Mehrlingsgeburten beantragt werden.

Selbständig bzw. freiberuflich: Antrag auf Elterngeld stellen

Selbständige und Freiberufler sollten sich frühzeitig mit einer Elterngeldstelle in Verbindung setzen und sich bei der Antragstellung von einer Beratungsstelle oder ihrem Steuerberater helfen lassen. Die zuständige Elterngeldstelle erklärt den Antragstellern, welche Unterlagen (Steuerbescheide, Gewinn-Verlust-Rechnungen, Bilanzen etc.) sie einreichen müssen und welche sie nachreichen müssen. Der Antrag auf Elterngeld sollte vorbereitet werden, kann aber erst nach der Geburt des Kindes eingereicht werden. Es muss schließlich auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Die Frist zur Beantragung des Elterngeldes läuft nach den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes ab. Dann kann kein Elterngeld mehr in Anspruch genommen werden. Kompliziert kann es bei der Antragsstellung auch werden, wenn Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit erzielt werden, die Einkünfte sehr unregelmäßig sind oder zusätzliche Transferleistungen vom Staat bezogen werden. Manchmal ist auch nicht der Gewinn, sondern der zu erwartende Gewinn die Bemessungsgrundlage und wenn Verluste gemacht werden, kann sich das Verfahren nochmals komplizieren. Das alles muss bei der Antragstellung beachtet werden. Jeder, der sein eigener Chef ist, muss sich im Klaren sein, dass man oft vorher noch gar nicht weiß, wie viel Elterngeld man tatsächlich bekommt.

Elterngeld für Selbständige und Freiberufler: Tipps

Da der Gewinn zählt, sollte jeder, der sein eigener Chef ist, den Gewinn im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes möglichst maximieren. Es ist wichtig, Rechnungen frühzeitig zu stellen und die Summen auch einzufordern. Denn die Arbeit wurde ja bereits geleistet und sobald Überweisungen erst eintreffen, wenn der Elternteil Elterngeld bezieht, kann dieses negativ angerechnet werden und das Elterngeld kann sich verringern. Sobald Freiberufler oder Selbständige während der Elterngeldzeit Gewinne erzielen oder ein unerwartetes Honorar bekommen, müssen sie dies der Elterngeldstelle mitteilen, um keine Bußgelder zu riskieren. Richter haben schon entschieden, dass Honorare für Arbeiten, die vor der Geburt geleistet wurden, nicht zu Kürzungen des Elterngeldes führen. Zuständige Elterngeldstellen haben dagegen allerdings Revision eingelegt. Bekommen Freiberufler bzw. Selbständige ein sehr lukratives Angebot mit relativ geringem Zeitaufwand, kann es sich lohnen, das Elterngeld (teilweise) gestrichen zu bekommen. Einige Selbständige mit Baby bzw. Freiberufler möchten oder müssen ihren Betrieb auch während der Zeit des Elterngeldes aufrechterhalten. Es ist grundsätzlich möglich, neben der Betreuung des Kindes zu arbeiten, Kundenanfragen zu beantworten, Angestellten Anweisungen zu geben oder Aufträge zu bearbeiten. Einige Steuerberater wissen, wie man den Gewinn dann möglichst klein rechnen kann um die Höhe des Elterngeldes nicht zu gefährden. Doch solche Spielarten sind riskant und können auch ins Auge gehen.

Foto: © contrastwerkstatt – Fotolia.com

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