Welche Behördengänge sind nach der Geburt notwendig?
von Dr. phil. Sonja Deml | 7. November 2017
Nach der Geburt stehen einige Behördengänge an. Frisch gebackene Eltern müssen zum Standesamt, zur Krankenkasse, zur Familienkasse und weiteren Behörden.
Wenn ein Baby geboren wird, möchte sich die kleine Familie oftmals einigeln und einfach nur ihr Glück genießen. Doch leider sind einige Behördengänge nach der Geburt nötig. Das kann ganz schön stressig und nervig sein. Am besten, man informiert sich bereits vor der Geburt, holt sie die erforderlichen Anträge und hält bereits (teilweise) ausgefüllte Anträge bereit, die man nur noch abgeben oder absenden braucht.
Anmeldung des Kindes beim Standesamt
Innerhalb einer Woche ab dem Zeitpunkt der Geburt muss das Kind beim Standesamt angemeldet werden. Im Normalfall leitet das Standesamt die Anmeldung des Kindes gleich an das Einwohnermeldeamt weiter. Beim Standesamt werden den Eltern die Geburtsurkunde sowie Kopien der Geburtsurkunde ausgestellt. Dafür müssen die Eltern den Namen des Kindes angeben. Viele Geburtsorte bzw. Kliniken haben eine Stelle, von welcher aus die Geburt des Kindes beim Standesamt direkt angezeigt werden kann. Die Eltern benötigen in der Regel die Geburtsbescheinigung der Klinik, ihre Personalausweise und eine Heiratsurkunde, falls sie miteinander verheiratet sind. Unverheiratete Eltern benötigen neben der Geburtsbescheinigung der Klinik auch die Vaterschaftsanerkennung, sofern diese schon vorhanden ist.
Vaterschaft anerkennen
Die Vaterschaftsanerkennung erfolgt beim Standesamt oder beim Jugendamt. Die Vaterschaft kann bereits vor der Geburt anerkannt werden. Das hat den Vorteil, dass der Vater gleich in der Geburtsurkunde erscheint. Für die Anerkennung der Vaterschaft werden ebenfalls die Personalausweise der Eltern verlangt, deren Geburtsurkunden bzw. Abstammungsurkunden und die Geburtsurkunde des Kindes. Beim Jugendamt kann der Vater auch gleich das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Kind bei der Krankenkasse anmelden
Die Krankenkasse kann telefonisch über die Ankunft des Babys informiert werden und sie verschickt dann ein Formular, das ausgefüllt werden muss. Manche Krankenkassen verlangen die Geburtsurkunde als Nachweis, bevor sie die Versichertenkarte des Kindes ausstellen.
Kindergeld beantragen
Eltern können das Kindergeld gleich nach der Geburt bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Hier erhalten sie ein Antragsformular, das auch online abgerufen werden kann. Die Familienkasse benötigt die Geburtsurkunde und eine gewisse Bearbeitungszeit für den Antrag. Das Kindergeld wird aber rückwirkend erstattet.
In Elternzeit gehen
Wer in Elternzeit gehen möchte, sollte das seinem Arbeitgeber möglichst früh mitteilen. Spätestens 7 Wochen vor der Elternzeit muss der Arbeitgeber darüber informiert und ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Da Eltern auf die Elternzeit einen gesetzlichen Anspruch haben, darf der Antrag nicht abgelehnt werden. Musteranträge finden sich im Internet und die Elterngeldstellen bieten auch Beratung bezüglich der Elternzeit an.
Elterngeld beantragen
Seine zuständige Elterngeldstelle findet man in einem Behördenwegweiser oder im Internet. Dort kann man das Formular bereits vor der Geburt abholen und sich die nötigen Unterlagen (zum Beispiel Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigungen) zurechtlegen.
Geburt dem Arbeitgeber melden
Manche Arbeitgeber sind so nett und gewähren frisch gebackenen Eltern nach der Geburt einen Sonderurlaub. Deshalb und wenn Elterngeld beantragt wird, muss die Geburt auch dem Arbeitgeber gemeldet werden. Außerdem beginnt mit dem Tag der Geburt die Mutterschutzfrist.
Die Papas können einen Teil ihres Sonderurlaubes für das Erledigen der Behördengänge nutzen. In der Regel genügt es, wenn der Vater die Behördengänge übernimmt und sich die Mama in der Zeit um das Kind kümmert. Haben die Eltern die Anträge bereits zuhause und schon (teilweise) ausgefüllt, geht das alles auch ziemlich schnell und die Familie kann ihre erste Zeit so richtig genießen.
Foto: RioPatuca Images – Fotolia.com
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