Anerkennung der Vaterschaft / Anfechtung der Vaterschaft

von | 17. Juni 2013

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Vaterschaft anzuerkennen. Versucht ein Vater die Vaterschaft anzufechten, kann diese gerichtlich festgestellt werden.

Anerkennung der VaterschaftDer rechtliche Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes mit der Mutter verheiratet ist. Sind die Eltern unverheiratet, so muss die Vaterschaft entweder vom Papa anerkannt oder vom Gericht festgestellt werden. Die Lebenssituation der Eltern spielt also eine Rolle in Bezug auf die Vaterschaft.

Vaterschaft: Geburt eines Kindes nach der Scheidung

Wenn ein Kind nach der rechtskräftigen Scheidung eines Ehepaares geboren wird, so erhält der geschiedene Ehemann nicht automatisch die Vaterschaft für dieses Kind. Das gilt auch dann, wenn die Vaterschaft von keinem anderen Mann anerkannt wurde. Wenn ein Kind nach gestelltem Scheidungsantrag, aber noch vor der endgültigen Scheidung geboren wird, dann ist der Vater des Kindes derjenige Mann, welcher die Vaterschaft anerkennt. Der Kindsvater (zum Beispiel der neue Lebensgefährte der Mutter) kann bis zu einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung die Vaterschaft anerkennen. Wenn der frühere Ehemann der Mutter dieser Anerkennung zustimmt, ist er nicht der Vater des Kindes, sondern beispielsweise der neue Lebensgefährte.

Eltern unverheiratet: Vaterschaft anerkennen

Wenn Mama und Papa bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, dann ist gesetzlich derjenige der Vater, welcher die Vaterschaft anerkannt hat. Dem muss die Mutter allerdings zustimmen. Die Anerkennung der Vaterschaft ist für alleinerziehende Mütter besonders wichtig und auch für ledige Väter, die durch die Anerkennung der Vaterschaft sämtliche Rechte erhalten und Pflichten übernehmen dürfen – auch nach einer Trennung von der Kindsmutter. Die Anerkennung der Vaterschaft findet meistens beim Jugendamt statt.

Verweigerung der Anerkennung der Vaterschaft

Wenn ein Vater die Anerkennung der Vaterschaft verweigert, kann diese durch ein Gericht festgestellt werden. Damit eine Vaterschaftsanerkennung stattfinden kann, gibt es einige Möglichkeiten: Die Mutter kann sich einerseits an das Jugendamt wenden, welches im Rahmen einer freiwilligen Beistandschaft die Vaterschafts-feststellung vornimmt. Die Mutter kann aber auch einen Anwalt bzw. eine Anwältin damit beauftragen oder den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim zuständigen Familiengericht oder dem gemeinsamen Amtsgericht in Familiensachen erheben.

Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft

In der Regel wird die Vaterschaft durch ein serologisches Gutachten festgestellt. Eventuell wird auch ein DNA-Gutachten gemacht. Das sind die amtlich anerkannten Arten, eine Vaterschaft festzustellen. Ein sog. heimlicher Vaterschaftstest hat vor Gericht keine Beweiskraft.

Anfechtung der Vaterschaft

Der rechtliche Vater oder derjenige, dem das Kind kraft Ehe oder Anerkennung zugeordnet wurde, kann die Vaterschaft anfechten. Dazu müssen Gründe gegen seine biologische Vaterschaft vorliegen. Die Vaterschaft kann übrigens auch von einem Mann angefochten werden, der als biologischer Vater in Betracht kommt, aber (noch) kein rechtlicher Vater ist. Auch die Mutter oder das volljährige Kind selbst können die Vaterschaft anfechten, wenn Zweifel an der Abstammung des Kindes vorliegen. Solange das Kind minderjährig ist, kann sein gesetzlicher Vertreter die Vaterschaft anfechten – vorausgesetzt es dient dem Kindeswohl. Der Status des Kindes soll nicht zu lange unsicher sein und deswegen fängt mit Kenntnis der Umstände eine Zweijahresfrist an, innerhalb derer oben genannte Personen die Vaterschaft anfechten können. Für volljährige Kinder beginnt die Frist nicht vor Eintritt der Volljährigkeit zu laufen und auch erst, wenn das Kind von Umständen erfährt, welche gegen die Vaterschaft sprechen.

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (2012): Alleinerziehend – Tipps und Informationen. VAMV, Berlin

Foto: absolutimages – Fotolia.com

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