Das EltergeldPlus

von | 1. Juli 2015

Das ElterngeldPlus richtet sich an Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten. Es wird doppelt so lange ausgezahlt wie das Elterngeld.

ElterngeldPlusViele Eltern kennen die Schwierigkeiten der Vereinbarung von Familie und Beruf: Eltern möchten für ihr Kind da sein und gleichzeitig zumindest mit einem Bein im Berufsleben bleiben. Diesen Spagat soll das ElterngeldPlus nun erleichtern, denn es bildet eine Art Brücke zwischen Elternzeit und Teilzeitarbeit. Das ElterngeldPlus gilt für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden.

Teilzeitarbeit nach der Geburt

Das ElterngeldPlus richtet sich an Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten. Der Arbeitgeber muss der Teilzeitarbeit übrigens nicht zustimmen, sondern er muss sie einfach ermöglichen. Allerdings müssen die Eltern nicht unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes wieder arbeiten, sondern genauso wie beim regulären Elterngeld können Väter und Mütter beim ElterngeldPlus bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes in Erziehungszeit gehen und erst danach das Teilzeitmodell praktizieren. Das bedeutet, dass das ElterngeldPlus-Modell auch erst zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes vollzogen werden kann. Durch das neue Modell kann die Bezugszeit des Elterngeldes verlängert werden. Ein regulärer Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Die Elternzeit kann somit ausgedehnt und flexibler gestaltet werden.

Elterngeld und ElterngeldPlus

Das bisherige Elterngeld kann weiterhin bezogen werden, sofern die Teilzeitarbeit nicht mehr als 30 Wochenstunden beträgt. Die frisch gebackenen Eltern können sich ab dem 1. Juli 2015 also zwischen den Modellen „Elterngeld“ und „ElterngeldPlus“ entscheiden. Das ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange erhalten wie das Elterngeld, denn das wird für maximal 14 Monate gewährt, sofern beide Elternteile in Elternzeit gehen. Das ElterngeldPlus ermöglicht es Familien, sich besser um die kindlichen Bedürfnisse über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus zu kümmern. Die entsprechenden Antragsstellen vor Ort (Elterngeldstellen) können Müttern und Vätern bei der Entscheidung für das passende Modell beraten und auch gleich die Anträge bearbeiten.

ElterngeldPlus: der Partnerschaftsbonus

Wenn sich die Eltern die Kinderbetreuung teilen und gleichzeitig für vier Monate mindestens 25, aber höchstens 30 Wochenstunden arbeiten, können sie zusätzlich einen Partnerschaftsbonus beantragen. Der Partnerschaftsbonus besteht aus jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Wer den Partnerschaftsbonus beantragen möchte, braucht Arbeitsbescheinigungen beider Arbeitgeber der Eltern. Optimal wäre es, wenn ein Elternteil vormittags und der andere Elternteil nachmittags arbeitet. Dann ist das Kind immer von einem Elternteil betreut und die Familie kann die Abende miteinander verbringen und die (oftmals anstrengenden) Nächte miteinander meistern.

Alleinerziehend: ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus richten sich nicht nur an zusammenlebende Familien. Auch Alleinerziehende mit Baby können das ElterngeldPlus beziehen und sogar den Partnerschaftsbonus nutzen. Damit Alleinerziehende den Partnerschaftsbonus erhalten, müssen die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG vorliegen.

Höhe des ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus ersetzt genauso wie das Elterngeld das wegfallende Einkommen mindestens zu 65% bis zu 100% und zwar abhängig vom Voreinkommen. Das ElterngeldPlus beträgt monatlich höchstens die Hälfte des Elterngeldes, auf welches die Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt Anspruch hätten. Das ElterngeldPlus wird ja doppelt so lange ausbezahlt, denn ein Elterngeldmonat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten. Auch Selbständige und Freiberufler können ElterngeldPlus beantragen. Das ist gut, um ihre Unternehmung am Weiterlaufen zu halten. Allerdings wird der Gewinn wie beim Elterngeld auch mit der staatlichen Förderung verrechnet. Ab 1. Juli 2015 können Eltern ihre Elternzeit von 14 auf 28 Monate ausdehnen, bekommen unterm Strich aber dasselbe Geld von der Elterngeldstelle. Eltern von Mehrlingen erhalten einen Elterngeldanspruch pro Kind und sie bekommen zudem einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300€ pro Monat für jedes weitere Mehrlingskind.

Was halten Sie eigentlich vom ElterngeldPlus – ist es ein großer Gewinn für Familien?

Foto: Coloures-pic – Fotolia.com

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