Wichtige Änderungen beim Elterngeld ab September 2021

von | 20. September 2021

Seit 1. September 2021 wird das Elterngeld flexibler gestaltet mit mehr Teilzeitmöglichkeiten, Abbau von Bürokratie und zusätzlichen Frühchen-Monaten.

ElterngeldUm Eltern besser zu unterstützen, das Familienleben mit dem Berufsleben stressfreier zu vereinen und um Eltern von Frühchen finanziell mehr abzusichern, wurde das Elterngeld im Rahmen des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ zum Monatsanfang reformiert. Es soll unbürokratischer, flexibler und partnerschaftlicher werden sowie mehr Teilzeitmöglichkeiten für Eltern beinhalten.

Elterngeld 2021: Mehr Teilzeitmöglichkeiten und der Partnerschaftsbonus

Hinsichtlich der Teilzeitarbeit können Eltern von einigen Verbesserungen profitieren: Zum einen wurde die zulässige Arbeitszeit von 30 auf 32 Stunden erhöht. Zum anderen wurde auch der Partnerschaftsbonus erhöht, der jetzt mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden kann. Durch diese Ausweitung des Arbeitszeitfensters soll die Arbeitsorganisation flexibler gestaltet werden – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Ferner muss der Partnerschaftsbonus nicht mehr vier Monate am Stück genommen werden, sondern er kann zwischen zwei und vier Monaten durchgehend in Anspruch genommen werden. Je nach Familien- und Arbeitssituation können Eltern kurzfristig aus dem Projekt Partnerschaftsbonus aussteigen oder den Zeitraum (wieder) verlängern. Kommen Eltern in einzelnen Zeiträumen nicht auf die geforderten Arbeitsstunden oder überschreiten sie diese, kann das dem Partnerschaftsbonus nun weniger anhaben, da die Durchschnittswerte zählen.

Übrigens haben auch Alleinerziehende Anspruch auf den Partnerschaftsbonus!

Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld

Wenn Eltern in Teilzeitarbeit länger erkranken oder in Kurzarbeit sind, verändert sich für sie die Höhe des Elterngeldes nicht mehr. Kurzarbeitergeld, Krankengeld und ggf. andere Einkommensersatzleistungen haben die Höhe des Elterngeldes vor dieser Reform reduziert. Die Neuerung entlastet Familien finanziell sehr, die durch die Corona-Krise oder Erkrankungen in eine finanzielle Schieflage geraten.

Zusätzliche „Frühchen-Monate“ beim Elterngeld

Wenn ein Baby mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, können die Eltern jetzt bis zu vier Elterngeldmonate mehr beantragen. Die zusätzlichen „Frühchen-Monate“ richten sich danach, wie früh das Baby tatsächlich geboren wird. Eine Geburt 16 Wochen vor dem ET bedeutet vier zusätzliche Elterngeldmonate, 12 Wochen vor dem ET heißt drei Elterngeldmonate, acht Wochen vor dem ET schlagen sich in zwei zusätzlichen Basiselterngeldmonaten nieder und für eine Geburt vier Wochen vor dem ET erhalten die Eltern einen „Frühchen-Monat“. Diese zusätzlichen Monate können Eltern auch in ElterngeldPlus umwandeln.

Foto: Canva.com

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