Bayerisches Familiengeld ab 1. September 2018

von | 14. August 2018

Bayern möchte Familien finanziell unter die Arme greifen. Dafür wird das Bayerische Familiengeld an Eltern mit Kindern im Alter bis zu 2 Jahren ausbezahlt.

Familiengeld„Bayern ist ein Familienland. Familien sollen sich bei uns wohlfühlen. Ab dem 1. September 2018 gibt es daher das neue Bayerische Familiengeld.“, schreiben der bayerische Ministerpräsident Markus Söder und die Staatsministerin Kerstin Schreyer in ihrem Brief an die betroffenen Eltern. Das Bayerische Familiengeld bündelt das bisherige Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld und stockt es auf. Welche Voraussetzungen Familien erfüllen müssen, wie hoch das Familiengeld ist und wo die Eltern den Antrag dafür stellen können, erfährst du hier…

Bayerisches Familiengeld: Neue finanzielle Förderung für Familien

Der Freistaat Bayern möchte durch das Bayerische Familiengeld die Eltern wertschätzen und deren Erziehungsarbeit anerkennen. Familien mit kleinen Kindern sollen durch diese Finanzspritze unterstützt werden, damit die Familien finanziell unbeschwerter leben können und die Kleinen bessere Startchancen haben. Das Familiengeld ist keine sog. „Herdprämie“, sondern es wird unabhängig von der Betreuungsform ausbezahlt. Die Familienentwürfe sollen somit nicht (mehr) gegeneinander ausgespielt werden können. Vielmehr können die Eltern entscheiden, ob ihr Kind besser in einer Krippe oder zuhause umsorgt wird.

Voraussetzungen für das bayerische Familiengeld

Familien und Alleinerziehende haben Anspruch auf Familiengeld, wenn sie ihren Wohnsitz im Freistaat Bayern haben, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und sie selbst erziehen. Dabei müssen sie ihr Kind nicht rund um die Uhr selbst betreuen, sondern das Kind kann auch eine Kita besuchen. Familiengeld wird für Kinder im Alter von ein und zwei Jahren bezahlt.

Höhe des Familiengeldes in Bayern

Die Höhe des Familiengeldes richtet sich nicht nach dem Einkommen der Eltern, sondern es wird grundsätzlich allen Kindern angeboten. Bayern unterstützt Familien mit Kleinkindern monatlich mit 250€ pro Kind. Ab dem dritten Kind stehen diesen Familien 300€ im Monat zu. Wird das Bayerische Familiengeld den gesamten Bezugszeitraum von 2 Jahren in Anspruch genommen, so ergibt das eine Summe von 6000€ bzw. 7200€ pro Kind. Eine hübsche Summe, die für individuelle Bildungs- und Förderangebote genutzt werden kann.

Antrag auf bayerisches Familiengeld stellen

Die Antragsstellung soll den Familien so leicht wie möglich gemacht werden und Eltern, die bereits Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen haben, müssen keinen weiteren Antrag auf Familiengeld stellen. Sie bekommen automatisch den höheren Betrag. Für alle anderen Familien gibt es einen Online-Antrag auf dieser Seite: www.zbfs.bayern.de

Weitere Informationen zum Familiengeld findet ihr hier.
Und für spezielle Fragen steht Mamas und Papas das Info-Telefon beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ zur Verfügung. Die Mitarbeiter erreicht ihr unter 0931-32090929 von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Foto: Stefan_Weis – Fotolia.com

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