Kinderzuschlag – Das Starke-Familien-Gesetz
von Dr. phil. Sonja Deml | 5. September 2019
Mit dem Starke-Familien-Gesetz sollen einkommensschwache Familien gestärkt werden. Außerdem bekommen Kinder mehr Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe.
Seit dem 1. Juli 2019 gibt es das „Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“. Dieses Gesetz wird auch „Starke-Familien-Gesetz“ oder abgekürzt StaFamG genannt. Durch dieses Gesetz sollen einkommensschwache Familien finanziell gestärkt werden, so dass ihre Kinder bessere Chancen auf eine gesellschaftliche Teilhabe bekommen, die des Geldes wegen nicht möglich war. Im Rahmen des StaFamG wurde der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien neu gestaltet und es wurden die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche verbessert. Das Starke-Familien-Gesetz ist eher als schrittweiser Umbruch zu betrachten, da es zu unterschiedlichen Zeitpunkten in mehreren Stufen in Kraft tritt.
Starke-Familien-Gesetz: Der Kinderzuschlag
Mit dem Kinderzuschlag werden erwerbstätige Eltern unterstützt, die trotz ihres Einkommens finanzielle Probleme haben. Leider gibt es immer noch Berufe, in denen die Arbeitnehmer so wenig verdienen, dass es zum Leben kaum reicht! Der Kinderzuschlag soll dafür sorgen, dass diese einkommensschwachen Familien nicht auf den Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen sind. Denn das kann die Kinder – und auch ihre Eltern – stigmatisieren, was der Kinderzuschlag verhindern soll. Seit dem 1. Juli 2019 können sich betroffene Familien auf maximal 185€ pro Monat für jedes Kind freuen (vormals erhielten diese Familien höchstens 170€). In der zweiten Stufe, die ab dem 1. Januar 2020 greift, entfallen die oberen Einkommensgrenzen und Einkommen der Eltern – alles, was über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird statt zur Hälfte nur noch zu 45% auf den Kinderzuschlag angerechnet. Somit fallen keine Familien aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn das Einkommen der Eltern nur etwas höher ist. Außerdem können diese Familien von ihrem erarbeiteten Geld mehr behalten. Es lohnt sich also, mehr zu arbeiten, weil man dann auch mehr Geld in der Tasche hat.
Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird ferner ein erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag für Familien, die in verdeckter Armut leben, geschaffen. Diese Familien nutzen Leistungen nach dem SGB II nicht, obwohl sie einen Anspruch darauf haben. Aber möglicherweise schämen sie sich oder schaffen es aus anderen Gründen nicht, ihnen zustehendes Geld zu beantragen.
Kinderzuschlag für Alleinerziehende
Im Zuge des Starke-Familien-Gesetzes erhalten erstmals Alleinerziehende den Kinderzuschlag, auch wenn sie bereits Kindesunterhalt bekommen oder Unterhaltsvorschuss beziehen. Vorher wurden diese Kindeseinkommen zu 100% auf den Kinderzuschlag angerechnet, jetzt nur noch zu 45%. Diese Neuerung freut Alleinerziehende besonders, denn sie gehören zu einer stark gefährdeten Gruppe, was Kinderarmut betrifft. Diese Neuerung im Starke-Familien-Gesetz ist eine wichtige Verbesserung für Kinder alleinerziehender Eltern mit geringem Einkommen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe im StaFamG
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und sich aufgrund des geringen Einkommens ihrer Eltern nicht mehr ausgeschlossen fühlen. Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde zum 1. August 2019 verbessert. Bislang erhielten ABC-Schützen ein Schulstarterpaket in Höhe von 100€. Jetzt können sie sich auf 50€ mehr, also auf 150€ freuen. In den nächsten Jahren soll das Schulstarterpaket dynamisiert werden. Das ist wichtig, denn die Kosten für die Einschulung sind ziemlich hoch! Im Starke-Familien-Gesetz fallen nun die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in der Kita und in der Schule weg. Gut für alle Kinder, die nun mittags auch richtig satt werden dürfen. Auch die Kosten für die Schülerbeförderung entfallen. Und lernschwache Schüler können eine Lernförderung beanspruchen, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.
Außerdem wurde versucht, möglichst viele bürokratische Hürden abzubauen. Der Kinderzuschlag sollte sich vom Smartphone aus beantragen lassen und das ist besonders wichtig für alle arbeitenden Eltern, die zu den Bürozeiten der Arbeitsagentur selbst in der Arbeit sind. Wichtig ist das auch für alle alleinerziehenden Mütter und Väter, die kaum Zeit haben und diese wenige Zeit nicht in der Schlange vorm Zimmer ihres Sachbearbeiters verbringen sollten.
Diese und weitere aktuelle Informationen findest du auf der Seite des: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Foto: kamasigns – Fotolia.com
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