Kinderzuschlag für Alleinerziehende

von | 11. November 2013

Wann haben Alleinerziehende Anspruch auf Kinderzuschlag? Höhe, Bemessungsgrenze, Abhängigkeit von Einkommen und Unterhaltszahlungen.

Kinderzuschlag AlleinerziehendeDie finanzielle Lage von Alleinerziehenden ist oftmals schwierig und eine große Gruppe alleinerziehender Eltern ist einkommensschwach. Das Geld reicht für die kleine Familie oft hinten und vorne nicht. Deshalb können einkommensschwache Eltern einen Kinderzuschlag beantragen. Die Anspruchs-grundlage ist etwas kompliziert – deshalb hier erste Anhaltspunkte, ob der Kinderzuschlag für Ihre Familie in Frage kommt.

Anspruch auf Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag wird auf Antrag für unter 25-jährige Kinder, die im Familienhaushalt leben, unbefristet gezahlt. Die Familienkasse der Agentur für Arbeit ist dafür zuständig und Eltern, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, erhalten für ihre Kinder auch noch das Bildungspaket. Grundsätzlich muss das Einkommen der Eltern deren Bedarf nach dem SGB II abdecken. Das bedeutet, Eltern erhalten entweder ALG II oder den Kinderzuschlag, allerdings nie beides zusammen. Das ist schon mal der erste Haken… Alleinerziehende mit Kind können wählen, ob sie lieber Leistungen nach dem SGB II (inkl. des Alleinerziehenden-Mehrbedarfs) oder den Kinderzuschlag beziehen möchten. Durch den Kinderzuschlag können Alleinerziehende den Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld vermeiden – allerdings ist ihr Einkommen in der Regel nur unwesentlich höher als beim Bezug dieser Leistungen. Verzichten einkommensschwache Eltern auf ALG II, so kann das zum Wegfall weiterer an den ALG II-Bezug gebundener Vergünstigungen bedeuten. Konkret sind damit Zuzahlungen zu Medikamenten oder Zahnersatz sowie die Befreiung von der Rundfunkgebühr gemeint. Am besten, Alleinerziehende lassen sich bei einem Landes- oder Ortsverband des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter beraten.

Höhe des Kinderzuschlags

Ist der Antrag genehmigt worden, so beträgt der Kinderzuschlag für jedes im Haushalt lebende Kind maximal 140€ im Monat. Dabei kommt es auf das genaue Einkommen der Eltern an. Alleinerziehende müssen mindestens 600€ Erwerbseinkommen haben, um überhaupt den Kinderzuschlag zu beziehen. Jedoch lohnt sich der Kinderzuschlag erst, wenn das Erwerbseinkommen etwas höher ist, denn erst dann werden einkommensschwache Eltern durch den Kinderzuschlag unabhängig von Leistungen nach dem SGB II. Die genaue Berechnung der Höhe des Kinderzuschlags ist recht kompliziert, doch die Arbeitsagentur oder eine andere Beratungsstelle können Fragen hierzu beantworten.

Wann erlischt der Anspruch auf Kinderzuschlag?

Übersteigt das Einkommen der Eltern die Bemessungsgrenze, so wird kein Kinderzuschlag mehr ausgezahlt. Der Anspruch entfällt ebenfalls, wenn das Kind eigene Einkünfte hat. Diese Einkünfte müssen mindestens in der Höhe des Kinderzuschlags liegen und zu den Einkünften zählt zum Beispiel auch der Unterhalt. Kindergeld und Wohngeld werden hingegen nicht als Einkünfte angerechnet. Alleinerziehende Eltern haben keinen oder nur einen sehr geringen Anspruch auf den Kinderzuschlag, wenn sie Unterhalt oder einen Unterhaltsvorschuss für ihr Kind erhalten. Alleinerziehende mit mehreren Kindern, die keinen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder erhalten, können allerdings durch den Kinderzuschlag ein nennenswert höheres Familieneinkommen erzielen.

Am besten, alleinerziehende Mütter und alleinerziehende Väter mit einem schwachen Einkommen informieren sich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit oder einer Beratungsstelle des VAMV, ob sie Chancen auf den Kinderzuschlag haben.

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (2012): Alleinerziehend – Tipps und Informationen. VAMV, Berlin

Foto: © thingamajiggs – Fotolia.com

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