Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende

von | 14. Juli 2020

Alleinerziehende mit wenig Einkommen können Zuschüsse vom Staat erhalten. Das Starke-Familien-Gesetz hält verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten parat.

finanzielle HilfeGerade wenn die Kinder noch klein sind, ist es nahezu unmöglich für Alleinerziehende in Vollzeit zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten – erst recht, wenn der Unterhalt nur gering oder sogar ganz ausfällt. Kein Wunder, dass überdurchschnittlich viele Alleinerziehende von Armut betroffen sind. Doch Singles mit Kind müssen sich mit ihrer bescheidenen finanziellen Situation nicht abfinden, sondern können diverse Zuschüsse vom Staat beantragen.

Kinderzuschlag für Alleinerziehende

Unabhängig vom Kindergeld sollten Alleinerziehende mit wenig Einkommen einen Kinderzuschlag beantragen. Für jedes Kind können Betroffene einen monatlichen Betrag von maximal 185 € erhalten. Der Kinderzuschlag wird immer nur für ein halbes Jahr bewilligt und nicht rückwirkend ausgezahlt. Der Antrag muss bei der Familienkasse gestellt werden. Mit dem KiZ-Lotsen können Alleinerziehende vorab prüfen, ob sie einen Anspruch haben.

Wohngeld für Alleinerziehende mit geringem Einkommen

Alleinerziehende, die bereits den Kinderzuschlag erhalten, haben ebenfalls Anspruch auf Wohngeld. Am besten reicht man beide Anträge gleichzeitig ein. Sollte kein Kinderzuschlag gezahlt werden, kann mithilfe des Wohngeldrechners herausgefunden werden, ob sich die Antragstellung lohnt. Alle, die Grundsicherung, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommen, erhalten kein zusätzliches Wohngeld, da in diesen Transferleistungen die Kosten für Miete bereits inkludiert sind. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Stadt oder Gemeinde ab. Der Antrag kann bei der zuständigen Wohngeldstelle eingereicht werden.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Trotz staatlicher Transferleistungen kommen Alleinerziehende in finanzielle Not, wenn der Unterhalt ausbleibt. Oftmals können sie die Miete nicht pünktlich überweisen, müssen bei alltäglichen Ausgaben sparen oder auf kulturelle Aktivitäten verzichten. Doch Alleinerziehende, die keinen oder unregelmäßigen Kindesunterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Kindern bis zu fünf Jahren stehen monatlich 165 €, Kindern zwischen sechs und elf Jahren 220 € und Jugendlichen bis zum 17. Geburtstag 293 € zu. Diese Zahlungen werden nicht mehr vollständig als Einkommen des Kindes bei der Berechnung des Kinderzuschlags angesetzt, sondern lediglich zu 45 %. Der Antrag ist beim Jugendamt zu stellen.

Single mit Kind: Kostenlose Kinderbetreuung

Alleinerziehende, die staatliche Unterstützung, wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II bekommen, müssen keine Gebühren für die Kindertagesstätten bezahlen. Außerdem erhalten die Kinder kostenloses Mittagessen in der Betreuungseinrichtung. Sämtliche Infos erhältst du hier

Finanzielle Unterstützung für Schulkinder

Auch Schulkinder können von einer kostenlosen Mittagsverpflegung in der Schule profitieren. Außerdem bekommen sie ein gratis Busticket, das nicht nur für den Schulweg gilt, sondern auch für Freizeitaktivitäten. Für Vereinsbeiträge ihrer Kinder oder andere Hobbys wie beispielsweise Musikunterricht können Alleinerziehende 15 € Zuschuss pro Monat erhalten. Das Schulleben ist insgesamt sehr teuer, doch zum Glück beteiligt sich der Staat auch hier: Es gibt am Anfang jedes Schuljahres 150 € zum Kauf des Schulmaterials. Die Kosten für Klassenfahrten und Schulausflüge werden ebenfalls übernommen. Außerdem können die Kosten für Nachhilfestunden erstattet werden. Dazu muss das Kind übrigens nicht versetzungsgefährdet sein. Wo du diese Leistungen des Bildungspaketes beantragen kannst, liest du hier.

Sonstige Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende

Neben diesen Leistungen bieten viele Städte oder Gemeinden individuelle Unterstützung für alleinerziehende Singles mit wenig Geld an. Manchmal gibt es einen kostenlosen Büchereiausweis, freien Eintritt ins Schwimmbad, Kino oder Theater. Die Anfrage nach Gutscheinen z.B. für Rechtsberatung oder Kleiderläden sollte ebenfalls nicht vergessen werden. Manchmal sind Kurse an der VHS, Vereinsbeiträge, Ausflüge oder Veranstaltungen des örtlichen Jugendtreffs für Familien mit wenig Geld kostenfrei oder stark ermäßigt. Außerdem können Alleinerziehende Lebensmittel bei der Tafel oder anderen Wohlfahrtsvereinen beziehen. Es lohnt sich ein Blick auf die Homepage der Stadt bzw. der Gemeinde, ein Gespräch mit der Beratungsstelle für Familien oder Alleinerziehende sowie der Austausch mit anderen Betroffenen.

Zum Weiterlesen: Spartipps für Alleinerziehende

Foto: Canva.com

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