Alleinerziehend und Hartz 4
von Dr. phil. Sonja Deml | 14. Mai 2018
Viele Alleinerziehende sind auf Hartz 4 angewiesen und können ihren Kindern deshalb nur wenig bieten. Doch sie haben Anspruch auf weitere Leistungen.
Erschreckend viele Kinder von Alleinerziehenden sind von Kinderarmut betroffen. Ihre Eltern haben keine gut bezahlten Jobs und leben von Hartz 4. Mit Hartz 4 soll in diesen Familien zwar die Grundversorgung (Kleidung, Essen, Wohnraum) sichergestellt werden, doch das Geld ist immer knapp. Zum Glück können alleinerziehende Mütter und Väter mit Hartz 4 auf staatliche Leistungen für ihre besondere Lebenssituation zurückgreifen.
Alleinerziehend & Hartz 4: Die Erstausstattung
Bezieher von Hartz 4 haben die Möglichkeit, eine sog. Erstausstattung zu erhalten, sofern ein Antrag zusätzlich zum Regelbedarf gestellt wird. Dann kann man Beihilfen vom Jobcenter für Dinge beantragen, die für eine vernünftige und angemessene Lebens- und Haushaltsführung notwendig sind, zum Beispiel Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Kleidung. Damit können alleinerziehende Mamas und Papas mit Hartz 4 diese Dinge kostengünstig oder gebraucht erwerben.
Kein Wohngeld für Alleinerziehende mit Hartz 4
Auch wenn alleinerziehende Singles, die auf Hartz 4 angewiesen sind, keinen Anspruch auf Wohngeld haben, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizkosten stellen. Beim Antrag auf Arbeitslosengeld II muss dafür die „Anlage KdU“ ausgefüllt werden. Das Geld kann an den Alleinerziehenden oder direkt an den Vermieter ausbezahlt werden.
Mehrbedarf und Sonderbedarf für Alleinerziehende
Alleinerziehende Eltern können zusätzlich zu Hartz 4 Mehrbedarf oder Sonderbedarf beantragen. Ein Mehrbedarf liegt vor, wenn regelmäßig Kosten anfallen, die mit den Regelsätzen nicht gedeckt werden können, wie zum Beispiel medizinisch notwendige Behandlungen, die von der Krankenkasse nicht (voll) übernommen werden. Ein Sonderbedarf kann angemeldet werden wenn Kosten einmalig auftreten, die Säuglingserstausstattung bei schwangeren Alleinerziehenden fällt beispielsweise darunter.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Alleinerziehende Hartz 4-Bezieher können ihren Kindern oftmals nur ein bescheidenes Freizeitangebot bieten, denn Lernförderung, Ausflüge, Vereinsgebühren, Eintrittsgelder etc. übersteigen einfach ihr Budget. Um den Kindern von Alleinerziehenden eine gewisse Chancengleichheit zu gewähren, wurde das Bildungs- und Teilhabepaket ins Leben gerufen. Eine Beratung beim zuständigen Sachbearbeiter über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes ist sehr empfehlenswert!
Landeserziehungsgeld & Hartz 4
In Bayern und Sachsen können alleinerziehende Mamas und Papas mit Hartz 4 Landeserziehungsgeld beantragen. Andere Bundesländer haben diese finanzielle Zuwendung leider abgeschafft. Das Landeserziehungsgeld darf nicht auf Hartz 4 angerechnet werden. Den Antrag auf Landeserziehungsgeld kann man bei der Elterngeldstelle der zuständigen Stadt oder des Landratsamtes stellen.
Zuschüsse vom Jobcenter
Auf Antrag kann das Jobcenter auch die Kindergartenbeiträge und die Kosten für mehrtägige Schul- und Kindergartenausflüge (zum Teil) übernehmen, Zuschüsse zum Schulbedarf gewähren, sich an den Fahrtkosten zur Schule beteiligen, Nachhilfeunterricht finanziell fördern oder Pau schalen für kostenpflichtige Hobbys der Kinder wie zum Beispiel Vereinsbeiträge oder Teile der Sportausrüstung bezahlen. Es lohnt sich immer, mit den Mitarbeitern der Jobcenter guten Kontakt zu halten und über seine jeweilige finanzielle Lage zu sprechen. Schließlich geht es darum, den Kindern ein möglichst schönes Leben im jeweiligen finanziellen Rahmen zu bieten und oftmals helfen auch schon kleine Zuschüsse ein großes Stück weiter, indem sie ein Lächeln ins Kindergesicht zaubern.
Foto: © Victoria М – Fotolia.com
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… und wenn Harz4 Mütter auf Zigaretten, Alkohol und Drogen verzichten würden … aber sinnlos …
Ist es richtig, dass Alleinerziehende (die etwas mehr Geld zur Verfügung haben) ihre Zins- und Dividendeneinnahmen auf das Kind übertragen können und damit bis zu 5300 Euro pro Jahr steuerfrei kassieren können. Ist das korrekt? Ich finde im Netz sonst nichts dazu. Hat der andere Elternteil darauf Zugriff?
LG,
Karen