Unterhaltsvorschuss 2017 – Mehr Unterstützung für Alleinerziehende

von | 15. Mai 2017

Bei ausbleibendem Unterhalt sind viele alleinerziehende Singles mit Kindern auf Unterhaltsvorschuss angewiesen. Ab dem 1.7.2017 wird dieser ausgeweitet.

UnterhaltsvorschussAlleinerziehende Singles mit Kind können ganz schön in der Klemme stecken, wenn der Unterhalt nicht, nur unregelmäßig oder nicht in voller Höhe gezahlt wird. Bleibt der Kindesunterhalt aus, kann der Staat mithilfe des sog. Unterhaltsvorschusses einspringen. Der Unterhaltsvorschuss wird ab dem 1. Juli 2017 reformiert und ausgeweitet. Die Kinder von Alleinerziehenden sollen besser unterstützt werden.

Der Unterhaltsvorschuss

Sobald der Kindesunterhalt ausbleibt, können alleinerziehende Eltern für ihre Kinder beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung und der Staat kommt für den Kindesunterhalt auf, wenn der zur Zahlung verpflichtete Elternteil säumig wird. Konkret bedeutet das: Der alleinerziehende Elternteil muss nicht länger den Unterhalt beim säumigen Elternteil einfordern, sondern der Staat streckt den Unterhalt vor und versucht, das Geld vom unterhaltpflichtigen Elternteil wieder zu bekommen. Das Kind ist durch den Unterhaltsvorschuss vor der Armut geschützt und das wiederum trägt zur Sicherung des Kindeswohles bei. Die rechtliche Grundlage ist das Unterhaltsvorschussgesetz, auch UVG oder UhVorschG genannt. Seit 1980 können alleinerziehende Eltern einen Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beantragen. Dauer und Umfang waren bislang eingeschränkt, doch das soll sich nun ändern…

Reform des Unterhaltsvorschusses

Ab Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Bisher war dies nur bis zum Alter von 12 Jahren möglich. Außerdem wird die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben. Voraussichtlich werden 260.000 Alleinerziehende von dieser Neuregelung profitieren. Ab dem 12. Lebensjahr des Kindes bekommen Alleinerziehende den vollen Unterhaltsvorschuss allerdings nur, wenn sie selbst mindestens € 600,- zum Lebensunterhalt beitragen. Bundesfamilienministerien Manuela Schwesig will mit dieser Regelung Alleinerziehende motivieren: „Man sieht dann, wenn ich etwas beitrage – und € 600 Mindesteinkommen ist jetzt keine utopische Summe – dann habe ich eine Chance, mit weiterer Hilfe des Staates aus der Sozialleistung zu kommen.” Alleinerziehende, die in einer neuen Partnerschaft leben oder neu verheiratet sind, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Ein weiterer Vorteil des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes ist der Abbau von umständlicher Bürokratie, was die Antragssteller und auch die Bearbeiter enorm entlasten soll.

Höhe des Unterhaltsvorschusses

Den betroffenen Kindern im Alter von bis zu 5 Jahren stehen 150€ Unterhaltsvorschuss monatlich zu. Kinder von 6 bis 11 Jahren bekommen 201€ und für Kinder von 12 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beträgt der Unterhaltsvorschuss 268€ pro Monat.

Neuen Unterhaltsvorschuss beantragen

Wer von der neuen Unterhaltsvorschussregelung profitieren will, muss den Unterhaltsvorschuss rechtzeitig beantragen. Alle Informationen und Antragsunterlagen erhältst du bei deinem zuständigen Jugendamt. Unser Tipp: Dort solltest du dich bereits im Juni vorstellen, denn du kannst deinen Antrag schon vor dem 1. Juli 2017 ausfüllen und abgeben. Bis spätestens 31. Juli 2017 solltest du den Antrag auch einreichen, um für Juli noch rückwirkend den Unterhaltsvorschuss zu bekommen. Doch je früher du deinen Antrag abgibst, desto besser. Es wird voraussichtlich eine regelrechte Antragsflut geben, denn leider gibt es so viele Kinder, die unter zahlungsunwilligen oder -unfähigen Eltern leiden. Zum Glück stellt sich der Staat jetzt stärker auf ihre Seite und sorgt länger für ihre finanzielle Absicherung.

Foto: katyspichal – Fotolia.com

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