Kindeswohl und Kindeswille

von | 27. Juni 2013

Kindeswohl und Kindeswille sind von den Eltern nach einer Trennung oder Scheidung zu berücksichtigen. Bedeutung von Wohl und Wille des Kindes...

Kindeswohl und KindeswilleBei einer Trennung oder Scheidung, von der auch ein Kind betroffen ist, soll stets das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Zudem soll auf den Kindeswillen Rücksicht genommen werden. Doch was genau steht hinter den beiden Begriffen „Kindeswohl“ und „Kindeswille“?

Jedes Kind hat eigene Rechte

Mit der Geburt hat jedes Kind eigene Rechte wie beispielsweise das Recht auf gewaltfreie
Erziehung. Das heißt: Kein Kind darf körperlich bestraft oder seelisch verletzt werden. Sämtliche entwürdigende Erziehungsmaßnahmen stellen eine Straftat dar. Und zum Schutz des Kindes können gewalttätige Eltern oder andere Personen der Wohnung verwiesen werden, wenn dadurch eine Kindeswohlgefährdung abgewendet wird. Häusliche Gewalt führt oftmals zur Trennung. Doch egal aus welchen Gründen die Eltern kein Paar mehr sind, so haben die Kinder in der Trennungssituation bestimmte Rechte.

Rechte von Trennungs- und Scheidungskindern

Zu den grundsätzlichen Rechten haben Scheidungs- bzw. Trennungskinder eigene Rechte, welche das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Trennungskinder haben das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und die Eltern wiederum haben die Pflicht, Umgang mit ihrem Kind zu pflegen und dem andern Elternteil den Umgang nicht zu erschweren (elterliches Entfremdungssyndrom). Ab 14 Jahren ist die persönliche Anhörung von Kindern in kindschaftsrechtlichen Verfahren vorgeschrieben – außer es sprechen schwerwiegende Gründe dagegen. Doch viele Gerichte hören Kinder schon ab drei Jahren an, denn auch sie haben ein Mitspracherecht bei allen Entscheidungen der Eltern und der Gerichte, von welchen sie betroffen sind.

Der Kindeswille

Eltern und Gerichte können nicht willkürlich über ein Kind bestimmen. Vielmehr haben sie die Aufgabe, den Willen des Kindes wahrzunehmen und zu entscheiden, wann sie den Kindeswillen akzeptieren und wann der Wille des Kindes eher nicht zu dessen Wohl ist. Möchte ein Kind beispielsweise nach der Trennung bei seinem psychisch kranken Elternteil bleiben, so muss entschieden werden, inwiefern das auch dem Kindeswohl dient.

Das Kindeswohl

In vielen Gesetzen wird auf das Kindeswohl Bezug genommen. Dabei ist es nicht leicht, diesen Rechtsbegriff mit konkreten Inhalten zu versehen. Es gibt keine allgemeingültige Definition des Kindeswohles. Unter dem Kindeswohl werden vielmehr alle notwendigen Bedingungen für ein physisch und psychisch gesundes Aufwachsen eines Kindes betrachtet. Ferner soll die kindliche Entwicklung gefördert werden und ein am Kindeswohl ausgerichtetes Handeln respektiert die Rechte, die Bedürfnisse und den Willen eines Kindes. Der Psychologe Eberhard Kempf stellt fest, dass in familiengerichtlichen Verfahren in der Regel die „klassischen“ Kriterien Kontinuitätsgrundsatz, Förderungsgrundsatz, Bindung des Kindes, Erziehungsfähigkeit der Eltern und der Kindeswille berücksichtigt werden. Der Kontinuitätsgrundsatz geht davon aus, dass eine Veränderung der vertrauten Lebensumwelt – und deren Abläufe – für das Kind belastend sind. Beim Förderungsgrundsatz ist entscheidend, inwiefern die Elternteile in der Lage sind, eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung auszuüben, die Anlagen und Neigungen des Kindes zu fördern und es auf seine gesellschaftlichen Anforderungen vorzubereiten. Ferner werden bei familiengerichtlichen Entscheidungen zum Kindeswohl der Kindeswille und die sichere Bindung an eine primäre Bezugsperson untersucht. Letztendlich vereint das Kriterium Erziehungsfähigkeit sämtliche oben dargelegten Beurteilungsmaßstäbe. Diese werden dann in ein Verhältnis zueinander gesetzt. So können wichtige Entscheidungen für das Kind getroffen werden.

Kinder dürfen sich übrigens nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ohne Kenntnis ihrer Eltern in sämtlichen Angelegenheiten der Erziehung und ihrer Entwicklung an das Jugendamt wenden und sich dort beraten lassen.

Foto: mekcar – Fotolia.com

Jetzt deinen Partner mit Familiensinn finden!

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Notwendige Felder sind mit * markiert.