Wann ist das Kindeswohl gefährdet?

von | 25. Juli 2016

Viele Sorgerechtsstreitigkeiten drehen sich vor dem Familiengericht um die Gefährdung des Kindeswohls. Doch wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?

KindeswohlgefährdungDas Wohl eines Kindes setzt sich aus dem körperlichen, geistigen und seelischen Wohl des Kindes zusammen. Die Erziehung und das familiäre Umfeld sind dabei entscheidende Kriterien für die gesunde Entwicklung eines Kindes. Für das Wohl des Kindes ist es wichtig, in seiner Persönlichkeitsentwicklung geformt zu werden und zu lernen, wie es sich in der Gesellschaft richtig zu verhalten hat. Außerdem müssen die Eltern das Kind vor sämtlichen körperlichen, seelischen und geistigen Gefahren schützen.

Die Kindeswohlgefährdung

Wenn eine gegenwärtige oder bevorstehende Gefahr für die Entwicklung des Kindes vorauszusehen ist, liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor. Dazu zählen bereits vorhandene oder absehbare Schäden der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit des Kindes.

Verletzungen als Kindeswohlgefährdung

Wenn Straftaten an der körperlichen Gesundheit eines Kindes begangen werden, liegt eine Kindeswohlgefährdung vor. Dazu zählen körperliche Misshandlungen, seelische Misshandlungen, sexueller Missbrauch bzw. alleine der Verdacht auf sexuellen Missbrauch sowie Tötungsversuche. Auch massive körperliche Gewalt zwischen den Eltern gefährdet das Kindeswohl. Die psychische Entwicklung eines Kindes ist auch gefährdet, wenn es massiv beschimpft, erniedrigt oder eingeschüchtert wird. Dasselbe gilt für altersunangemessene Situationen wie z.B. im Beisein des Kindes Porno- oder Gewaltfilme anzuschauen.

Kindeswohlgefährdung durch Schäden an der Gesundheit des Kindes

Eine für das Kind erforderliche Operation oder andere ärztliche Behandlung, die verweigert wird, ist ebenfalls eine Ursache der Kindeswohlgefährdung. Schäden an der Gesundheit eines Kindes kann auch Rauchen in Anwesenheit des Kindes sein. Kinder erleiden durch Passivrauchen gravierende Schäden, doch leider wertet der Gesetzgeber dies nur in bestimmten Fällen als Gefährdung – wenn das Kind z.B. asthmakrank ist. Enthalten Eltern ihrem behinderten Kind spezielle Fördermaßnahme vor, ist das ebenfalls als Kindeswohlgefährdung zu werten.

Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung

Vernachlässigen die Eltern ihr Kind indem sie es schlecht oder gar nicht versorgen, betreuen oder beaufsichtigen (das Kind also verwahrlost ist), ist das Kindeswohl in Gefahr. Dazu zählen eine mangelnde Ernährung des Kindes oder gravierende Hygienemängel wie schmutzige Haut, verdreckte Kleidung oder schlechte Zähne. Aber auch die Betreuung eines Kindes durch ungeeignete Personen gefährdet dessen Wohl.

Erziehungsfehler gefährden das Kindeswohl

Sind die Eltern unbeherrscht, überfürsorglich, alkohol-, drogen- oder medikamentenabhängig, psychisch oder körperlich so krank, dass sie dem Kind keine angemessene Erziehung zukommen lassen können, ist das Wohl des Kindes gefährdet. Zu Erziehungsfehlern zählen übrigens auch Erziehungsdefizite der Eltern selbst oder die Tatsache, dass sie einfach nicht auf die Bedürfnisse ihres Kindes eingehen. Auch die Verweigerung des Umgangs mit dem anderen Elternteil gilt als Gefährdung des Kindeswohls sowie die Unfähigkeit zerstrittener Eltern, sich über sämtliche Belange ihres Kindes zu einigen.

Verweigerung von Bildung ist Kindeswohlgefährdung

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Schulen Eltern ihr schulpflichtiges Kind nicht ein, liegt eine Kindeswohlgefährdung vor. Dasselbe gilt, wenn leistungsfähige Eltern ihrem Kind die Finanzierung der Ausbildung verweigern. Auch wenn Eltern ihr Kind gegen dessen Willen von einer Schule abmelden oder auf ein Internat schicken, ist das Kindeswohl in Gefahr.

Ist dir aufgefallen, dass ein Kind gefährdet ist, solltest du zunächst alle Anzeichen dokumentieren und dich damit an das Jugendamt, einen Anwalt oder ans Familiengericht wenden. Scheue dich nicht davor, dem armen Kind zu helfen!

Mehr zu Kindern psychisch kranker Eltern erfährst du hier

Buchtipp: Bestsellerautor Markus Breitscheidel liefert mit seinem Buch “Nicht auf den Kopf!: Meine persönlichen Erfahrungen mit Gewalt in der Familie” einen erschreckenden Einblick in das Leben eines Kindes, das mit der allgegenwärtigen Angst aufwächst, geschlagen und gedemütigt zu werden, während Großeltern, Nachbarn, Lehrer und Ärzte jahrelang über die Gewaltexzesse seines Vaters hinwegsehen. Das Buch enthält viele Tipps für Angehörige sowie Adressen sämtlicher Beratungs- und Anlaufstellen in deutschen Städten.

Foto: Mizina – Fotolia.com
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