Das Wechselmodell: Betreuung, Unterhalt und Kindeswohl

von | 7. Februar 2013

Beim Wechselmodell wechseln sich die Eltern mit der Betreuung des Kindes ab. Regelungen zu Unterhalt, Kindeswohl, Umgangs- und Sorgerecht beim Pendelmodell.

WechselmodellBereits vor der Trennung machen sich viele Eltern Gedanken, bei wem die Kinder leben sollen. Denn durch den neuen Gesetzentwurf zum Sorgerecht ist es nicht mehr so selbstverständlich, dass die Kinder hauptsächlich bei ihrer Mutter bleiben. Die Fachanwältin für Familienrecht Katja Flemming erklärt das Wechselmodell, bei dem die Eltern ihre Kinder abwechselnd betreuen können.

Betreuung im Sinne des Wechselmodells

Das Wechselmodell wird auch als Pendelmodell bezeichnet, denn die Eltern wechseln sich in der Betreuung ihrer Kinder ab bzw. die Kinder pendeln zwischen beiden Elternteilen hin und her. Dabei übernehmen die Eltern jeweils idealerweise 50% der Betreuungszeit. Die genaue Regelung ist beim Wechselmodell jedoch individuell verhandelbar. Dabei muss auch der Unterhalt anders geregelt werden als bei Alleinerziehenden, die ihre Kinder zum größten Teil betreuen. Und beim gemeinsamen Sorgerecht können die Elternrechte von Vater und Mutter gleichberechtigt ausgeübt werden.

Unterhaltsregelungen beim Parallelmodell

Wenn beide Elternteile die Kinder zur Hälfte betreuen, dann müssen sie anteilig den Barunterhalt aufbringen. Und grundsätzlich werden die Höhe des Kindesunterhalts und eventuelle sonstige Zahlungen auf der Grundlage des Bedarfs der Kinder festgestellt. Das geschieht nach der Düsseldorfer Tabelle, gestaffelt nach den Einkünften beider Eltern. Nachdem das Kindergeld hinzugerechnet wurde, wird das Einkommen beider Eltern festgestellt, wovon jedoch 1100 Euro abgezogen werden. Jetzt wird das Einkommen beider Eltern ins Verhältnis gesetzt, so dass der Anteil jedes Elternteils am Kindesunterhalt herauskommt. Wird ein Kind beispielsweise zu 40% von einem Elternteil betreut, ist dennoch der volle Kindesunterhalt zu zahlen. Der Schwerpunkt der Betreuung liegt demzufolge bei dem Elternteil, bei dem das Kind zu 60% der Zeit lebt.

Das Kindeswohl beim Wechselmodell

Wie bei allen juristischen Regelungen nach einer Trennung sollte auch beim Wechselmodell das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Es gibt Kinder, die lieber pendeln, als Papa nur am Wochenende zu sehen. Anderen Kindern tut es eher gut, ihren Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil zu haben. Damit das Wechselmodell gelingt, sollten sich die Eltern einig sein, gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder übernehmen zu wollen und unter den Eltern sollte ein gewisses Maß an Übereinstimmung herrschen.

Quelle: https://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/wechselmodell.html

Vorteile und Nachteile des Wechselmodells

Meiner Meinung nach sollten Eltern das Wechselmodell bei der Betreuung ihrer Kinder nach der Trennung zumindest in Betracht ziehen. Sind die Kinder bereits alt genug, sollten sie natürlich selbst entscheiden können, bei wem sie (überwiegend) wohnen möchten. Und wenn das Zusammenwohnen aus irgendeinem Grund nicht mehr funktioniert, sollten die Kinder die Freiheit haben, das wieder zu ändern. Wie Katja Flemming bereits schreibt, gibt es Kinder, die einen festen Lebensmittelpunkt brauchen. Diese Kinder würden durch das Pendelmodell nur noch mehr an Stabilität verlieren als es sowieso schon nach einer Trennung oder Scheidung der Fall ist. Grundsätzlich ist es für Kinder sicherlich gut, wenn sich beide Eltern gleichermaßen für sie engagieren. So spüren die Kinder, dass Mama und Papa gleichberechtigt sind und die Kinder können die Bindung zu beiden Elternteilen leichter aufrechterhalten. Ob sich das Wechselmodell in der Praxis einfach verwirklichen lässt, liegt womöglich nicht nur in Händen der Eltern. Denn eventuell müssen die Arbeitszeiten von Mama und Papa anders geregelt werden und nicht alle Chefs ändern so ohne weiteres Vollzeitstellen in Teilzeitstellen. Schwierig kann es auch werden, wenn ein Elternteil wegzieht. Und die Kinder sollen es natürlich nicht unnötig stressig haben, wenn es um die Erreichbarkeit der Schule bzw. des Kindergartens, die Nähe zu Freunden und Großeltern oder der Möglichkeit, regelmäßig das gewohnte Hobby im Verein auszuüben geht. Es ist also immer eine individuelle Entscheidung, denn es kommt auf die jeweilige Situation der Familie und die Charaktere der Kinder sowie der Eltern an. Bei der Entscheidung für oder gegen das Wechselmodell kann Ihnen Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin helfen und ferner können Sie sich auch mit einem Familienpsychologen oder einem Mediator über das Pendelmodell beratschlagen.

Haben Sie Erfahrungen und Meinungen zum Wechselmodell? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar!

Foto: Schmidt – Fotolia.com

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  1. Eddie schrieb:

    Meine 12-jährige Tochter möchte bei ihrem Vater wohnen und damit ihren Wohnort wechseln. Er wohnt 4 km von meinem Haus entfernt, aber auf der anderen Seite der Grenze. Sie ist nicht in Ordnung mit uns und fühlt sich besser mit ihrem Vater. Bei welcher Stelle sollten Sie diese Änderung beantragen? Wird es kompliziert oder teuer sein?

    • Match-Patch schrieb:

      Lieber Eddie,

      wenn das Kind umzieht, muss es beim dortigen Einwohnermeldeamt gemeldet werden, das Kindergeld muss dann der Vater erhalten, genauso wie den Kindesunterhalt von der Kindesmutter. Theoretisch müsste der Unterhalt in dem Land berechnet werden, in dem die Tochter lebt. Aber wir sind da nicht die richtigen Ansprechpartner. Der Vater müsste sich dann darum kümmern. Die Tochter könnte auch einen Monat Probe wohnen bevor sie sich entgültig entscheidet.

      Alles Gute,
      dein Match-Patch Team

  2. Mike schrieb:

    Hallo Sven,
    seit ca. 1 Jahr leben meine Frau und ich nun getrennt und ich habe mich meinerseits versperrt, unser Kind einfach der Mutter zu überlassen. Trotz Gerichtsverfahrens, Jugendamt und sogar Rufe nach der Polizei durch meine Ex, wurde ihr nicht das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Wir leben nun seit ca. 8 Monaten das Wechselmodell. Im ersten Monat verblieb unser Kind bei mir.
    Das Wechselmodell ist immer nur eine B-Lösung. Denn natürlich wäre es das beste, alle blieben zusammen. Da die Trennung aber leider unumgänglich ist, schafft unser wöchtentliches Pendelmodell Klarheit und Struktur: Mamawoche und dann Papawoche. Unser Kind plant dies, wir können planen und nur noch die Ferienzeiten sind im Hinblick auf unser Kind konfliktbeladen. Die Paarebene ist natürlich zusätzlich enorm belastet.
    Wenn schon eine Trennung, dann erscheint mir das wöchentliche Wechselmodell die beste Lösung für alle Seiten.
    Inwiefern Sie gegenüber der Mutter benachteiligt werden, vermag ich nicht zu verstehen. Ich habe mich von Anfang an gewehrt und meiner Ex gegenüber keine Bereitschaft gezeigt, auf Umgang mit unserem Kind zu verzichten. Lediglich die anfallenden Kosten für unser Kind trage ich zu 100%.
    Es war jedoch zu spüren, mit welchen Vorurteilen Sozialarbeiter des Gerichts und des Jugendamts einem begegnen. Bei einem Besuch wunderte sich die Sozialarbeiterin, dass es bei mir aufgeräumt sei…
    Ich wünsche Ihnen viel Kraft und einen sehr guten Anwalt.
    Mike

  3. Andy Wolf schrieb:

    Viel Kraft Papa Sven,

    und obwohl es natürlich erst Mal überhaupt nicht helfen kann. Sie(du bist) sind nicht alleine. Ich kann nur hoffen in vielen anderen Namen auch…der Sohn wird mit der Zeit erkennen, was und wie Papa für ihn eingesetzt hat. In dem Moment muss dann nur die Mama wohl immer noch in den Spiegel schauen können. Kinder egal ob Junge oder Mädchen brauchen beide Eltern, und wenn man es nicht mal geschafft hat eine “ganze” Familie dem Kind anbieten zu können, sollte wenigstens die Reife haben dem Kind es zu ermöglichen, doch irgendwie in einer ähnlichen Form erleben zu dürfen.

    PS: super Artikel match patch Team

    Gruß A.

  4. Sven Kuhne schrieb:

    Ich bin Vater eines 4-jährigen Buben. Seine Mutter trennte sich im 2.Lj. von mir. Seither kämpfe ich um eine gleichbereichtigte Betreuung (Wechselmodell)unseres Sohnes durch beide Elternteile. Dies scheiterte bislang immer und immer wieder am Veto der Mutter, aus den bekannten Gründen: mangelnde Bindungstoleranz und finanzielle Aspekte. Und wenn die KM das nicht will, dann wollen es Justiz und JA auch nicht und somit hat man als Vater leider nur die Möglichkeit, juristisch gesehen, bis ganz nach oben zu gehen. Das ärgerliche dabei ist, dass wir ideale Vorraussetzungen für ein WM hätten: unser Sohn hat zu beiden Eltern ein hervorragendes Verhältnis, wir wohnen mit dem Auto nur 5min. auseinander, die Infrastruktur(Schule, KiGa, Ärzte, Freizeitangebot etc.)ist perfekt und von beiden Elternwohnungen zentral erreichbar und trotzdem hab ich als Vater keine Möglichkeiten irgendetwas gegen den Willen der KM durchzusetzen. Deshalb plädiere und kämpfe ich dafür, dass das WM endlich als eine dem Kindeswohl am ehesten entsprechende Betreuungsform im BGB verankert wird, damit unsere Kinder das Recht bekommen, auch wenn die Eltern sich trennen und es keine kindeswohlgefährdenden Kriterien gibt, mit beiden Elternteilen gleichermaßen aufwachsen zu können – denn Kinder brauchen beide Eltern!

    VG,
    Sven

    • match-patch schrieb:

      Hallo Sven,
      toll, dass Sie sich für Ihren Sohn so einsetzen! Wir finden die rechtliche Situation für Väter in Deutschland auch entsetzlich, auch wenn sich in mancher Hinsicht schon etwas tut. Sicherlich wird Ihr Sohn früher oder später selbst den Wunsch äußern, mehr Zeit mit Ihnen verbingen zu wollen. Gerade Jungen brauchen mit dem Älterwerden ihren Vater.

      Viel Glück!
      Ihr match-patch Team