Rechtlicher Anspruch auf Kinderbetreuung

von | 13. Juni 2023

Rechtlich haben Kinder einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, doch in der Praxis sind diese rar. Was tun, wenn es keinen freien Platz gibt?

Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Anspruch auf eine Kinderbetreuung. Doch es gibt zu wenig Betreuungsplätze, vor allem wenn verantwortungsvolle Eltern nicht einfach nach irgendeinem freien Platz suchen, sondern nach der bestmöglichen Fremdbetreuung für ihr Kind. Gibt es keinen freien Betreuungsplatz, muss die Kommune in bestimmten Fällen eine Alternativbetreuung bezahlen bzw. Schadenersatz leisten.

Freie Betreuungsplätze finden

Eltern, die sich für eine Fremdbetreuung entscheiden, müssen zunächst schriftlich in diversen Einrichtungen in ihrer Umgebung anfragen, ob es einen freien Platz für ihr Kind gibt. Telefonische Auskünfte einzuholen, reicht übrigens nicht aus. Am besten ist es, einen Anmeldebogen auszufüllen und auf die Antwort der Einrichtung zu warten. Mit „Umgebung“ ist eine einfache Fahrzeit von einer halben Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Kita gemeint bzw. eine Entfernung von bis zu zehn Kilometern vom eigenen Wohnort. Eltern sollten sich sehr gut überlegen, ob sie sich und ihrem Kind diesen Stress und Zeitverlust zumuten möchten. Rechtlich gesehen ist es zumutbar. Findet sich kein Betreuungsplatz in einem so großen Radius, können Eltern bei Absagen ihr Kind zunächst auf die Warteliste setzen lassen.

Betreuungsbedarf beim Jugendamt anzeigen

Des Weiteren sollten Eltern möglichst frühzeitig beim zuständigen Jugendamt ihren Betreuungsbedarf kundtun. Das ist wichtig, wenn sich Eltern den Weg der Klage offenhalten wollen. Dieser ist möglich, wenn das Jugendamt den Rechtsanspruch nicht erfüllt, obwohl der Bedarf gemeldet wurde. Doch Vorsicht: Gewinnst du die Klage, weisen Behörden deinem Kind einen freien Platz zu und der muss nicht zwangsläufig deinen Vorstellungen entsprechen. Es geht bei der Erfüllung des Anspruchs zum großen Teil darum, dass dein Kind während deiner Arbeitszeit in einer Einrichtung untergebracht ist. Für Kleinkinder besteht ein Anspruch von bis zu 45 Wochenstunden Ganztagsbetreuung, wenn beide Elternteile vollbeschäftigt sind. Kinder ab 3 Jahren, deren Eltern in Teilzeit arbeiten, haben einen Anspruch auf maximal 30 Stunden Betreuung pro Woche.

Alternativbetreuung

Gibt es trotz Klage keinen freien Betreuungsplatz, können Eltern nach einer Alternativbetreuung suchen. Das kann eine private Einrichtung, eine Tagesmutter oder Oma bzw. Opa, die Patentante oder eine andere Vertrauensperson sein. Damit verbundene Kosten wie monatliche Beiträge, Unterbringungskosten bei weiter Anreise der Betreuungsperson usw. können den Kommunen auferlegt werden. Betreuen die Eltern hingegen ihre Kinder selbst und erleiden dadurch einen Verdienstausfall, können sie diesen gegenüber der Kommune ebenfalls geltend machen. Diese muss dann Schadensersatz leisten. Diese Ansprüche sollten durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht machen.

Doch trotz rechtlichem Anspruch auf einen Betreuungsplatz müssen sich Eltern immer fragen, was das Beste für das Kindeswohl ist. Lange Anfahrtswege stressen alle Beteiligten, große Kita-Gruppen, ein schlechter Betreuungsschlüssel, pädagogisch minderwertiges Spielzeug, sanierungsbedürftige Räumlichkeiten, unfreundliches Personal oder eine Ausrichtung, mit der man sich nicht identifizieren kann, wirken sich negativ auf das Wohlbefinden von Kind und Eltern aus.

Foto: depositphotos.com

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