Wir möchten ein Pflegekind aufnehmen!

von | 20. Juli 2015

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Pflegekind aufnehmen zu können und welche Möglichkeiten der Pflege gibt es?

FamilieEin Pflegekind aufzunehmen ist eine schöne und wichtige Aufgabe. Pflegekinder bereichern das Leben, sie machen die Familie lebendig und stellen ihre Pflegeeltern nicht selten vor vielseitige Aufgaben. Ein Pflegekind aufzunehmen ist eine wertvolle Erfahrung. Werdende Pflegeeltern sollten aber nicht vergessen, dass ihr Pflegekind in der Regel aus schwierigen Verhältnissen kommt, negative Erfahrungen gemacht hat und diese entsprechend verarbeiten muss. Das ist wichtig, um entsprechend auf das Kind eingehen zu können.

Pflegekind aufnehmen: Die Voraussetzungen

Pflegeeltern müssen nicht verheiratet sein. Unverheiratete heterosexuelle Paare können genauso gut ein Pflegekind aufnehmen wie gleichgeschlechtliche Paare oder Alleinstehende. Auch Alleinerziehende könnten ein Pflegekind aufnehmen. Es ist auch nicht wichtig, ob bereits Kinder in der Familie leben oder die Pflegeeltern kinderlos sind. Auf der Homepage der Pflegekinder Berlin (www.pflegekinder-berlin.de) erfährt man, dass Pflegeeltern einen familienentsprechenden Altersabstand zum Kind haben sollten. Pflegeeltern sollen bei der Volljährigkeit des Pflegekindes am besten nicht älter als 63 Jahre sein. Das bedeutet, dass man auch mit 45 Jahren noch ein Baby oder ein Kleinkind zur Pflege aufnehmen kann. Pflegeeltern müssen in gesicherten finanziellen Verhältnissen leben, körperlich und seelisch belastbar sein und genügend Zeit und Raum für ihr Pflegekind haben. Eine Pflegeelternschulung bereitet Pflegeeltern auf ihre Aufgabe vor. Pflegeeltern müssen kooperativ sein, denn sie werden mit dem Jugendamt, freien Jugendhilfeträgern, ggf. mit Therapeuten und Ärzten, Beratungsstellen, mit dem Kindergarten, mit der Schule und auch mit den leiblichen Eltern des Pflegekindes kooperieren. Und natürlich müssen Pflegeeltern liebevolle Menschen sein, die sich auch auf ein schwieriges Kind einlassen können, ihm einen geschützten Rahmen bieten und es in seiner Entwicklung fördern.

Leibliche Eltern des Pflegekindes haben Besuchsrecht

In der Regel haben die leiblichen Eltern des Pflegekindes ein Besuchsrecht und das Pflegekind wiederum hat das Recht, seine leiblichen Eltern zu sehen. Zum Wohle des Kindes ist es wichtig, den Kontakt zu den leiblichen Eltern zu fördern, sofern dieser dem Kind gut tut. Leider gibt es darüber immer wieder unterschiedliche Ansichten. Ist das Pflegekind durch den Kontakt mit den leiblichen Eltern verstört, kann im Zweifelsfall das Gericht über die Besuchsregelung und deren Modalitäten entscheiden.

Bereitschaftspflege, Kurzzeitpflege oder Langzeitpflege

Bei einer Bereitschaftspflege ist im Gegensatz zur Kurzzeitpflege nicht abschließend geklärt, ob das Pflegekind wieder zu seiner Herkunftsfamilie zurückkehren kann. Kinder, die in Bereitschaftspflege gegeben werden, kommen oft ganz kurzfristig in die Familie, weil es eine Notsituation (zum Beispiel wenn das Kind misshandelt wird) erforderlich macht. Pflegekinder, die sich in Kurzzeitpflege befinden, kehren zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder zu ihren leiblichen Eltern zurück. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel ein alleinerziehender Elternteil für längere Zeit krank ist und sich niemand aus der Familie um das Kind kümmern kann. Die Langzeitpflege bedeutet, dass das Pflegekind für mehrere Jahre oder sogar dauerhaft in der Pflegefamilie lebt. Manchmal adoptieren die Pflegeeltern ihr Pflegekind auch.

Pflegegeld für Pflegekinder

Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld wird von den Jugendämtern erbracht und ist in erster Linie für den Unterhalt des Pflegekindes gedacht. Es gibt aber auch eine kleine finanzielle Anerkennung für die Pflegeeltern. Die Höhe des Pflegegeldes ist grundsätzlich nach dem Alter des Kindes und seinen Bedürfnissen gestaffelt. Pflegeeltern sollten das Pflegegeld nicht als zusätzliche Einkommensquelle betrachten, denn so hoch ist das Pflegegeld nicht. Man sollte niemals ein Pflegekind aufnehmen, um sein Einkommen aufzustocken, sondern weil man einem Kind einfach ein schönes Zuhause bereiten möchte.

Foto: Robert Kneschke – Fotolia.com

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