Kostenheranziehung bei Pflege- und Heimkindern

von | 10. Juni 2020

Heim- und Pflegekinder müssen in der Regel 75% ihres Geldes an das Jugendamt abführen. Die meisten Betroffenen finden diese Tatsache ungerecht.

Pflegekinder GeldKinder, die in einer Pflegefamilie oder in einem Kinderheim aufgewachsen sind, haben oftmals eine schwere Kindheit erlebt. Sobald sie als Jugendliche eigenes Geld verdienen, müssen sie für ihre Unterbringung finanziell aufkommen und dafür 75% ihres Einkommens dem Staat überlassen.

Pflege- und Heimkinder in Deutschland

Laut der Pressemitteilung Nr. N 010 vom 19.11.2019 des Statistischen Bundesamtes lebten im Jahr 2018 rund 95.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland in einem Heim und weitere 81.400 Kinder bzw. Jugendliche in einer Pflegefamilie. 28% von ihnen konnten in Verwandtenpflege wohnen und 72% befanden sich in Fremdpflege bei einer Pflegefamilie. Mit dem Anspruch auf Pflegegeld soll der Lebensunterhalt des Pflegekindes gesichert werden. Zusätzlich erhalten Pflegeeltern einen Anerkennungsbeitrag für ihre Erziehungsleistung. Die Höhe der Sätze orientiert sich am Alter des Kindes. Die Kosten für eine Heimunterbringung variieren stark und können sich auf mehrere tausend Euro pro Monat belaufen. Hat das Kind (noch) leibliche Eltern, so wird geprüft, ob diese sich an den entstehenden Kosten beteiligen können.

Kostenheranziehung bei Pflege- und Heimkindern

Pflege- und Heimkinder verursachen Kosten für den Staat und an diesen Kosten beteiligt er die betroffenen Kinder sobald sie eigenes Geld verdienen. In § 94 SGB VIII ist der Umfang der Beteiligung geregelt. Junge leistungsberechtigte Menschen müssen bei vollstationären Leistungen nach § 19 nach Abzug der in § 93 Absatz 2 genannten Beträge 75% ihres Einkommens als Kostenbeitrag einsetzen. Verdient ein Jugendlicher beispielsweise in der Ausbildung 800 €, so darf er davon nur 200 € behalten und muss 600 € für seine Unterbringungskosten ans Jugendamt abführen.
Es kann allerdings ein geringerer Kostenbeitrag erhoben werden oder sogar gänzlich von der Erhebung eines solchen abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient. Dies gilt zum Beispiel, wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt, bei der nicht die Erwerbstätigkeit im Vordergrund steht. Allerdings werden solche Tätigkeiten nur minimal entlohnt.

Kritik an der Kostenheranziehung bei Pflege- und Heimkindern

Die Betroffenen empfinden diese Regelung natürlich äußerst ungerecht. Diese Kinder haben in ihrem jungen Leben oftmals schon sehr viel durchgemacht und dass sie einen Schulabschluss bzw. eine Ausbildung schaffen, ist eine großartige Leistung. Sie sind motiviert, sich zu bilden, eigenes Geld zu verdienen und unabhängig von staatlichen Transferleistungen zu leben. Manche fühlen sich nun doppelt gestraft, weil ihnen die Möglichkeit genommen wird, Geld für den Führerschein, eine eigene Wohnung, Altersvorsorge usw. anzusparen. Ein kleines finanzielles Polster würde ihnen den Start in ein eigenes Leben sehr erleichtern, denn die Pflege endet eigentlich mit ihrem 18. Geburtstag und dann sollten sie eigenständig leben können. Doch das funktioniert mit der Kostenheranziehung oftmals nicht. Wenn die Pflegekinder Glück haben, legen ihre Pflegeeltern von der staatlichen Unterstützung ein finanzielles Polster an, das ihnen nun einen guten Start in die Eigenständigkeit ermöglicht.

Buchtipp: Vera Pein ist Pflegemutter. Sie kennt die schwierige Situation von diesen Kindern und Jugendlichen und erzählt deren Geschichten in ihrem berührenden Buch „60 Mal Mama“, das bei Knaur erschienen ist.

Foto: Kaboompics .com
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