Die neue Düsseldorfer Tabelle 2025
von match-patch | 16. Januar 2025
Die Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts wurde aktualisiert. Ab dem Januar 2025 steigen die Unterhaltssätze leicht.
Ab dem neuen Jahr erhöhen sich die monatlichen Unterhaltsbeträge für Kinder getrenntlebender Eltern je nach Alter und Einkommensgruppe des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Kinder bis 5 Jahre erhalten 2025 mindestes € 482 monatlich, zwei Euro mehr als im Vorjahr.
Kinder von 6 bis 11 Jahren bekommen € 554 pro Monat, drei Euro mehr.
Kinder von 12 bis 17 Jahren erhalten € 649 monatlich, vier Euro mehr als bisher.
Diese Beträge stellen die Mindestsätze dar. Das Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet.
Unterhalt für volljährige Kinder
Auch volljährige Kinder profitieren ab 2025 von höheren Unterhaltssätzen. In der niedrigsten Einkommensgruppe steigt der monatliche Betrag von bisher € 689 auf € 693. Das Kindergeld ist in voller Höhe abzuziehen (€ 255). Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig – unabhängig davon, ob das Kind noch zu Hause lebt. Mehr zum Unterhalt volljähriger Kinder findest du hier.
Bedarfssatz für Studierende
Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht sich der Bedarfssatz auf € 990 monatlich (zuvor € 930). Davon entfallen € 440 auf die Warmmiete. Studenten können für die Deckung ihrer Kosten weiterhin auf Nebenjobs oder BAföG zurückgreifen.
Keine Änderung beim Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
Der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Eltern bleibt 2025 unverändert: Nicht erwerbstätige Elternteile haben weiterhin einen Eigenbedarf von € 1.200. Für erwerbstätige Unterhaltspflichtige liegt der Selbstbehalt bei € 1.450, inklusive einer Warmmiete von 520 €. Bei volljährigen Kindern steigt der Selbstbehalt auf € 1.500, wobei eine Warmmiete von bis zu € 600 berücksichtigt ist. Bei höheren Wohnkosten kann der Selbstbehalt in Einzelfällen angepasst werden, sofern die Kosten als angemessen gelten.
Die vollständige Düsseldorfer Tabelle für 2025
Eine vollständige Übersicht der neuen Alters- und Einkommensgruppen findest du hier.
Wie kommst du mit der Unterhaltszahlung für dein Kind zurecht? Wir freuen uns auf deinen Kommentar.
Foto: depositphotos.com
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