Trennung mit Kindern – was ist zu regeln?

von | 26. Dezember 2020

Wenn sich Mama und Papa trennen, muss einiges geregelt werden. Hier finden Eltern Tipps, damit eine Trennung mit Kind möglichst reibungslos klappt.

Scheidung mit KindEltern müssen bei einer Trennung oder gar Scheidung mit Kindern mehr beachten als kinderlose Paare. Schließlich hat auch das Kind eigene Bedürfnisse und Rechte, die gilt es dem Kindeswohl zuliebe zu wahren. Außerdem verbindet ein Kind Eltern auch nach der Trennung, wenn es beispielsweise um das gemeinsame Sorgerecht, den Umgang und die Gestaltung der Feiertage geht.

Trennungsdatum fixieren und die Trennung dem Kind mitteilen

Zunächst ist es wichtig, das Trennungsdatum festzulegen. Schließlich muss bei einer Scheidung ein Trennungsjahr eingehalten werden, sofern es sich nicht um eine Härtefallscheidung handelt. Außerdem ist ab diesem Zeitpunkt der Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt fällig.

Eltern sollten ihrem Kind möglichst schonend und altersgerecht die Trennung erklären und dabei so ehrlich wie nötig sein. Das Kind muss wissen, wer die gemeinsame Wohnung verlässt und wann der Auszug stattfindet. Dabei darf das Kind nicht das Gefühl bekommen, schuld an der Trennung zu sein. Es sollte ihm versichert werden, dass Mama und Papa dennoch für das Kind da sind und es genauso lieb haben wie vorher.

Juristische Hilfe bei Trennung mit Kindern

Inzwischen arbeiten einige Rechtsanwälte gleichzeitig als Mediatoren. Dabei geht es eher um eine möglichst harmonische Vermittlung zwischen den getrennt lebenden Eltern und die Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beteiligten. Eltern müssen nicht zwei Anwälte beauftragen – es ist finanziell günstiger und geht oftmals schneller, wenn man sich einen guten Anwalt teilt. Ein einfühlsamer Familienanwalt behält stets das Kindeswohl im Auge.

Sich frühzeitig juristischen Rat zu holen, kann einigen Diskrepanzen vorbeugen. Um sich scheiden zu lassen, braucht der Antragsteller sowieso einen Anwalt, der die Scheidung beim Familiengericht einreicht.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Grundsätzlich ändert sich mit einer Trennung nichts am Sorgerecht – außer es ist etwas vorgefallen, was das Kindeswohl gefährdet. Gewalt oder drohende Gewalt gegenüber dem Kind oder dem Partner kann zum Beispiel dazu führen, dass dem Täter das Sorgerecht entzogen wird. In den meisten Fällen teilen sich getrennt lebende Eltern weiterhin das Sorgerecht.

Bei einer Trennung muss allerdings eine gute Umgangsregelung gefunden werden. Beide Elternteile haben die Pflicht, ihren Umgang mit dem Kind wahrzunehmen und das Kind hat ein Recht darauf, Umgang mit beiden Elternteilen zu pflegen. Wenn Eltern selbst keine Lösung finden, kann ein Anwalt, das Jugendamt oder das Familiengericht eingeschaltet werden. In der Regel gibt es eine verbindliche Umgangsregelung für das gesamte Jahr, doch an Feiertagen, Geburtstagen und in den Ferien werden oft gesonderte Vereinbarungen getroffen.

Das passende Betreuungsmodell für das Kind finden

Es gibt inzwischen mehrere Betreuungsmodelle, die sich gut bewährt haben. Die Kinder sollten in die Entscheidung mit einbezogen werden und ihre Wünsche Berücksichtigung finden, sofern sie diese schon äußern können. Getrennt lebende Familien können zwischen dem klassischen Residenzmodell, dem Wechselmodell  oder dem Nestmodell wählen. Je nach Lebenssituation kann das Modell angepasst werden.

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Auskunft über die Höhe des Kindesunterhalts. Der Unterhaltsschuldner darf das Kindergeld hälftig vom Tabellenbetrag abziehen, wenn der andere Elternteil das Kindergeld bezieht. Beim Nest- und Wechselmodell sowie bei volljährigen Kindern werden die Einkommen beider Eltern als Berechnungsgrundlage herangezogen und jeder Elternteil beteiligt sich entsprechend seines Einkommens.

Manchmal müssen spezielle Situationen, die Mehr- oder Sonderbedarf erforderlich machen, berücksichtigt werden. Der Kindesunterhalt kann vom Jugendamt oder einem Familienanwalt berechnet werden. Sollte der Kindesunterhalt ausbleiben, ist es möglich, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben getrennt lebende Ehepartner oder nichtverheiratete Elternteile Anspruch auf Ehegatten- bzw. Betreuungsunterhalt.

Verträge prüfen bei einer Trennung

Papierkram ist lästig, doch es ist wichtig, bestehende Verträge wie Krankenversicherung, Ehevertrag, Lebensversicherungen, Mietvertrag, Darlehensvertrag usw. zu sichten und anzupassen.
Auch gemeinsame Konten sind Verträge. Diese können aufgelöst werden, wenn jeder ein eigenes Konto hat und geklärt ist, wie die Zahlungsströme in Zukunft fließen. Ferner sollten alle getrennt lebenden Eltern die Bankvollmachten des Partners widerrufen.

Zum Weiterlesen: Fairer Umgang zwischen Eltern und Kind

Foto: Canva.com

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  1. Katrin schrieb:

    hallo
    ich hatte schon eine Anfrage geschrieben
    kann es aber leider nicht wieder finden