Trennung und Scheidung: Gemeinsame Verträge überprüfen
von Dr. phil. Sonja Deml | 14. Oktober 2020
Eine anstehende Scheidung verändert die rechtliche Situation der Partner. Gemeinsame Verträge müssen überprüft, gekündigt, aufgelöst oder übertragen werden.
Bereits im Trennungsjahr, wenn noch gar keine Scheidung vollzogen ist, kann sich die juristische Lage für die Betroffenen ändern. Viele Verträge wie Versicherungspolicen, Gemeinschaftskonten, Darlehensverträge, Mietverträge, Krankenversicherungen u.ä. müssen überprüft werden, damit sie gekündigt oder abgeändert werden können. Hier die wichtigsten Verträge im Überblick.
Gemeinsame Verträge vor der Scheidung überprüfen
Verträge, die beide Ehepartner unterschrieben haben oder bei denen der Versicherungsschutz des Ehepartners automatisch eingeschlossen wurde, sollten bereits im Trennungsjahr angepasst werden. Das sorgt für Klarheit und kann das Scheidungsverfahren enorm beschleunigen. So lange gemeinsame Verträge nicht aufgelöst oder abgeändert wurden, müssen beide grundsätzlich die Verträge und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen einhalten. Wenn der Vertrag kein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Trennung oder Scheidung vorsieht, müssen die Ehepartner klären, wie sie mit dem Vertrag weiterhin verfahren. Dazu können sie eine notariell beglaubigte Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen. Manchmal ist dies bereits im Ehevertrag geregelt.
Gemeinsamer Mietvertrag
Mit der Trennung ist in der Regel auch eine räumliche Trennung verbunden. Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, bleibt auch derjenige, der aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, weiterhin Mieter. Die Folgen: Er muss weiterhin Miete bezahlen und er haftet eventuell sogar für Schadensersatzansprüche. Erst wenn die Scheidung rechtskräftig ist, kann diese Zahlungsverpflichtung entfallen. Allerdings kann derjenige, der auszieht, nach Zustimmung des in der Wohnung verbleibenden Partners beim Vermieter eine Entlassung aus dem Mietvertrag beantragen. Stimmt allerdings einer der Vertragspartner nicht zu, bleiben beide Hauptmieter. Ferner muss der verbleibende Partner die Miete allein aufbringen können.
Krankenversicherung anpassen
Eine Mitversicherung bzw. Familienversicherung endet nicht automatisch mit der Trennung, sondern sie läuft weiter bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nach der Scheidung erlischt die kostenlose Familienversicherung für den ehemals mitversicherten Ehepartner und er muss sich selbst krankenversichern. Die Kinder können allerdings weiterhin im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert sein. Privat versicherte Partner bzw. Familien müssen ihre Krankenversicherung anpassen.
Lebens- und Rentenversicherungen im Trennungsfall
Bei Lebens- und Rentenversicherungen müssen die Vertragspartner überprüfen, wer als Begünstigter im Leistungsfall angegeben ist. In der Regel ist es nämlich der Ehepartner und dieses Bezugsrecht kann man relativ einfach ändern. Grundsätzlich sollte der begünstigte Ehepartner immer namentlich im Vertrag genannt werden, denn sobald ein Partner neu heiratet, kann mit „Ehepartner“ entweder der neue oder derjenige, der bei Vertragsabschluss Ehepartner war, gemeint sein. Getrenntlebende sollten sich gut beraten lassen, ob Renten- und Lebensversicherungen gekündigt oder abgeändert werden – sie sollten die finanziellen Einbußen berücksichtigen.
Gemeinschaftskonten und Darlehensverträge
Gemeinschaftskonten sollten die Betroffenen auflösen, sobald jeder seine Zahlungseingänge und -ausgänge auf ein eigenes Konto umgeleitet hat. Wurde nichts anderes vereinbart, so steht jedem die Hälfte des vorhandenen Guthabens der gemeinsamen Giro-, Spar- oder Festgeldkonten zu. Gemeinschaftskonten können schon vor der Scheidung aufgelöst werden.
Auch die Darlehensverträge müssen überprüft werden, denn in der Regel haften beide für die Schulden in vollem Umfang. Je nach Vereinbarung und Einkommenssituation sollten die Ehepartner eine faire Regelung dieser Zahlungsverpflichtungen finden. Sollte ein Schuldner allerdings zahlungsunfähig werden, kann die Bank den anderen in Haftung nehmen.
Autoversicherung für Getrenntlebende
Oft sind alle Autos aufgrund der finanziellen Versicherungsvorteile auf einen Ehepartner zugelassen und versichert. Dieser behält im Fall einer Trennung oder Scheidung den Schadenfreiheitsrabatt bei der Autoversicherung. Der andere versichert sein Auto als erstes eigenes Auto und kann Beitragssätze bis zu 200% zahlen müssen! Ein Versicherungsvergleich lohnt sich, denn es gibt inzwischen faire Versicherungen für betroffene Getrenntlebende.
Hausrat-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung
Diese Versicherungen sind zum Teil sehr individuell und umfassend geregelt. Die Betroffenen müssen die Policen genau überprüfen, am besten mithilfe eines erfahrenen Versicherungsmaklers. Die Versicherungsgesellschaften halten oftmals unterschiedliche Alternativen, Kündigungsregelungen und Übergangsfristen für die Versicherungsnehmer im Falle einer Trennung bzw. Scheidung bereit.
Foto: Canva.com
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