Scheidung zurückziehen

von | 17. Mai 2021

Manchmal versöhnen sich Ehepaare wieder, nachdem die Scheidung eingereicht ist. Dann können sie den Scheidungsantrag zurückziehen.

Aufhebung ScheidungWenn es sich Ehepartner nach dem Einreichen der Scheidung wieder anders überlegen, können sie nach § 141 FamFG den Scheidungsantrag zurücknehmen. Man nennt das „Aufhebung des Scheidungsverfahrens“. Wer kann das beantragen, wie läuft dieses Verfahren ab und was kostet es?

Scheidungsantrag zurückziehen

Den Scheidungsantrag kann grundsätzlich nur der Antragsteller zurücknehmen. Der Antragsteller ist derjenige, dessen Rechtsanwalt die Scheidung eingereicht hat. Der Ehepartner, der die Scheidung nicht eingereicht hat, aber ihr womöglich schon zugestimmt hat, kann den Scheidungsantrag nicht zurücknehmen. Ist sich ein Ehepaar einig, dass es verheiratet bleiben möchte, kann der Anwalt des Antragstellers die Aufhebung des Scheidungsverfahrens beantragen.
Wenn beide Ehepartner die Scheidung durch einen Anwalt beantragt haben, müssen auch beide ihren Antrag auf Scheidung zurücknehmen. Sollte dies einer der Ehepartner nicht tun, sind die Voraussetzungen für die Scheidung jedoch erfüllt, wird das Verfahren wie üblich fortgeführt und die Ehe geschieden.

Aufhebung des Scheidungsverfahrens: Der Ablauf

Ein Scheidungsantrag kann bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses auf drei Arten zurückgenommen werden:

  1. Die Rücknahme des Scheidungsantrages wird in Form eines Schriftsatzes durch den Rechtsanwalt des Antragsstellers beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Diese Methode ist kostengünstiger, unkomplizierter und weniger zeitaufwendig als die nächsten beiden Varianten.
  2. Die Aufhebung des Scheidungsverfahrens wird während des Scheidungstermins mündlich beantragt. Bis zum Scheidungstermin kann einige Zeit vergehen und die Gerichte sowie Anwälte haben bis dahin mehr Leistungen erbracht, die vergütet werden müssen.
  3. Der Scheidungsantrag kann bis zur rechtskräftigen Scheidung, d.h. bis zu einem Monat nach dem Scheidungstermin, zurückgezogen werden. Das geht aber nur, wenn kein Rechtsmittelverzicht ausgesprochen wurde.

Wurde die Aufhebung des Scheidungsverfahrens beantragt, sollte der Antragsgegner nun der Rücknahme des Scheidungsantrages zustimmen. Dazu besteht für ihn kein Anwaltszwang.

Scheidung zurückziehen und die Scheidungsfolgen

Sobald die Scheidung zurückgezogen wurde, sind sämtliche Scheidungsfolgen wie zum Beispiel Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Regelungen zum Umgang und dem Sorgerecht sowie sonstige individuelle Vereinbarungen als nichtig zu betrachten. Ein (notarieller) Ehevertrag hat weiterhin seine Gültigkeit.

Aufhebung eines Scheidungsverfahrens: Die Kosten

Ein Scheidungsverfahren aufheben zu lassen, ist kostspielig, denn der Antragsteller muss für alle bisher angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten von ihm und seinem Ehepartner aufkommen. Der Antragsteller trägt also alle Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen. Je länger sich das Scheidungsverfahren bereits hingezogen hat, je umfangreicher der Ablauf war und je höher der Streitwert liegt, desto höher fallen diese Kosten aus. Kommt es zu einem späteren Zeitpunkt dennoch zur Scheidung, werden sämtliche Kosten erneut fällig.

Scheidungsverfahren ruhen lassen

Ehepaare sollten sich also gut überlegen, ob sie die Scheidung zurückziehen wollen, denn ist dies einmal geschehen, kann das Scheidungsverfahren nicht ohne weiteres wieder aufgenommen werden. Alle Ehepaare, die sich unsicher sind, können sich im Rahmen des Scheidungsverfahrens Bedenkzeit ausbitten und das Verfahren ruhen lassen. Diese Aussetzung des Scheidungsverfahrens darf nur einmal wiederholt werden und die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Dauert die Trennung bereits mehr als drei Jahre an, ist die Aussetzung auf ein halbes Jahr beschränkt. Danach kann das Scheidungsverfahren wieder fortgeführt werden. In der Regel legt das Familiengericht den Eheleuten mit der Aussetzung des Scheidungsverfahrens nahe, eine Eheberatung in Anspruch zu nehmen, um sich über ihre Probleme und die Chancen, diese lösen zu können, klarer zu werden.

Foto: Canva.com

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