Alles rund um den Ehevertrag

von | 1. Juli 2020

Durch einen Ehevertrag können Ehepartner vom Gesetz abweichende Regelungen treffen, die auf ihre persönlichen Lebensumstände besser zutreffen.

EhevertragIn deutschen Gesetzen ist Grundsätzliches über das Eheleben und auch das Leben nach einer Scheidung mit und ohne Kinder geregelt. Diese Regelungen kann ein Ehevertrag außer Kraft setzen. Das Ehepaar kann eigene Regeln zur Absicherung der Ehepartner und ihrer Kinder festlegen, die besser zu ihrer individuellen Lebenssituation passen.

Definition Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Ehepartnern, in welchem sie für ihre Ehe und den Fall einer Scheidung vom Gesetz abweichende Regelungen festlegen. Diese dürfen allerdings nicht sittenwidrig sein. Im Ehevertrag können die gesetzlichen Vorgaben zum Güterstand, zum Unterhalt des Ehepartners und der Kinder sowie der Versorgungsausgleich geändert werden. Ein Ehevertrag muss nicht zwingend durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, wohl aber von einem Notar unterzeichnet sein, damit er rechtskräftig ist. Ferner müssen beide Ehepartner den Regelungen zustimmen und den Ehevertrag unterschreiben. Ein solcher kann bereits vor der Hochzeit geschlossen werden, aber auch jederzeit während der Ehe.

Vorteile eines Ehevertrages

Durch einen Ehevertrag kann das Paar seinem Zusammenleben einen individuellen gesetzlichen Rahmen geben. Das gilt innerhalb der Ehe, aber auch für den Fall einer Scheidung. Liegt ein Ehevertrag vor, so müssen viele Details im Worst Case nicht erst vor dem Familiengericht ausgefochten werden. Vielmehr kann eine Scheidung schneller, unkomplizierter, nervenschonender sowie kostengünstiger von statten gehen.

Ehevertrag vor oder nach der Hochzeit schließen?

Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Eheschließung unterzeichnet werden. Am besten ist es, den Vertrag dann abzuschließen, wenn sich die Partner gut verstehen, über ihre Vorstellungen einig sind und die Gestaltung ihres gemeinsamen Lebens absehbar ist (Eigenheim, Familienplanung, berufliche Karriere usw.). Ein Ehevertrag kann immer wieder einvernehmlich geändert und an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden.

Gütertrennung im Ehevertrag

Die Gütertrennung ist ein häufiger Bestandteil des Ehevertrages. Wird keine abweichende Regelung getroffen, sind die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand lebend. Sie bilden eine Zugewinngemeinschaft. Das heißt: Alles, was im Laufe der Ehedauer erwirtschaftet wurde, wird bei einer Scheidung zu gleichen Teilen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Alles, was der Ehepartner bereits in die Ehe eingebracht hat, bleibt auch nach der Scheidung sein alleiniges Eigentum. Bei einer Gütertrennung wird der Zugewinnausgleich im Fall einer Scheidung ausgeschlossen und somit ist ein Ehepartner nicht am Vermögenszuwachs des anderen beteiligt oder nur in einem festgelegten Maße.
Außerdem können in diesem Zuge zu erwartende Erbschaften oder Schenkungen geregelt werden. Der Gesetzgeber kann nämlich geschenkte oder ererbte Vermögenswerte ins Anfangsvermögen hineinrechnen, auch wenn die Schenkung oder Erbschaft erst nach der Hochzeit stattgefunden hat. Das Paar legt im Ehevertrag fest, ob Erbschaften und Schenkungen geteilt werden oder ob jeder Partner diese Vermögenswerte für sich behält.

Unterhaltsregelung durch den Ehevertrag

Durch einen Ehevertrag können die Unterhaltsansprüche für den Ehepartner und für die gemeinsamen Kinder geregelt werden. Vor allem Frauen, die sich jahrelang um den Nachwuchs gekümmert haben, können sich durch einen Ehevertrag einen angemessenen Unterhalt sichern. Und auch für die Kinder kann ein von der Düsseldorfer Tabelle abweichender Unterhalt festgelegt werden. Der Ausschluss von Unterhalt ist sittenwidrig und ein freiwilliger Verzicht auf den Kindesunterhalt ist ebenfalls nicht möglich.

Der Versorgungsausgleich im Ehevertrag

Nach deutschem Familienrecht ist der Versorgungsausgleich der bei einer Scheidung stattfindende Ausgleich, der während der Ehe von den Ehepartnern erworbenen (Renten-)Anwartschaften sowie Aussichten auf eine Versorgung im Alter oder bei verminderter Erwerbstätigkeit. Es ist möglich, im Ehevertrag auf einen Versorgungsausgleich zu verzichten oder ihn individuell zu gestalten. Der Verzicht auf einen Versorgungsausgleich kann die Scheidung wesentlich beschleunigen, da das Einholen sämtlicher Auskünfte hinsichtlich der Anwartschaften viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Bei gleichen Einkünften während der Ehedauer könnte ein Verzicht sinnvoll sein. Würde daduch aber ein Ehepartner unzumutbar benachteiligt, so ist der Versorgungsausgleich zwingend.

Individuelle Regelungen im Ehevertrag

Im Ehevertrag sollten auch sämtliche individuelle Regelungen aufgenommen werden, wie zum Beispiel: Was passiert im Scheidungsfall mit der Immobilie? Wer darf wohnen bleiben, wer zieht aus? Bei wem leben die Kinder bzw. welches Betreuungsmodell kommt für sie in Frage? Wer bekommt das gemeinsam gekaufte Auto? Bei wem bleibt das Haustier?

Je mehr Fragen detailliert geklärt werden, desto weniger Probleme sind durch die Scheidung zu erwarten. Das spart Zeit, Geld und Nerven.

Foto: Canva.com

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