Was wird aus unserer Immobilie nach der Scheidung?
von Dr. phil. Sonja Deml | 15. Juni 2021
Bei einer Scheidung zanken sich viele Ehepaare wegen des gemeinsamen Hauses oder der Eigentumswohnung. Hier kommen Tipps, um Streit zu vermeiden.
Wenn Scheidungswillige eine Immobilie besitzen bzw. wenn auch nur einer von beiden Immobilienbesitzer ist, muss geregelt werden, wie mit dem Haus oder der Wohnung verfahren wird. Schließlich handelt es sich hier um einen hohen Wert, der möglichst gerecht aufgeteilt werden soll. In vielen Fällen muss die Immobilie veräußert werden und nicht wenige Immobilien sind noch mit Krediten belastet. Doch es gibt auch finanzielle Unterstützung vom Staat, wenn einer der beiden ein geringes Einkommen hat und trotzdem in der Immobilie wohnen bleiben möchte.
Scheidung und die Bedeutung des Ehevertrages
Im besten Fall ist der Umgang mit Immobilien im Zuge der Scheidung in einem Ehevertrag geregelt. Wer allerdings keinen Ehevertrag hat, lebt in der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Das Vermögen – wozu auch Immobilien zählen – bleibt während der Ehe getrennt. Allerdings muss bei einer Scheidung ein Ausgleich des Zugewinns gezahlt werden. Während der Ehe erworbene Immobilien werden in Geldwerten aufgeteilt. Also entweder wird ein anteiliger Geldbetrag an den Ehepartner ausgezahlt oder die Immobilie wird veräußert und jeder bekommt seinen Anteil.
Alleineigentümer oder gemeinsame Eigentümer
Bei der Aufteilung der Immobilie spielt auch die Eintragung im Grundbuch eine Rolle, denn ist ein Ehepartner als Alleineigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen, so ist er auch nach der Scheidung noch Alleineigentümer. Dennoch kann der Ehepartner eine Ausgleichszahlung verlangen. Sind die Ehepartner zu gleichen Teilen oder anteilig als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, müssen ohne Ehevertrag möglichst faire Regelungen gefunden werden. Braucht ein Ehepaar dazu einen Rechtsanwalt, kann das sehr teuer werden, denn das Honorar bemisst sich am Wert der Immobilie und die Preise sind im Moment sehr hoch.
Nutzrecht und Wohnvorteil
Sobald ein Ehepartner aus der gemeinsamen Immobilie ausgezogen ist und keine Rückkehrabsichten hegt, überlässt er seinem Ehepartner das alleinige Nutzrecht und damit einen Wohnvorteil. Dieser Wohnvorteil ist oft mit einem Entgelt für die Nutzungsüberlassung verbunden. Je länger ein Ehepartner also in der gemeinsamen Immobilie wohnt, desto höher ist sein Wohnvorteil. Das kann sich bei der Aufteilung des erzielten Verkaufspreises auswirken, wenn der Wohnvorteil angerechnet wird.
Immobilienkredit nach der Scheidung
Wenn Immobilien mit einem Kredit belastet sind, muss das Darlehen auch nach der Scheidung gemeinsam getilgt werden. Möchte einer aus dem Kreditvertrag herausgelöst werden, muss dies in Absprache mit dem Kreditinstitut geschehen. Möglich ist das zum Beispiel im Fall einer Eigentumsübertragung.
Stellt einer seine Zahlungsverpflichtungen ein, kann der Kreditgeber seine Ansprüche gegen beide Kreditnehmer wenden. Bei Zahlungsverweigerung oder wenn die Raten einfach nicht mehr beglichen werden können, kann die Bank eine Zwangsversteigerung einleiten.
Scheidung und Zwangsversteigerung der Immobilie
Im Idealfall beginnt das Ehepaar möglichst früh damit, geeignete Käufer zu finden. Zeit kann durchaus Geld sein, wenn man genügend Zeit einplant, um auf einen solventen Käufer zu warten. Können sich die Ehepartner bei Preisverhandlungen nicht einigen und herrscht zudem Zeitdruck, kann eine Zwangsversteigerung drohen. Diese sollten die Ehepartner auf jeden Fall vermeiden, denn der erzielte Verkaufswert kann deutlich unter dem Verkehrswert liegen und dieser liegt in der Regel nochmals unter dem Wert, der im freien Verkauf erzielt werden kann. Außerdem können bei einer Zwangsversteigerung hohe Gebühren anfallen.
Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses
Viele wissen nicht, dass Wohngeld nicht nur für Bedürftige, die zur Miete wohnen, vom Staat bezahlt wird, sondern auch Eigenheimbesitzer Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses beantragen können.
Foto: Canva.com
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