Scheidung: So teilt man den gemeinsamen Hausrat auf

von | 26. Juli 2021

Den Hausrat bei der Scheidung aufzuteilen, ist gar nicht so einfach. Wer bekommt Möbel, Elektrogeräte, Geschenke, das Auto und bei wem bleibt das Haustier?

Im Laufe der Jahre sammelt sich viel Hausrat an, der bei einer Scheidung aufgeteilt werden muss. Am besten ist eine einvernehmliche Lösung und beide Partner sollten bereit sein, Kompromisse einzugehen. Es gibt allerdings auch gesetzliche Regelungen, die bei der Hausratsteilung greifen.

Hausrat und persönliche Habe

Der Gesetzgeber unterscheidet zunächst zwischen gemeinsamem Hausrat und persönlicher Habe. Demzufolge sollen Haushaltsgegenstände, welche den Eheleuten gemeinsam gehören, nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt werden. Unter dem Hausrat werden alle beweglichen Gegenstände verstanden, die während der Ehe zusammen angeschafft und benutzt wurden. Das betrifft insbesondere Möbel, Elektrogeräte, Unterhaltungselektronik, Bilder, Gebrauchsgegenstände wie Geschirr, Bettwäsche usw. Auch Haustiere fallen unter diese Kategorie.

Alles, was nicht zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt war oder einer der Ehepartner bereits vorher besaß, kann als persönliche Habe betrachtet werden. Erbstücke bleiben in der Regel Alleineigentum des Erben. Auch gegenseitige Geschenke oder Geschenke von Außenstehenden an einen der Ehepartner zählen zur persönlichen Habe. Hochzeitsgeschenke hingegen sind an beide gerichtet und zählen zum gemeinsamen Hausrat.

Scheidung mit Haustier

Nicht selten landen Haustiere im Zuge einer Scheidung im Tierheim, da sich keiner der beiden Ehepartner mehr dafür verantwortlich fühlt. Aber es gibt auch erbitterten Streit um das geliebte Haustier. Wem das Tier letztendlich zusteht, hängt davon ab, wer es gekauft hat, wer seine laufenden Kosten gedeckt und wer es versorgt hat. Dabei sollte auch beachtet werden, zu wem das Haustier mehr Bezug hat. Außerdem kommt es auf die künftige Wohnsituation sowie den neuen Alltag an. Oftmals sind Haustiere beim neuen Vermieter nicht erlaubt, ein Ehepartner muss nun Vollzeit arbeiten und kann sich nicht mehr ausreichend um das Tier kümmern, der mögliche neue Partner hat eine Tierhaarallergie usw. Bei einer Scheidung mit Kindern darf das Haustier oft bei demjenigen bleiben, bei dem auch die Kinder überwiegend leben, denn ein Haustier kann den kleinen und großen Scheidungskindern viel Trost spenden.

Wer bekommt das Auto nach der Scheidung?

Ob ein Auto zum Hausrat zählt, hängt von Kriterien wie der Eintragung im Kfz-Schein bzw. Kfz-Brief ab. Außerdem ist wichtig, wer die Kaufkosten und die laufenden Kosten getragen hat und wie das Auto hauptsächlich genutzt wurde. Ein Auto zählt zum Hausrat, wenn der PKW für Familienfahrten, zum Einkaufen oder um die Kinder zum Beispiel zur Schule zu bringen, benutzt wurde. In diesem Fall behält entweder einer der Partner das Auto und es wird eine Ausgleichszahlung an den anderen nötig oder die Eheleute verkaufen das Auto und teilen sich den Erlös. Wurde das Auto nur von einem Ehepartner benutzt, zählt es nicht zum gemeinsamen Hausrat und verbleibt in dessen Besitz.

Ablauf der Hausratsteilung

Zunächst sollte jeder seine persönliche Habe deklarieren, dann werden die gemeinsamen Gegenstände aufgelistet. Diese Gegenstände werden möglichst einvernehmlich und fair selbst oder mit Hilfe der Rechtsanwälte aufgeteilt. Mediation kann hier sehr hilfreich sein, vor allem wenn es Gegenstände mit hohem ideellem Wert gibt. Übernimmt einer den kompletten Hausrat, muss er dem andern eine finanzielle Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung zukommen lassen. Sogenannte Einrichtungs- und Versorgungsgegenstände von Kindern stehen diesen uneingeschränkt zu! Sie verbleiben dort oder werden dahin transportiert, wo sich die Kinder aufhalten.

Tipp: Gerade bei Wertgegenständen oder Gegenständen mit hohem ideellem Wert für einen der Partner kann es hilfreich sein, den Verbleib dieser Dinge bereits im Ehevertrag festzuhalten oder das nachträglich aufzunehmen. So lassen sich viele Streitereien vermeiden und Gerichtskosten sparen!

Foto: Canva.com

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