Ehe

von | 21. September 2014

Mit der Heirat wird die Partnerschaft schriftlich besiegelt und erhält einen rechtlich anerkannten Rahmen. In der Ehe versorgen sich die Partner gegenseitig.

EheEhe ist ein althochdeutsches Wort und vereinigt die Begriffe Ewigkeit, Recht und Gesetz. Mittels einer Ehe können in Deutschland zwei volljährige Menschen eine feste und rechtlich anerkannte Form der Partnerschaft eingehen. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die Mehrehe verboten. Die Ehe steht in Deutschland unter dem Schutz des Staates. Dieser Schutz beginnt bereits mit der Verlobung indem die Verlobten beispielsweise die Aussage gegen ihren Partner verweigern können. Die Ehepartner werden offiziell als Ehepaar, Eheleute oder Ehegatten bezeichnet. Die Frau wird als Ehefrau, Gemahlin oder Ehegattin bezeichnet und der Mann ist der Ehemann, Gemahl bzw. Ehegatte. Die Ehe beginnt mit der Eheschließung am Tag der Hochzeit vor einem Standesbeamten und kann im Rahmen einer kirchlichen Hochzeit oder eines anderen Glaubensaktes bekräftigt werden. Die Ehe wird durch den Tod oder eine Scheidung bzw. Aufhebung aufgelöst.

Bedeutung der Ehe

Je nach gesellschaftlicher und kultureller Situation bekommt die Ehe eine andere Bedeutung. Die Bedeutung der Ehe hat sich im Laufe der Zeit ständig gewandelt. In der Moderne wurde die Liebe zur Grundlage einer Ehe und Verliebte konnten auch nicht-standesgemäß heiraten. Doch die Ehe sicherte noch vor einigen Jahrzehnten dem Ehepaar einen besseren gesellschaftlichen Status, da sie die Basis zur Gründung einer Familie war – welche den Fortbestand der Gesellschaft gewährleistete. Verheiratet zu sein bedeutet heutzutage seine Liebe schriftlich besiegelt zu haben und eine auf Dauer angelegte Partnerschaft führen zu wollen. Die Ehepartner müssen sich gegenseitig materiell versorgen. Dafür können dem Ehepaar steuerliche Vorteile zukommen und die Ehepartner werden im Familien-, Namens- und Erbrecht etc. berücksichtigt. Doch in diesen Genuss kommen inzwischen nicht mehr nur die gleichgeschlechtlichen Paare. Alle Ehepaare können allerdings individuelle rechtliche Vereinbarung im Rahmen eines Ehevertrages treffen.

Gleichgeschlechtliche Ehe

Die gleichgeschlechtliche Ehe wird auch als Homo-Ehe bezeichnet und die Ehepartner sind den verschiedengeschlechtlichen Paaren rechtlich gleichgestellt. Die gleichgeschlechtliche Ehe muss zur eingetragenen Partnerschaft abgegrenzt werden, denn diese stellt ein anderes Rechtsinstitut dar. Der Staat hat gleichgeschlechtliche Paare rechtlich anerkannt und damit geht auch eine gesellschaftliche Anerkennung einher, die längst überflüssig war.

Foto: © Halfpoint – Fotolia.com

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