Steuerliche Vorteile durch Ehegattensplitting

von | 8. Oktober 2013

Durch Ehegattensplitting steurliche Vorteile erlangen. Wann sich der Splittingtarif im Gegensatz zur Einzelveranlagung bei der Einkommenssteuer lohnt.

EhegattensplittingZwar gibt kaum jemand zu aus steuerlichen Gründen geheiratet zu haben, doch die steuerlichen Vorteile für Ehepaare sind häufig recht hoch. Für den deutschen Staat ist es ein großer Unterschied, ob beim Finanzamt die Steuererklärung von einem verheirateten Paar vorliegt oder die eines Paares in „wilder Ehe“. Paare, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, wurden bislang vom Splittingtarif ausgeschlossen, aber hier hat sich eine gravierende Veränderung getan. Sie galten bislang als Einzelverdiener genauso wie alle unverheirateten Paare und Singles. Die Besteuerung für Einzelverdiener erfolgt nach der gängigen Einkommensteuertabelle und ist in der Regel höher als bei Ehepaaren. Für Ehepaare besteht die Möglichkeit, ihr Einkommen zusammen versteuern zu lassen, was viel Geld bringen kann. Bei Verheirateten wird das Einkommen nämlich auf beide Partner verteilt. Der Staat bietet Ehepaaren das Ehegattensplitting an, um sie steuerlich besser zu stellen. Doch Vorsicht: Nicht immer bringt das Ehegattensplitting steuerliche Ersparnisse. Hier erfahren Sie Grundsätzliches zum Ehegattensplitting.

Zusammenveranlagung und der Splittingtarif

Wenn vom Ehegattensplitting die Rede ist, wird im Steuerrecht diesbezüglich von Zusammenveranlagung gesprochen. Die Einzelveranlagung bei Ehegatten wäre eine andere Veranlagungsform. Der Splittingtarif basiert auf §32a Abs. 5 EStG. Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen, das die Eheleute versteuern müssen, aufsummiert und im Anschluss halbiert. Dann wird für den halbierten Einkommensbetrag die Einkommenssteuer berechnet. Danach wird die ermittelte Einkommenssteuer wieder verdoppelt, um sie den Ehegatten zurechnen zu können.
§26 EStG beschreibt die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung: Beide Ehegatten müssen unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein und sie dürfen nicht dauernd getrennt leben. Diese beiden Voraussetzungen müssen zu Beginn des Steuerjahres vorgelegt werden oder innerhalb des Steuerjahres eingetreten sein. Verstirbt ein Ehepartner, so wird der Splittingtarif nicht nur in dessen Todesjahr angewandt, sondern er gilt auch noch im folgenden Steuerjahr.

Einkommenssteuer für Ehepaare: Splittingtarif oder Einzelveranlagung?

Für viele Ehepaare sind steuerliche Vorteile durch das Ehegattensplitting interessant, denn häufig kommen Verheiratete durch die Zusammenveranlagung mit dem Splittingtarif günstiger weg als durch die Einzelveranlagung. Durch das Ehegattensplitting werden Freibeträge nämlich oft besser ausgeschöpft und gleichzeitig werden Progressionsspitzen abgemildert. Wenn ein Ehepartner kein eigenes Einkommen hat oder die Einkommensunterschiede zwischen Mann und Frau sehr hoch sind, stellt sich ein besonders hoher Splittingeffekt ein. Verdienen die Ehepartner annähernd gleich viel, so ist der Effekt entweder nur sehr gering oder das Ehegattensplitting hat für sie keine steuerlichen Vorteile. Nicht immer lässt sich mit dem Splittingtarif eine Steuerersparnis erlangen. Und wenn ein Partner steuerliche Verluste hat oder Einkünfte unter Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen sind, kann eine Einzelveranlagung für das Paar besser sein.

Eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehegattensplitting

Erst kürzlich, nämlich am 06. Juni 2013, hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung gefällt, dass auch Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Splittingtarif anwenden dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Die Gesetzesvorschriften müssen sogar rückwirkend zum 01. August 2001 geändert werden.

Wer sich unsicher ist, ob der Splittingtarif oder die Einzelveranlagung mehr steuerliche Vorteile bringt, sollte seine Unterlagen für die Steuererklärung unbedingt mit einem Steuerberater durchgehen.

Foto: Dan Race – Fotolia.com

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