Heiraten
von Dr. phil. Sonja Deml | 21. September 2014
Zu heiraten bedeutet seine Liebe schriftlich zu besiegeln, füreinander zu sorgen und sich zu versprechen, auch in schlechten Zeiten füreinander da zu sein.
Wenn zwei Menschen heiraten, dann erfolgt die Eheschließung hierzulande bei einem deutschen Standesamt. In der Regel ist das ein Raum im Rathaus, doch einige Standesämter bieten inzwischen auch andere Locations an. Mann und Frau oder homosexuelle Paare treten als Brautpaar vor den Standesbeamten. Mit der standesamtlichen Hochzeit ist ein Ehepaar rechtskräftig verheiratet. Fortan wird das Paar als Ehepaar bezeichnet. Das Ehepaar kann sein Eheversprechen nochmals vor einem Geistlichen bekräftigen.
Die standesamtliche Eheschließung
Möchte ein Paar heiraten, muss es beim Standesamt die Eheschließung beantragen. Dann wird ein Trauungstermin festgelegt. Sobald die standesamtliche Hochzeit offiziell vereinbart wurde, gelten die Heiratswilligen als Verlobte. Ihnen kommt dann ein spezieller rechtlicher Status zu. Wenn zwei Menschen heiraten, bekommen sie einen anderen Status beim Erbrecht und beim Familienrecht. Mit der Heirat sind beide zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Heutzutage braucht man aus rechtlichen Gründen keine Trauzeugen mehr. Dennoch möchten viele Paare nicht darauf verzichten und gestehen Menschen, die ihnen nahestehen, diese symbolische Funktion zu. Vor der standesamtlichen Hochzeit muss sich das Paar Gedanken über seinen Familiennamen machen. Viele Paare entscheiden sich für einen ihrer Nachnamen. Der ist dann der Familienname. Wenn beide Partner ihren Nachnamen behalten oder einen Doppelnamen tragen möchten, müssen sie sich auf einen Familiennamen einigen, den dann die gemeinsamen Kinder bekommen. Das gilt auch wenn einer der Partner einen Doppelnamen hat und der andere nicht.
Die kirchliche Heirat
Die meisten Kirchen trauen nur verschiedengeschlechtliche Paare. Um kirchlich heiraten zu können muss das Paar bereits standesamtlich verheiratet sein. Bei der kirchlichen Trauung nach katholischem Verständnis spendet sich das Ehepaar gegenseitig das Ehesakrament. Erst dann ist das Ehepaar auch vor Gott verheiratet. Die evangelische Kirche hingegen feiert die standesamtliche Eheschließung durch einen Festgottesdienst und der Priester segnet das Ehepaar. Bei einer kirchlichen Trauung wurde bis vor kurzem noch vorausgesetzt, dass das Brautpaar derselben Glaubensrichtung angehört. Nur so erteilten die Priester den kirchlichen Segen. Doch die Kirche wurde offener und heute liegt es in der Hand des Pfarrers, auch Paare mit unterschiedlichen Konfessionen oder konfessionslose Partner zu trauen.
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