Lebensgemeinschaft
von Dr. phil. Sonja Deml | 21. September 2014
Mit einer Lebensgemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Partnerschaft ohne Trauschein gemeint, auch wilde Ehe genannt. Es gibt unterschiedliche Formen von...
Wer eine Lebensgemeinschaft hat, der lebt in einer Partnerschaft ohne verheiratet zu sein. Die Lebensgemeinschaft ist eine soziale, sexuelle und zum Teil auch ökonomische Verbindung zwischen zwei Menschen. Heutzutage basiert eine Lebensgemeinschaft auf den Vorstellungen über die romantische Liebe.
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft
Jüngere Singles suchen nach einer Partnerschaft. In ihrem Sprachgebrauch taucht der Begriff Lebensgemeinschaft weniger auf. Sie sprechen von ihrem Freund, ihrer Freundin, ihrem Partner oder ihrer Partnerin. Ältere Singles hingegen haben einen Lebensgefährten bzw. eine Lebensgefährtin, mit dem bzw. der sie eine Lebensgemeinschaft haben. Gemeint ist damit im Prinzip dasselbe. Die Lebensgefährten sind nicht miteinander verheiratet. Sie führen eine freie Lebensgemeinschaft und leben in freier bzw. wilder Ehe. Manchmal wird die Lebensgemeinschaft auch als Onkelehe, Ehe bzw. Zusammenleben ohne Trauschein oder Konkubinat bezeichnet. Juristen und auch Soziologen verwenden den Begriff nichteheliche Lebensgemeinschaft und kürzen ihn mit neL ab. Rechtlich ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft der Ehe in vielen Angelegenheiten gleichgestellt, steuerlich jedoch nicht.
Formen von partnerschaftlichen Lebensgemeinschaften
Paare, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führen, müssen nicht zwangsläufig in einer gemeinsamen Wohnung leben. Paare mit einer großen räumlichen Distanz führen eine Fernbeziehung. Manche wirtschaften gemeinsam und manche wirtschaften getrennt. Eine Lebensgemeinschaft kann eine offene Beziehung sein oder auch eine Partnerschaft, in der Treue ein wichtiger Wert ist. Es gibt Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern und Lebensgemeinschaften ohne Kinder. Manchmal hat auch nur ein Partner Kinder aus einer früheren Paarbeziehung und die Lebensgemeinschaft ist gleichzeitig eine Patchworkfamilie.
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft
Gleichgeschlechtliche Partner können eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft führen. Umgangssprachlich wird das auch Homoehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft genannt. In den letzten Jahren haben gleichgeschlechtliche Lebenspartner eine bessere juristische Anerkennung und somit eine Aufwertung ihrer Lebensform in Deutschland erfahren. Das Lebenspartnerschaftsgesetz kam zur Anwendung und die Konsequenzen der Lebenspartnerschaft sind in weiten Bereichen denen der Ehe gleichgesetzt. Gleichgeschlechtliche wie gegengeschlechtliche Lebenspartner werden im Unterhaltsrecht, beim Versorgungsausgleich oder im Güterrecht berücksichtigt. Somit wurde die Lebensgemeinschaft aufgewertet.
Foto: © roxcon – Fotolia.com
Kommentar verfassen