Scheidung mit Kind

von | 26. Oktober 2018

Bei einer Scheidung mit Kind müssen Eltern viel beachten: Bei wem lebt das Kind, wie wird der Umgang gestaltet, was ist juristisch und finanziell zu regeln?

Scheidung mit Kind

Wenn sich Ehepaare scheiden lassen möchten, trennen sie sich zunächst von Tisch und Bett. Das bedeutet, dass sie getrennt wohnen, bevor sie sich überhaupt scheiden lassen können. Ehepaare mit Kindern müssen entscheiden, bei wem die Kinder wohnen bzw. welches Betreuungsmodell sie praktizieren sollen. Die Eltern fragen sich, wer dann welche Rechte hinsichtlich der Kinder bekommt. Gemeinsame Lösungen müssen für die Kinder gesucht werden, auch in finanzieller Hinsicht.

Wo soll das Kind leben?

Diese Entscheidung müssen Eltern oft sehr schnell treffen wenn sich einer der Partner überraschend trennt. Dann gilt es, die schonendste Variante für das Kind zu finden, denn die Trennung der Eltern ist für sie vielleicht ein großer Schock. Es ist grundsätzlich am besten für das Kind, wenn es bei dem Elternteil bleiben darf, zu dem es eine innigere Beziehung hat. Im Laufe des Scheidungsverfahrens muss dann über ein endgültiges, dem Kindeswohl am ehesten entsprechendes Betreuungsmodell nachgedacht werden. In den meisten Fällen leben die Kinder bei der Mutter im Residenzmodell. Doch es gibt eine Reihe von Betreuungsmodellen wie zum Beispiel das Wechselmodell oder das Nestmodell. Welches Betreuungsmodell passt, hängt vom Alter der Kinder, von ihren eigenen Wünschen, aber auch von den Lebensumständen und leider auch von den finanziellen Mitteln der Eltern ab. Das Betreuungsmodell kann sich im Laufe der Zeit immer wieder mal verändern.

Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für Scheidungskinder

Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann entscheiden, wo das Kind seinen dauerhaften Wohnsitz, aber auch seinen vorübergehenden gewöhnlichen Aufenthalt hat. Grundsätzlich steht geschiedenen Eltern das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Ebenso verhält es sich mit dem gemeinsamen Sorgerecht, das verheiratete Paare bei der Geburt automatisch erhalten. Sprechen nach der Trennung kindeswohlgefährdende Gründe gegen das gemeinsame Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann dem Scheidungsverfahren der Antrag auf das alleinige Sorgerecht und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht angehangen werden.

Umgangsrecht bei einer Scheidung mit Kind

Es gibt neben dem Umgangsrecht quasi auch eine Umgangspflicht. Das bedeutete, dass sich jeder Elternteil um das Kind kümmern muss. Das Umgangsrecht wird umgangssprachlich auch Besuchsrecht genannt. Beide Elternteile sollen den Umgang aktiv herbeiführen.
Wie der Umgang geregelt wird, hängt vom Betreuungsmodell, vom Alter der Kinder und von den Lebensumständen der Eltern ab. Der Umgang kann ganz individuell gestaltet werden und im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl. Für Kinder ist es enorm wichtig, den anderen Elternteil regelmäßig zu sehen. Das gibt ihnen Sicherheit. Besonders wichtig ist eine genaue und verpflichtende Regelung beim klassischen Residenzmodell.

Kindergeld und Kindesunterhalt

Damit Scheidungskinder existenziell abgesichert werden, haben sie das Recht auf Unterhalt. Außerdem soll ihnen das Kindergeld weiterhin zu Gute kommen. Meistens wird das Kindergeld dem Elternteil überwiesen, bei dem das Kind dauerhaft lebt. Und Kindesunterhalt bezahlt derjenige, bei dem sich das Kind besuchsweise aufhält. Richtlinie für den Kindesunterhalt ist die Düsseldorfer Tabelle. Dabei ist zu beachten: Dem Unterhaltszahler steht die Hälfte des Kindergeldes zu und vom Unterhalt kann der Unterhaltspflichtige die Hälfte des Kindergeldes abziehen.
Entscheiden sich die Eltern für das Wechselmodell oder für das Nestmodell, so kann das Kindergeld aufgeteilt werden. Haben die Eltern Einkommensunterschiede, wird bei hälftiger Betreuung evtl. trotzdem anteiliger Unterhalt für den Mehrverdiener fällig.

Rechtsbeistand bei einer Scheidung mit Kind

Gerade wenn es um individuelle Lösungen geht oder wenn sich die Eltern uneinig sind, kann ein gemeinsamer Familienanwalt, der am besten gleichzeitig Mediator ist, hilfreich sein. Damit können unnötige Streitigkeiten vermieden und nervenaufreibende Gerichtsverfahren hinfällig werden. Außerdem schont solch ein Vermittler die Nerven und den Geldbeutel. Das ist gut, denn eine Scheidung ist emotional und finanziell schon Belastung genug!

Zum Weiterlesen:
Trennungs-und Ehegattenunterhalt
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Foto: yuriygolub – Fotolia.com

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