Das Alleinige Sorgerecht
Artikel 6, Absatz 2 des Grundgesetztes besagt, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen obliegende Pflicht ist. Doch manchmal kümmert sich ein Elternteil nicht oder nicht gut um das Kind. Dann besteht die Möglichkeit, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.