Das Alleinige Sorgerecht

von | 9. September 2023

Alleinerziehende mit einem alleinigen Sorgerecht dürfen alle Entscheidungen ohne die Zustimmung des anderen Elternteils treffen.

alleiniges SorgerechtArtikel 6, Absatz 2 des Grundgesetztes besagt, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen obliegende Pflicht ist. Doch manchmal kümmert sich ein Elternteil nicht oder nicht gut um das Kind. Dann besteht die Möglichkeit, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die sogenannte Personensorge wie Pflege, Erziehung, Förderung des Kindes. In der elterlichen Sorge sind auch die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes eingeschlossen. Hat ein Vater oder eine Mutter das alleinige Sorgerecht, kann es gleich nach der Geburt den Namen und die Religionszugehörigkeit des Kindes bestimmen, über medizinische Behandlungen entscheiden und alle Entscheidungen hinsichtlich Kita, Schule usw. ohne Zustimmung des anderen Elternteils treffen. Das alleinige Sorgerecht umfasst auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Alleiniges Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltspflicht

Das alleinige Sorgerecht ist zunächst unabhängig vom Umgangsrecht zu betrachten, denn dieses bleibt grundsätzlich weiterhin bestehen. Gibt es keine Gründe hinsichtlich Kindeswohlgefährdung, kann der Umgang mit dem anderen Elternteil nicht untersagt werden. Das Sorgerecht hängt auch nicht direkt mit der Unterhaltspflicht zusammen und auch Elternteile, die kein Sorgerecht haben, müssen Kindesunterhalt bezahlen.

Voraussetzungen für alleiniges Sorgerecht

Bei der Geburt eines unehelichen Kindes wird der Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Gibt der leibliche Vater allerdings eine Sorgeerklärung und die Vaterschaftsanerkennung ab, ist ein gemeinsames Sorgerecht möglich und auch wahrscheinlich. Stirbt ein Elternteil, erhält der andere Elternteil damit das alleinige Sorgerecht. Bei schwerwiegenden Gründen wie einer erheblichen Kindeswohlgefährdung oder Veruntreuung von Kindesvermögen, kann einem Elternteil das Sorgerecht durch das Familiengericht entzogen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, das Sorgerecht freiwillig abzugeben. Dazu muss ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden und der andere Elternteil muss dem Vorgang zustimmen.

Vor- und Nachteile des alleinigen Sorgerechts

Wer das alleinige Sorgerecht hat, trifft alle Entscheidungen zum Wohle des Kindes alleine. Außerdem trägt derjenige auch die Verantwortung für ein gutes körperliches, geistiges und seelisches Gedeihen des Kindes. Es gibt also keinen Elternteil, auf den Verantwortung übertragen werden kann. Das kann für manche ziemlich belastend sein. Dafür können alle Entscheidungen ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil halten zu müssen oder gar Unterschriften einzufordern, selbständig getroffen werden. So erspart man sich Diskussionen, Streit und Kompromisse, hinter denen man womöglich nicht steht. Außerdem sind Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht in Notfällen schnell handlungsfähig!

Alleiniges Sorgerecht beantragen

Ansprechpartner für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts ist das Familiengericht. Dort erfährst du alles über die individuellen Voraussetzungen, welche in deinem Fall gegeben sein müssen, um das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Das Jugendamt oder ein Anwalt für Familienrecht können hinzugezogen werden. Sind sich die Elternteile einig, genügt ein formloser Antrag, der beim Familiengericht eingereicht wird. Bei Uneinigkeit muss jeder Elternteil seine Sicht möglichst ausführlich schriftlich darlegen. Auch das Kind kann angehört werden und das Gericht fällt letztendlich die Entscheidung aufgrund der Kriterien Kontinuität in der Erziehung, Erhaltung der sozialen Bindungen, bestmögliche Förderung der kindlichen Entwicklung usw. Im Mittelpunkt muss immer das Wohl des Kindes stehen.

Foto: depositphotos.com

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