Umzugserlaubnis bei gemeinsamen Sorgerecht

von | 22. Mai 2014

Getrennt lebende Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht benötigen eine Umzugserlaubnis vom anderen Elternteil, wenn sie mit dem gemeinsamen Kind umziehen möchten.

Sorgerecht UmzugWenn getrennt lebende Eltern ein gemeinsames Sorgerecht haben, dann haben beide Elternteile ein Mitspracherecht, wenn es um Entscheidungen im Sinne des Kindeswohles geht. Insofern kann ein Elternteil nicht einfach so umziehen. Das Wohl des Kindes könnte schließlich dadurch gefährdet sein. Der Umzug wird nämlich juristisch als sehr bedeutend eingestuft – wenn ein Elternteil wegziehen möchte und dadurch der Kontakt zum Kind erschwert oder beeinträchtigt wird. Hier einige Details, damit Sie als alleinerziehender Elternteil mit gemeinsamem Sorgerecht wegen eines Umzugs keine Schwierigkeiten bekommen.

Zustimmung zum Umzug

Beim gemeinsamen Sorgerecht sind die Eltern verpflichtet, bei Entscheidungen, welche von erheblicher Bedeutung für das Kindeswohl sein können, das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Dazu zählen neben einem Umzug auch ein Kindergarten- bzw. Schulwechsel, ein Auslandsurlaub oder Entscheidungen im Krankheitsfall des Kindes. Im Gegensatz zu Entscheidungen alltäglicher Natur wie Kleidungswahl, Frisur, Ernährung, Taschengeld etc. stellt der Wohnortwechsel also ein einschneidendes Ereignis dar. Wenn Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt bei Ihnen hat und Sie aus beruflichen oder privaten Gründen ihren Wohnort wechseln möchten, dann sollten Sie zunächst mit ihrem Ex-Partner über den Umzug sprechen. Sofern er damit einverstanden ist, sind in der Regel keine weiteren Probleme zu erwarten. Er hat Ihnen die Umzugserlaubnis sozusagen erteilt.

Umzug ohne Umzugserlaubnis

Wenn Sie allerdings mit den Kindern umziehen, ohne dass Ihr Ex-Partner explizit damit einverstanden ist, kann das zu familienrechtlichen Problemen führen: Das Familiengericht kann den Umzug und die damit verbundenen Auswirkungen für Ihr Kind als so beträchtlich einstufen, dass Teile des Sorgerechts – insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht – auf den anderen Elternteil übertragen werden können. Das Familiengericht kann Ihnen sogar das Sorgerecht entziehen und die Alleinsorge auf den anderen Elternteil übertragen. Schließlich geht es bei einem Umzug um das Kindeswohl und falls dies gefährdet ist, schreitet das Familiengericht ein. Familienanwälte weisen sogar darauf hin, dass ein geplanter Umzug, der ohne Umzugserlaubnis des nichtbetreuenden Elternteils stattfindet, ein Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger sein kann. Das kann erhebliche juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Umzugserlaubnis verweigert

Sofern das Wohl des Kindes durch den Umzug nicht gefährdet ist und der Kontakt zum nichtbetreuenden Elternteil auch nicht erheblich eingeschränkt oder erschwert wird, spricht generell nichts gegen einen Umzug. Nimmt der nichtbetreuende Elternteil keine Stellung zu den Umzugsplänen oder verweigert er seine Zustimmung, dann kann eine Zustimmung über das Familiengericht erwirkt werden. Grundsätzlich möchte das Familiengericht stets, dass sich die Elternteile einigen. Ist dies nicht möglich, kann das Familiengericht einem Elternteil die Entscheidung übertragen. Der andere Elternteil hat dann kein Mitspracherecht mehr.

Insofern ist es immer am besten, ein gutes Verhältnis nach der Trennung mit Kind zu haben. Schließlich ist man durch das Kind in gewisser Weise rechtlich aneinander gebunden und auch manchmal auf den guten Willen des anderen angewiesen. Dabei dürfen getrennte Eltern niemals vergessen, dass sie mit Willkür in erster Linie dem Kind schaden. Das Kind kann nichts für seine Lage und hat sich diese ganz bestimmt nicht ausgesucht. Die Partnerschaft ist passé. Es gibt hauptsächlich das Kind als Thema zwischen Ihnen. Und das Kind gehört Ihnen beiden. Deshalb müssen sich auch beide immer wieder auf das Wohl des Kindes besinnen.

Foto: © lagom – Fotolia.com

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