Scheidung zurückziehen
Wenn es sich Ehepartner nach dem Einreichen der Scheidung wieder anders überlegen, können sie nach § 141 FamFG den Scheidungsantrag zurücknehmen. Man nennt das „Aufhebung des Scheidungsverfahrens“. Wer kann das beantragen, wie läuft dieses Verfahren ab und was kostet es?