Kinderwunsch und Samenspende bei Singles
von Dr. phil. Sonja Deml | 2. Oktober 2014
Als Single mit Kinderwunsch ist Samenspende eine Option, sich diesen zu erfüllen. Tipps für Single-Frauen und Männer bzw. Samenspender und Empfängerinnen.
Viele Singles sehnen sich nach einer Familie. Den Kinderwunsch verspüren Männer wie Frauen gleichermaßen. Allerdings tickt bei Frauen die biologische Uhr und ab einem bestimmten Alter bleibt ihnen nicht mehr viel Zeit für die Erfüllung ihres Kinderwunsches. Die Wissenschaftler Alex Kastell und Michael S. Mauler haben Singles zum Thema Samenspende bei Kinderwunsch befragt.
Single-Frauen mit Kinderwunsch
Häufig sind Single-Frauen zwischen Mitte 30 und Mitte 40, wenn sie sich zu einem Kind auch ohne Partner entschlossen haben. Sie spüren, dass ihnen möglicherweise nur noch ein paar Jahre bleiben, um ihren Kinderwunsch zu realisieren. Ferner sinkt die Fruchtbarkeit in diesem Alter und das Wunschkind kann trotz regelmäßigem Geschlechtsverkehr auf sich warten lassen. Einige weibliche Singles möchten eine neue Partnerschaft auch gar nicht zu sehr mit der Kinderfrage belasten und entkoppeln ihren Kinderwunsch von einem Partner. Singles mit negativen Beziehungserfahrungen möchten sich selbst und ihrem Kind eine Trennung ersparen. Sie suchen nach einem Samenspender, der eine von ihnen definierte Rolle unabhängig von einer Partnerschaft einnimmt. Dann gibt es Single-Frauen, die in einem Kind Lebenssinn suchen, allerdings bereits alleine persönlich oder wirtschaftlich mit ihrem Leben nicht richtig klarkommen. Sie können große Probleme als Alleinerziehende mit Kind bekommen, die sie nicht wahrhaben wollen. Alex Kastell und Michael S. Mauler nach gibt es noch die alleinstehende Powerfrau, welche bisher alle beruflichen und ökonomischen Ziele erreicht hat und nun das Projekt Kind angehen möchte. Daneben finden sich Single-Frauen, die gleichzeitig nach einem Samenspender und einem Partner suchen.
Single-Männer als Samenspender
Es gibt auch Single-Männer, die ihren Kinderwunsch von einer Partnerschaft abkoppeln möchten. Sie möchten ihr Kind aufwachsen sehen und an seinem Leben teilhaben. Allerdings möchten sie keine klassische Familie gründen. Das möchten Samenspender, die lediglich an der monetären Aufwandsentschädigung interessiert sind, ebenso wenig. Sie möchten auch keinen Kontakt zum Kind haben, da sie recht emotionslos an die Sache herangehen. Nach Aussage von spendersuchenden Frauen sind Männer, die Sex wollen und die Bechermethode ablehnen, recht häufig. Ihnen sind wohl die Konsequenzen von ungeschütztem Geschlechtsverkehr nicht so ganz bewusst. Einige Single-Frauen überlegen auch, Freunde oder Bekannte um eine Samenspende zu bitten. Allerdings besteht dann die Befürchtung, dass es zu Problemen aufgrund der emotionalen Nähe kommen kann. Manchmal werden Single-Männer unfreiwillig zu Samenspendern, wenn sie gezielt von Single-Frauen in eine Affäre verwickelt werden.
Tipps für die Samenspender und Empfängerinnen
Samenspender und Empfängerinnen sollten gleichermaßen vorsichtig bei der Samenspende sein und diese Punkte ernst nehmen:
- Sich gegenseitig den Gesundheitszustand bescheinigen lassen und von einem Arzt
mindestens diese Befunde abklären lassen: Hepatitis, Syphilis, Gonorrhoe, HPV,
intrazelluläre Bakterien wie Ureaplasma Urealyticum, Chlamydien - Auf einen aktuellen AIDS-Test bestehen
- Sich vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen
- Erbkrankheiten abklären
- Einen Vertrag aufsetzen, der die Punkte Umgangsrecht, Namensgebung,
Unterhaltsverpflichtungen und Erbfragen behandelt - Überlegen, ob der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird und über die Konsequenzen für das Kind nachdenken
Außerdem sollten sich Singles mit Kinderwunsch absprechen, ob der Samenspender mit in die Schwangerschaft involviert werden soll, ob er bei der Geburt anwesend sein wird und inwiefern er eine Vaterrolle ausfüllt. Nicht zuletzt geht es um ein Kind, das die Geschichte seiner Entstehung interessiert und sicherlich irgendwann zu fragen beginnt. Jedes Kind möchte seinen Vater mal kennenlernen. Dann ist es schön für das Kind, wenn es ehrliche Antworten erhält und einen Vater hat, der dieses kleine Wesen nicht nur aus finanziellen Gründen gezeugt hat, sondern in irgendeiner Form für sein Kind da ist.
Hier finden Sie Tipps für die Partnersuche mit Kinderwunsch
Quelle: Kastell, Alex/Mauler Michael S. (2014): Kinderwunsch und Samenspender. Schwanger werden durch Insemination & Co. Für Singlefrauen, lesbische und Hetero-Paare. Syncron Edition München, Norderstedt
Foto: © drubig-photo – Fotolia.com
Bei einer Frau, die allein ein Kind haben möchte und hierfür eine anonyme Samenspende oder einen Samenspender, der später nichts mit dem Kind zu tun haben soll, sucht, ist rechtlich größte Vorsicht geboten. Selbst wenn die Frau einerseits und das Institut oder der samenspendende Mann andererseits sich alle darüber einig sind (sogar vertraglich), daß Anonymität gewahrt und dem Samenspender keinerlei weitere Verpflichtungen entstehen sollen, gibt es Anzeichen, daß das Recht des Kindes auf Wissen über seine Herkunft zu einem späteren Zeitpunkt als hochrangiger eingestuft wird, als irgendwelche Verträge, denen das Kind vor seiner Zeugung logischerweise nicht zustimmen konnte, die es jedoch erheblich betreffen. Sollte dem Kind später gerichtlich ein solches Informationsrecht eingeräumt werden, können aus dem Wissen um den biologischen Vater als nächste Konsequenz dann Unterhalts- und Erbansprüche entstehen, obwohl die vorher vertraglich ausgeschlossen worden waren – aber eben nicht mit Zustimmung des Kindes.
Interessant könnte bei einer solchen sich ändernden Rechtsauffassung auch die Frage werden, ob evtl. auch der Staat Forderungen an den biologischen Vater stellen kann, etwa Unterhalt, insbesondere wenn die alleinerziehende Mutter aufgrund ungenügenden Einkommens staatliche Unterstützung beantragt – auch hier könnten am Ende vertragliche Absprachen, denen der Staat nicht ebenfalls zugestimmt hat, sich eventuell als unwirksam erweisen, insbesondere, wenn es sich die Kindsmutter später anders überlegt und eventuelle Kenntnisse über den biologischen Vater weitergibt.
Insofern sind Samenspende-Konstellationen, bei denen für den Samenspender weitere Konsequenzen ausgeschlossen werden sollen, mit perspektivischen rechtlichen Unsicherheiten behaftet, weil hier die Vertragsparteien letztlich versuchen, über die Köpfe von betroffenen Dritten (Kind, Staat) hinweg Festlegungen zu treffen, die Rechte dieser Dritten einschränken und sich folglich eventuell auch nicht auf Bestandsschutz berufen können. Auf diese möglichen zukünftigen juristischen Risiken wird in dem Artikel nicht hingewiesen.
Varianten, bei denen der biologische Vater von vornherein entsprechende weitergehende Verpflichtungen (Unterhalt, etc.) akzeptiert, sind da vermutlich mit einem geringeren Risiko behaftet, daß das Vertragswerk sich am Ende als ungültig erweist.