Das Namensrecht für Kinder alleinerziehender Eltern

von | 25. Februar 2013

Wann und wie kann der Nachname des Kindes nach einer Scheidung und bei neuer Partnerschaft geändert werden. Namensrecht für Kinder alleinerziehender Eltern.

Namensrecht für KinderWenn sich eine Frau scheiden lässt, die zuvor den Nachnamen ihres Ehemannes angenommen hatte, so kann sie problemlos nach der rechtskräftigen Scheidung ein Namensänderungsverfahren vornehmen. Gegen eine geringe Gebühr wird das zuständige Standesamt recht rasch und unbürokratisch eine Namensänderung vollziehen. Doch wie steht es um den Nachnamen von Kindern nach einer Scheidung und welchen Familiennamen dürfen Kinder alleinerziehender Eltern führen?

Alleinerziehend: Möglichkeiten der Namensgebung für Kinder

Sobald die Eltern miteinander verheiratet waren, trägt das Kind zwingend den früheren Familiennamen. Das kann vor allem dann problematisch werden, wenn zum Beispiel die Mutter erneut heiratet. Dann kann das Kind mit einigen Auflagen den neuen Ehenamen annehmen. Mehr dazu jedoch später.
Besitzt ein Elternteil die Alleinsorge, dann trägt das Kind den Namen, welchen der sorgeberechtigte Elternteil zum Geburtszeitpunkt führt. Daneben ist es möglich, dem Kind den Namen des anderen Elternteils zu geben. Dazu muss der alleine sorgeberechtigte Elternteil das beim Standesamt beantragen und der andere Elternteil muss dem zustimmen. Sobald das Kind allerdings fünf Jahre alt ist, muss es die Namensänderung bejahen.
Sind Eltern nicht miteinander verheiratet und geben sie eine übereinstimmende Sorgeerklärung ab, darf der Kindsname innerhalb von drei Monaten nach der Begründung der gemeinsamen Sorge neu bestimmt werden. Wenn das Kind mindestens fünf Jahre alt ist, muss es dem ebenfalls zustimmen.

Neue Partnerschaft: Welchen Nachnamen trägt mein Kind?

Wenn Mama einen anderen Mann heiratet und wenn vielleicht noch Halbgeschwister geboren werden, dann kann in einem Kind der Wunsch entstehen, genauso zu heißen wie die Patchwork-Familie. Das ist grundsätzlich auch möglich, sofern der Elternteil, der getrennt vom Kind lebt, dieser Einbenennung zustimmt. Widersetzt sich der getrennt lebende Elternteil der Einbenennung, kann das Familiengericht in Ausnahmefällen diese Zustimmung ersetzen. Das heißt: Wenn die Einbenennung wichtig für das Wohl des Kindes ist, kann dieses Verfahren in Gang kommen. Eine schwächere Form der Einbenennung ist das Hinzufügen des neuen Familiennamens an den Geburtsnamen des Kindes mit einem Bindestrich. Das ist kein Doppelname, sondern ein Begleitname. Diese Möglichkeit wird additive Einbenennung genannt. Die Eltern können allerdings nur bedingt über den Kopf des Kindes hinweg seinen Namen festlegen, denn ist das Kind schon älter als fünf Jahre, so muss das Kind mit einer Einbenennung einverstanden sein.

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und alleinerziehender Väter Bundesverband e.V. (2012): Alleinerziehend – Tipps und Informationen. VAMV, Berlin

Unverheiratet: Welcher Familienname für mein Kind?

Ein Name hat durchaus identitätsstiftenden Charakter. Überlegen Sie am besten schon vor der Geburt, welchen Familiennamen Ihr Kind in Ihrer jeweiligen Situation tragen soll. Meiner Meinung nach tun ledige Mütter gut daran, ihrem Kind ihren Nachnamen zu geben. Kommt es zu einer Heirat mit dem Kindsvater, so lässt sich einfach ein gemeinsamer Familienname festlegen. Manchmal gehen ledige Frauen von einer Heirat aus und geben ihrem Kind vorausschauend den Namen des Vaters. Kommt es dann zur Trennung, kann es schwierig (und teuer) werden, eine Lösung zu finden, mit der Vater, Mutter und Kind zufrieden sind.

Foto: Valeriy Lebedev – Fotolia.com

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  1. Ein Vater schrieb:

    Bei all den Inhalten möchte ich lediglich zu einem einzigen Satz einen Kommentar abgeben und ganz ausdrücklich auch nur zu diesem:

    “Meiner Meinung nach tun ledige Mütter gut daran, ihrem Kind ihren Nachnamen zu geben.”

    Ich bin der Meinung, dass mit dieser Aussage zwingend verknüpft zu verstehen ist, dass das Kind im Falle der hier beschriebenen späteren Trennung bei der Mutter bleibt. Diese aus meiner Sicht veraltete, aber insbesondere diskriminierende Kausalität stelle ich in Frage. Das geltende Recht sieht vor, dass im Falle einer Trennung der Lebensmittelpunkt des Kindes auf Grundlage dessen Wohles zu treffen ist. Es ist vollständig offen, wo das Kind leben wird.

    Ist es also “besser, dass ein Kind mit dem Namen der Mutter bei dem Vater aufwächst”?!

    Ich unterstreiche gleichwohl gerne den Appell, den Namen des Kindes nicht leichtfertig zu wählen und gemeinsam, als werdende Mutter und Vater, über den zukünftigen Nachnamen des Kindes zu entscheiden.

    • Match-Patch schrieb:

      Hallo,
      vielen Dank für deine Nachricht. Mit diesem Satz gab die Autorin ihre persönliche Meinung wider. Ihre Sicht als Vater ist völlig berechtigt und nachvollziehbar. Es gibt hier kein richtig oder falsch.
      Selbst wenn sich die Eltern die Betreuung 50/50 teilen, ist es für denjenigen, der nicht den selben Namen wie das Kind trägt, hier und da etwas schwieriger, zum Beispiel bei Flugreisen ins Ausland.
      Beste Grüße
      dein Match-Patch Team