Die Kindergrundsicherung
von Dr. phil. Sonja Deml | 3. April 2023
Kinderarmut ist ein großes Problem in Deutschland. Die neue Kindergrundsicherung soll Familien helfen.
Bislang gibt es nur Eckpunkte für die Kindergrundsicherung, welche Kinder in armen Verhältnissen helfen soll. Ein endgültiges Gesetz liegt noch nicht vor. Fakt ist: Immer noch leben viel zu viele Kinder an der Armutsgrenze oder sogar darunter. Oftmals schaffen es die Eltern nicht, komplizierte Antragsverfahren für Zusatzleistungen zu bewältigen und das bisherige Kindergeld deckt längst nicht alle Kosten. Das soll sich nun ändern.
Kinderarmut in Deutschland
Jedes fünfte Kind hierzulande lebt in ärmlichen Verhältnissen. Das ist nur ein Durchschnittswert und in vielen Gegenden ist der Prozentsatz um ein Vielfaches höher. Das Geld in den Familien ist knapp, es reicht nur für die Grundversorgung der Kinder. Finanzielle Probleme können weitere nach sich ziehen. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben weniger Möglichkeiten sozialer Teilhabe, geringere Bildungschancen und eine schlechtere physische und psychische Verfassung.
Unterstützungsleistungen des Staates
Familien erhalten für jedes Kind in Deutschland Kindergeld. Daneben gibt es je nach finanzieller Lage Unterstützungsleistungen des Staates. Gutverdienende Familien können vom Kinderfreibetrag im Steuerrecht Gebrauch machen und Familien mit wenig Einkommen haben Anspruch auf den Kinderzuschlag, der derzeit bis zu 250 € pro Monat für ein Kind betragen kann. Außerdem können Familien mit geringem Verdienst das sogenannte Teilhabepaket beantragen und Kosten für Schulausflüge, Nachhilfe oder Freizeitbeschäftigungen abdecken. Doch viele Familien wissen von ihren Ansprüchen gar nichts oder das Antragsverfahren ist ihnen zu kompliziert und langwierig.
Kindergrundsicherung als Bringschuld des Staates
Im Gegensatz zu den bisherigen Unterstützungsleistungen, die eine Holschuld der Familien sind, soll die Kindergrundsicherung als Bringschuld des Staates aufgebaut werden. Das bedeutet: Familien müssen weder Informationen einholen noch Anträge stellen, sondern der Staat wird einen regelmäßigen „Kindergrundsicherungs-Check“ auf Basis der elterlichen Steuerdaten vornehmen. Daraufhin sollen Familien über ihre Ansprüche informiert werden. Die Gelder können sodann über ein Online-Portal beantragt werden.
Garantiebetrag und Zusatzbetrag
Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei unterschiedlichen Beträgen: Den Garantiebetrag erhalten alle Kinder und er soll mindestens so hoch sein wie das bisherige Kindergeld. Perspektivisch soll der Garantiebetrag allerdings der maximalen Entlastungswirkung des steuerlichen Kinderfreibetrages entsprechen, welcher derzeit ca. 350 € monatlich beträgt. Daneben soll ein Zusatzbetrag eingeführt werden, der abhängig vom Einkommen der Eltern ist.
Anspruch auf die Kindergrundsicherung haben auch volljährige Kinder, die nicht mehr bei den Eltern leben. Der Grundbetrag kann ihnen zur Finanzierung ihrer Ausbildung oder eines Studiums dienen und wird direkt an sie überwiesen. Die Betroffenen können frei darüber verfügen. Geplant ist eine Staffelung des Zusatzbetrages abhängig vom Einkommen der Eltern. Um Arbeit allerdings lohnender zu machen, soll der Betrag langsamer verringert werden als der elterliche Lohn steigt. Schließlich soll eine finanzielle Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen vermieden werden.
Fazit: Die Kindergrundsicherung soll einfacher sein als das bisherige System und es soll mehr Geld für Kinder ausbezahlt werden. Der Gesetzgebungsprozess wird dieses Jahr eingeleitet und die ersten Auszahlungen könnten 2025 erfolgen. Insgesamt wird dieses Projekt auf bis zu 10 Milliarden Euro geschätzt.
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