Wenn der Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt

von | 7. März 2019

Eine Ehe kann auch ohne das Einverständnis des Ehepartners geschieden werden, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. Welche das sind, erfährst du hier…

Scheidung einwilligenWenn ein Ehepartner die Scheidung einreicht, wird die Ehe nicht automatisch geschieden. Er stellt lediglich einen Antrag zur Ehescheidung. Der andere Ehepartner soll dann das Scheitern der Ehe anerkennen. Dann kommt es zur einvernehmlichen Scheidung. Eine einvernehmliche Scheidung geht am unkompliziertesten von statten. Doch was ist zu tun, wenn der Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt? Selbst dann kann die Ehe geschieden werden. Wichtige Kriterien müssen dabei allerdings erfüllt sein.

Ehescheidung: Die Voraussetzungen

Grundsätzlich kann eine Ehe geschieden werden, wenn die Ehe gescheitert ist und die Ehe nicht wiederhergestellt wird. Die Ehepartner leben getrennt von Tisch und Bett, also in der Regel in getrennten Wohnungen, wobei auch ein getrenntes Leben innerhalb einer Wohnung möglich ist, wie das z. B. in einer Wohngemeinschaft praktiziert wird. Lebt das Ehepaar ein Jahr getrennt und möchte sich nach reiflicher Überlegung immer noch scheiden lassen, wird das Scheitern der Ehe zunächst unwiderlegbar vermutet und die Ehe kann (einvernehmlich) geschieden werden.

Einvernehmliche Scheidung

Eine Ehe kann im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung aufgelöst werden, sofern sich die Ehepartner über das Scheitern der Ehe einig sind und den Scheidungsantrag entweder gemeinsam einreichen oder dem vom Ehepartner gestellten Scheidungsantrag zustimmen. Eine einvernehmliche Scheidung ist die einfachste und schnellste Scheidungsvariante. Außerdem kann sie deutlich kostengünstiger für beide Parteien ausfallen.

Härtefallscheidung

Noch schneller als die einvernehmliche Scheidung – wenngleich auch mit wesentlich negativerem Hintergrund – geht die Härtefallscheidung. Eine Härtefallscheidung kann bei Vorliegen von Straftaten, wie zum Beispiel körperlicher Gewalt gegen den Ehepartner beantragt werden. Dann ist es dem Ehepartner nicht mehr zuzumuten, weiter verheiratet zu bleiben. Das Trennungsjahr muss nicht eingehalten werden, wenn es dem Opfer nicht mal zuzumuten ist, lediglich „auf dem Papier“ verheiratet zu sein und der Täter muss der Scheidung auch nicht zustimmen.

Ehescheidung gegen den Willen des Ehepartners

Härtefallscheidungen sind eher selten, in der Regel bestimmen andere Gründe die Scheidung. Wenn für den einen Ehepartner das Fass voll ist, besteht für den anderen vielleicht immer noch die Chance zum Retten der Ehe. Die Scheidungsgründe sind womöglich vielfältig, total persönlich und wichtig, wenn es darum geht, das Scheitern der Ehe zu beweisen. Stimmt der Ehepartner der Scheidung nämlich auch nach dem Trennungsjahr nicht zu, kann der Antragsteller versuchen, dem Gericht das Scheitern der Ehe zu beweisen, indem all die persönlichen, teilweise sehr intimen Gründe, dem Gericht vorgebracht werden. Je gewichtiger die Gründe, desto schneller kann die Scheidung vorangetrieben werden. Möglicherweise führt mindestens einer der beiden bereits eine neue Partnerschaft oder erwartet ein Kind von einem neuen Partner. Solche Gründe sind gewichtig. Aber der Prozess der Abwägung der Scheidungsgründe kann sich in die Länge ziehen, wenn keine so offensichtlichen lebensverändernden Tatsachen vorliegen. Doch irgendwann ist das Ende der Ehe und somit die Scheidung in Sicht, selbst wenn der scheidungsunwillige Partner die Scheidung hinauszögert: Wenn die Eheleute mindestens drei Jahre getrennt leben, gilt die Ehe als gescheitert. Dann ist keine Zustimmung zur Scheidung mehr nötig und die Ehe wird auch gegen den Willen des anderen Ehepartners gelöst.

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  1. Bruhn schrieb:

    Schönen Guten Tag, ich lebe von meinem Mann getrennt jeder hat seine Whg. Nun meine Frage wir haben uns unterhalten und wir haben beschlossen es nochmals zu versuchen. Die Scheidung ist aber schon eingereicht aber ich sagte zu meinem Mann das ich das nicht mehr möchte. Was kann ich tun damit sie nicht geschieden wird. Kann man das rückgängig machen. Es wäre schön eine Antwort zu bekommen. MFG

    • Match-Patch schrieb:

      Liebe Bruhn,

      ihr könnt den Scheidungsantrag nach § 141 FamFG zurücknehmen. Derjenige, der die Scheidung eingereicht hat, muss die „Aufhebung des Scheidungsverfahrens“ (per Anwalt) veranlassen. Der Ehepartner muss dann der Rücknahme des Scheidungsantrags zustimmen. Dazu besteht für diesen kein Anwaltszwang.
      Habt ihr gemeinsam die Scheidung beantragt, müsst ihr auch gemeinsam die Aufhebung über euren Anwalt oder eure Anwälte beantragen.
      Ausführlichere Informationen findest du in unserem Artikel Scheidung zurückziehen

      Alles Gute für den Neuanfang.
      Dein Match-Patch Team

  2. Muhammad schrieb:

    Guten Tag meine Frau hat eine Scheidung Antrag gemacht nach dem Antrag sollte man eine Jahre getrennt lieben aber wir waren immer zusammen in gleicher Wohnung zusammen und gerichtliche Termin habe ich keine Briefe erhalten weil meine Frau hatte ganze Briefe mich nicht gesagt und sie ist alleine beim Urteil gericht gegen Ich habe nicht mal gewusst.und was kann ich jetzt tun.

    • Match-Patch schrieb:

      Lieber Muhammad,

      versuche mit deiner Frau in Ruhe alles zu besprechen. Frage sie, warum sie es dir nicht gesagt hat und ob sie nicht noch eine Chance sieht, die Ehe zu retten. Wenn sie ihre Meinung nicht ändert und du der Scheidung zustimmst, könntet ihr angeben, ein Trennungsjahr vollzogen zu haben, das wird keiner kontrollieren. So oder so sollte aber einer von euch ausziehen und sich eine neue Wohnung suchen, wenn die Scheidung feststeht. Auch ohne deine Zustimmung kann die Scheidung vollzogen werden. Beide müsst ihr euch anwaltlich vor Gericht vertreten lassen. Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr euch gemeinsam von ein und demselben Anwalt vertreten lassen, das ist auch günstiger.

      Alles Gute
      wünscht dein Match-Patch Team