Eheaufhebung: So kann man eine Ehe annullieren lassen

von | 20. Dezember 2018

Eine Ehe kann durch die Scheidung oder durch eine Eheaufhebung beendet werden. Um eine Ehe annullieren zu lassen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein…

Ehe annulierenBei einer Aufhebung einer standesamtlich geschlossenen Ehe muss im Gegensatz zur Scheidung kein Trennungsjahr eingehalten werden. Die Ehe wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Allerdings kann nicht jede Ehe annulliert werden, sondern es müssen triftige Auflösungsgründe vorhanden sein.

Eheauflösungen in Deutschland

Die meisten Ehen werden in Deutschland durch eine Scheidung aufgelöst, eine Eheannullierung ist eher die Ausnahme. Über die häufigsten Scheidungsgründe gibt es viele Veröffentlichungen – über die Gründe, die zur Annullierung einer Ehe führen, leider nicht. Doch das Statistische Bundesamt nennt Zahlen: 2017 wurden in Deutschland 96 Ehen annulliert. 2005 waren es noch 379 Ehen, die im Nachhinein für nichtig erklärt wurden. Die Zahl der Eheauflösungen nahm fast kontinuierlich ab. Die meisten Eheauflösungen gab es aktuell in Nordrhein-Westfalen (22) und in Bayern (18). In Brandenburg und im Saarland wurden jeweils nur eine Ehe annulliert und in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gar keine.

Ehe annullieren lassen: Die Voraussetzungen

Eine Ehe kann annulliert werden, falls die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt wurden. Das ist beispielsweise der Fall bei Minderjährigkeit, Verwandtschaft in gerader Linie, Geschäftsunfähigkeit der Ehepartner oder wenn einer der Ehepartner bereits verheiratet ist bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Aber auch wenn mindestens einer der Ehepartner bei der Eheschließung nicht zurechnungsfähig war bzw. sich in einem Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit befand (z.B. aufgrund Alkohol- oder Drogenkonsums), kann eine Eheauflösung beantragt werden. Wusste einer der Ehepartner beispielsweise aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht, dass es sich bei seiner Unterschrift um eine Eheschließung handelt oder wurde er arglistig getäuscht, kann die Ehe ebenfalls aufgelöst werden. Auch wenn jemand zur Heirat gezwungen wurde oder sich der Partner durch die Ehe Vorteile (z.B. eine Aufenthaltsgenehmigung) erschleichen wollte, kann ein Antrag auf Eheauflösung gestellt werden.

Eheauflösung: Der Vorgang

Soll eine Ehe annulliert werden, muss mindestens einer der Ehepartner einen Antrag an das zuständige Familiengericht stellen. Beim Verdacht auf eine Scheinehe kann die Ausländerbehörde ebenfalls einen Antrag auf Eheauflösung einreichen.
Die Gründe für die Eheauflösung müssen dargelegt werden. Vom Familiengericht werden die Auflösungsgründe dann untersucht und Beweiserhebungen durchgeführt. Und hier liegt das Problem: Oft lassen sie sich kaum beweisen! Damit der Antrag auf Eheaufhebung eine Chance hat, ist es gut, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Außerdem kann dieser Auskunft über unterschiedliche Fristen geben: Je nach Auflösungsgrund gibt es unter Umständen ganz andere zeitliche Fristen, bis wann der Antrag eingereicht werden kann. Aber grundsätzlich gilt: Je eher der Antrag gestellt wird, desto größer sind die Chancen auf eine Eheauflösung.

Eheauflösung und der Anspruch auf Unterhalt

Wurde die Ehe annulliert, besteht dennoch ein nacheheliches Rechtsverhältnis, ähnlich wie bei einer Scheidung. Allerdings hängt der Anspruch auf Ehegattenunterhalt mit den Auflösungsgründen zusammen. Ging jemand beispielsweise durch Täuschung oder Drohung die Ehe ein, hat er einen Unterhaltsanspruch. Unterhalt kann auch gefordert werden, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Gemeinsame Kinder haben dieselben Unterhaltsansprüche wie Kinder geschiedener oder getrennt lebender Eltern. Bei einer Scheinehe hingegen können Unterhaltsansprüche nur in Härtefällen geltend gemacht werden.

Fazit: Eine Eheauflösung kann ein sehr kompliziertes und kostenintensives Verfahren sein – vor allem, wenn Kinder aus der Ehe hervorgehen und das Sorge- und Umgangsrecht geregelt werden muss. Dann ist ein guter Rechtsbeistand besonders wichtig, um das Kindeswohl nicht zu gefährden!

Foto: Wolfilser – Fotolia.com

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