Umgangsrecht: Den Umgang mit dem Kind regeln

von | 18. Februar 2013

Ein Recht auf Umgang haben Eltern und Kind und dieser ist unabhängig vom Sorgerecht zu regeln. Umgangsrecht: Wohlverhaltensklausel, Auskunftsanspruch, Kindeswohl.

UmgangsrechtBei einer Trennung mit Kind stellt sich die Frage nach dem Umgang, denn das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Und beide Eltern haben nicht nur das Recht auf Umgang mit dem Kind, sondern sogar eine Pflicht dazu. Dabei ist unerheblich, ob die Eltern miteinander verheiratet waren und auch das Sorgerecht ist unabhängig davon. Der Umgang soll in erster Linie dem Wohle des Kindes dienen.

Umgangsrecht und Kindeswohl

Zum Wohl des Kindes gehört nicht nur der Umgang mit beiden Elternteilen, sondern auch mit Großeltern, Geschwistern, Stiefeltern und anderen Bezugspersonen. Deswegen haben auch sie ein Recht auf Umgang. Die Umgangsregelung an die Bedürfnisse des Kindes auszurichten stellt Eltern nicht selten vor eine schwierige Aufgabe. Das Kind befindet sich aufgrund der Trennung schon in einer schwierigen Lage, vor allem wenn die Eltern zerstritten sind. Dabei ist die gegenseitige Wertschätzung der Eltern für Kinder sehr wichtig. Selbst wenn Mama und Papa nicht mehr sämtliche elterliche Rollen ausüben, sind sie für das Selbstbild des Kindes und seine Identität wichtig. Einigen sich die Eltern nicht über die Ausgestaltung und Durchführung des Umgangs, so kann das Familiengericht eine Regelung erlassen. Werden die Differenzen auch mit der Regelung nicht beigelegt, haben Vater und Mutter die Möglichkeit, ein gerichtliches Umgangsvermittlungsverfahren zu beantragen. Dabei soll das Gericht einen Vermittlungsversuch zwischen den Eltern unternehmen. Manchmal wird hierzu auch das Jugendamt geladen.

Begleiteter Umgang und Umgangsausschluss

Wenn der Schutz des Kindes während des Umgangs nicht gewährleistet ist (z. B. bei einem gewalttätigen oder psychisch kranken Elternteil, bei Gefahr von sexuellem Missbrauch oder Kindesentführung), kann ein begleiteter Umgang notwendig sein. Das ist auch der Fall, wenn der Kontakt zwischen Kind und Elternteil erst noch angebahnt werden muss. Nur in schwerwiegenden Fällen kommt es zum Umgangsausschluss. Der begleitete Umgang findet meistens an einem neutralen Ort mit einer dritten Person (oftmals eine sozialpädagogische Fachkraft) statt. Das Ziel des begleiteten Umgangs ist die Herstellung eines sicheren Umgangs zwischen Elternteil und Kind. Deswegen ist begleiteter Umgang zeitlich befristet. Beim begleiteten Umgang ist es besonders wichtig, dass sich das Kind wohl fühlt und mit seinen Ängsten behutsam umgegangen wird.

Die Wohlverhaltensklausel

Grundsätzlich sollen Eltern und Kinder ihr Recht auf Umgang ungehindert ausüben können. Deswegen haben sie die Pflicht, alles zu unterlassen, wodurch das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil belastet würde. Das ist gesetzlich geregelt und wird „Wohlverhaltensklausel“ genannt. Sobald diese Klausel dauerhaft oder erheblich verletzt wird, darf das Familiengericht sogar eine Umgangspflegschaft anordnen. Einem Umgangspfleger bzw. einer Umgangspflegerin wird das Recht übertragen, den Aufenthaltsort des Kindes für die Dauer des Umgangs festzulegen. Doch Eltern haben noch mehr Pflichten.

Der Auskunftsanspruch

Nach einer Trennung mit Kind sind beide Elternteile verpflichtet, sich gegenseitig über alle wesentlichen Umstände für das kindliche Befinden und seine Entwicklung zu informieren. Dabei ist der Auskunftsanspruch kein Ersatz für den Umgang. Vielmehr besteht er zusätzlich und unabhängig vom Umgangsrecht und der Sorgerechtsform. Selbst ein vom Umgang ausgeschlossener Elternteil kann das Auskunftsrecht nutzen, sofern es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Der Auskunftsanspruch besteht bis das Kind volljährig ist.

Übrigens hat auch das Kind einen rechtlichen Anspruch auf Beratung und Hilfe durch das Jugendamt, wenn sich beispielsweise ein Elternteil den Umgangswünschen des Kindes widersetzt. Dabei kann das Gericht dem Kind einen Verfahrensbeistand zur Seite stellen. Dieser achtet auf die Wahrnehmung der Interessen des Kindes. Diese rückt der Gesetzgeber besonders in den Vordergrund und Sie als Eltern sollten das auch tun.

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (2012): Alleinerziehend – Tipps und Informationen. VAMV, Berlin

Bild: bluedesign – Fotolia.com

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  1. Patric schrieb:

    Hallo,

    meine Ex möchte nicht das meine Neune Freundin mein Kind von Zuhause abholt bei der Mutter. Darf Sie das? Genauso in der Schule. Das Gefühl kommt auch auf das die Mutter das Kind beeinflusst.

    • Match-Patch schrieb:

      Lieber Patric,
      an sich sollte sie es erlauben, während deiner Umgangszeit bestimmst du, wer das KInd sieht.
      Versuche ein klärendes Gespräch mit deiner Ex zu führen, anderenfalls könnte auch das Jugendamt mit euch gemeinsam darüber sprechen. Allerdings muss die Mutter einer Einladung dazu nicht folgen.
      Viel Erfolg
      wünscht dein Match-Patch Team

  2. Olga schrieb:

    Hi… ich habe eine Frage… mein ex und ich haben eine ein jährige Tochter. Wir sind getrennt. Nun hat er mehrere neue Frauen und kommt damit null klar. Bei einer wohnt er, die andere is seine Ehefrau, noch eine is seine Putzfrau, noch eine in jeder anderen Stadt. Alle denken er liebt nur sie. Ich bekomm das von außen mit und naja.. habe nur ein Problem damit. Dass meine Tochter ständig jemand anderes vorgesetzt bekommt und ich kann angeblich nix tun, wenn er sie mitnimmt. Die Frau, bei der er wohnt, ist von Anfang an auch akzeptiert von mir und wir kamen alle gut klar. Also wir drei. Sie versteht sich auch super mit meinem Sohn und gehört schon irgendwie zur Familie. Sie hat auch ne Bindung zu meiner Tochter schon aufgebaut.
    Letztes Wochenende dann hab ich erfahren, dass er sich dann mit anderen noch trifft, wenn er mit der kleinen spazieren geht. Und mit denen einen auf Familie macht. Leider sind diese Damen allerdings nicht ganz das, was ich mir als Umgang für meine Tochter wünsche. Da ist alk und sind Drogen im Spiel. Auch wenn sie das vielleicht nicht vor der kleinen machen. Alle psychisch labil und selbstmord gefährdet. Hab ich da nicht das Recht, den Kontakt auf zuhause bei mir zu beschränken, wenn er sich heimlich mit solchen Frauen trifft? Mich auch noch belügt?

    • Match-Patch schrieb:

      Liebe Olga,

      leider ist es so, dass der Vater während seiner Umgangszeit bestimmen darf, wer das Kind noch sieht. Vielleicht kann das Jugendamt weiterhelfen, aber du müsstest beweisen können, dass das Kindeswohl gefährdet ist und das dürfte schwer sein. Was die anderen Frauen anbelangt: die wenigsten Frauen sind scharf auf ein “fremdes” Kleinkind. In der Phase der Verliebheit wäre ein Kind für kinderlose Frauen eher störend. Möglicherweise interpretierst du zuviel in diese Bekannstschaften, die du nur vom Hörensagen kennst.

      Alles Gute wünscht
      Dein Match-Patch Team

  3. Peter schrieb:

    Ich und meiner ex Lebensgefährtin haben 3 gemeinsame Kinder bin vor 4 Wochen aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Meine ganz kleine ist knapp ein Jahr und ist Papas goldengel so wie die anderen Kinder auch. Nun bin ich zurück zur meiner Familie nach Magdeburg gezogen meine ex will in Hannover bleiben aber sie will das beste für die Kinder sagt sie. Aber ich bin der Meinung das ist nicht das beste für die Kinder sie sind sehr gerne in Magdeburg, bei der Oma. Wie soll ich mich weiter verhalten. Danke für eure Antworten

    • Match-Patch schrieb:

      Lieber Peter,

      du bist aus- bzw. weggezogen, sollen deine Kinder nun alle 14 Tage zu dir pendeln? Wie soll das gehen mit einem Jahr? Soll die Mutter sie bringen oder willst du die Kinder abholen und zurückbringen? Das sind 3.5 h Fahrtzeit (minimum) hin und zurück. Ihr müsst im Sinne der Kinder eine Umgangsregelung finden. Das gewohnte Umfeld bietet sich dafür natürlich an, da sie auch an den Papa-Wochenenden Freunde sehen könnten, an Kindergeburtstagen teilnehmen könnten etc.
      Du kannst nicht erwarten, dass du wegziehst und die Kinder dann nachkommen. Wenn du möchtest, dass ein einjähriges Kind zum Vater zieht und Umgang zur Mutter pflegt, wird es schwierig, da ein Familiengericht das Kind noch nicht zu seinem eigenen Willen befragen kann. Du kannst auch das Jugendamt für die Umgangsregelung hinzuziehen.

      Versetze dich in die Lage deiner Kinder, die möchten am liebsten beide Eltern. Das Wechselmodell ist auch eine Möglichkeit, aber dafür müsstet du in der Nähe zur Mutter wohnen, vor allem wegen Kita, Schule etc.

      Viel Erfolg wünscht
      Dein Match-Patch Team

  4. Margarete schrieb:

    Ich habe ein problem!
    Nach der trennung die sich fasst zwei jahre hinzog! Er ging und kam wieder. Am Anfang drohte er mit unseren kind zu verschwinde.Hatte ihn nie regelmässig. Zwischen durch überhaupt nicht hätte keine zeit. Dann er gibt das Sorgerecht auf. Hat eine neue mit einem sehr bewegten lebenswandel. Deshalb auch das hin und her. Wir hatten beide versucht eine lösung zu finden. Aber die jetzige hetzt in ständig auf.
    Schicken mir leute auf den Hals die mich fertig machen sollen übers internet.

    Und zum letzten abschluss muss ich von meinem ältesten sohn erfahren das er ihn ab 13 regelmässig geschlagen hat und es sogar Freunde von ihm persönlich gesehen haben oder nach den überkriffen. Er hat meinen Sohn der jetzt 17 jahre alt ist das letzte mal richtig geschlagen sowie es mir erzählt wurde,ca 20monate. Diese geschah immer wenn er alleine war mit den zwei. Mein sohn ist vor 1 jahr aufgezogen. Wir haben jetzt wieder ein tolles Verhältnis zu einander. Ich wusste nie warum er so auf mich los wollte. Er hat sich nie getraut mir es zu erzählen. Da er angst vor ihm hatte und er nicht wollte das sein Bruder ohne Papa ist.
    Ich wollte meinen ex sofort anzeigen! Jugendamt meinte ich soll ihn entscheiden lassen. Aber ich habe Angst das er vielleicht das gleiche dem kleinen an tut. Den er war auch damals liebevoll zu meinem großen!
    Wir haben beide das Sorgerecht. Mein kleiner war beim letzten besuch auch Übernacht. Richtig böse ist auf mich los und auch auf seinen Bruder. Dies auch eine Mitarbeiterin des jugendamt mit bekommen hat. Die sehr überrascht war weil er sich noch nie so verhalten hat. Diese Mitarbeiterin hab ich auch sofort von dem geschrieben was mein großer erzählt hat. Ich soll ihn entscheiden lassen ob er ihn anzeigt.
    Mein Sohn hat angst vor ihm! Das er ihm körperlich wieder was an tun würde.

    Ich weiß nicht mehr was ich machen soll.
    Danke euch!!

    • match-patch schrieb:

      Liebe Magarete,

      körperliche Gewalt gegen andere ist strafbar und bei Kindern/Jugendlichen handelt es sich ganz klar um die Gefährdung des Kindeswohls, sowohl physich als auch psychisch. Wir würden den Umgang zwischen Kind/ern und Vater aufgrund dieser Vorkommnisse verbieten. Vielleicht könntest du dich auch bei der Poilzei informieren, wie am besten vorzugehen ist und inwiefern du Anzeige erstatten kannst.
      Wir sind da leider auch überfragt.

      Alles Gute
      Dein match-patch Team