Die Erbfolge in der Patchworkfamilie

von | 15. Februar 2019

Die Erbfolge ist etwas verzwickt in der Patchworkfamilie. Denn je nachdem, welcher Elternteil zuerst verstirbt, erben die Kinder viel, wenig oder nichts…

Erbrecht PatchworkfamilieGrundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Regelungen für die Erfbolge bei Patchworkfamilien. Die gesetzlichen Regelungen greifen lediglich für Blutsverwandte. Deshalb ist es wichtig, den Erbfall in der Patchworkfamilie durch ein notarielles Testament oder ein entsprechendes Schriftstück zu regeln. Sonst kann es passieren, dass die Kinder viel erben, wenig erben oder im schlimmsten Fall sogar leer ausgehen, wenn der leibliche Elternteil stirbt.

Patchworkfamilie und Erbrecht

Das Erbrecht regelt das Erbe unter Blutsverwandten mit einer Ausnahme: dem Erbrecht zufolge erben im Todesfall der Eltern Kinder direkter, also leiblicher Abstammung und adoptierte Kinder. Adoptierte Kinder werden im Erbrecht den leiblichen Kindern gleichgestellt. Nicht-adoptierte Kinder einer Patchworkfamilie erben von ihrem Bonuselternteil grundsätzlich nichts, gemeinsame Kinder und Kinder aus einer früheren Partnerschaft des Bonuselternteils erben hingegen schon. Diese Regelung kann zur Falle werden, denn je nachdem, welcher Elternteil zuerst verstirbt, ergeben sich die Erben seines Nachlasses.

Erbrecht in der Patchworkfamilie: Ein Beispiel

Der Nachlass verteilt sich in der Patchworkfamilie unterschiedlich, denn es kommt darauf an, welcher Elternteil als erster stirbt. Beispiel: Die Mutter hat zwei Kinder aus erster Ehe und mit ihrem neuen Ehemann ein gemeinsames Kind. Die Eltern vereinbaren in ihrem Testament das sog. Berliner Modell. Dadurch werden sie im Todesfall jeweils zu Alleinerben eingesetzt. Der Nachlass fällt mit dem Tod des zuletzt Versterbenden somit an seine blutsverwandten Nachkommen. Mit dem Tod des (Bonus-)Vaters fällt der Nachlass der Mutter zu und nach ihrem Tod wird der Nachlass unter ihren drei leiblichen Kindern zu je einem Drittel aufgeteilt. Stirbt die Mutter zuerst, ist der (Bonus-)Vater Alleinerbe und nach dessen Tod erbt das gemeinsame, leibliche Kind den gesamten Nachlass. Die Kinder aus erster Ehe sind nicht erbberechtigt. Hätte der (Bonus-Vater) noch andere leibliche Kinder, würden diese ebenfalls erben.

Patchworkfamilie: das passende Testament

Damit es nicht zu ungewollten Erbfolgen kommt, muss in der Patchworkfamilie das Testament entsprechend gestaltet werden. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten und diese Fragen sollten sich Patchworkpaare stellen:

  1.  Wie soll der überlebenden Partner finanziell abgesichert werden? Beispielsweise indem er das Vermögen des Verstorbenen auf Lebenszeit nutzen darf -> Nießbrauch am gesamten Nachlass (oder nur am Grundstück) einräumen.
  2. Wollen wir uns als gegenseitige Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben?
  3. Besteht die Gefahr, dass ein Kind im Todesfall seines (erstversterbenden) Elternteils seinen Pflichtteil fordert? -> Diesen Schritt mit Strafklausel im Testament unattraktiv machen oder per notariell beglaubigtem Pflichtteilsverzicht absichern (meist gegen Summe X).
  4. Soll der Überlebende das Testament nochmals ändern können?
  5. Bei Immobilien: Nießbrauch einräumen oder Wohnrechte sichern, damit der Überlebende von seinen Stiefkindern nicht rausgeworfen werden kann!
  6. Möchten wir, dass alle Kinder in gleicher Höhe erben? Es gibt Unterschiede zwischen Erbteil und Pflichtteil!
  7. Was passiert, wenn Kinder im Erbfall noch minderjährig sind? Dann muss ein Erwachsener das Erbe verwalten. Bitte abklären, wer das im Fall des Kindes ist/sein kann.

Grundsätzlich ist es gut, sich von einem Anwalt oder Notar im Erbrecht beraten zu lassen und ein unanfechtbares Testament oder ein handschriftliches Testament anzufertigen. Das Testament sollte möglichst detailliert gestaltet sein. Ein Testament kann immer noch geändert oder an eine neue Lebenssituation (zum Beispiel, wenn noch ein Kind geboren wird) angepasst werden. Ein Testament ist wichtig, denn es soll für Gerechtigkeit sorgen!

Quelle des Beispiels: Bliersbach, Gerhard (2018): Mit Kind und Kegel. Ein Ratgeber für Patchworkfamilien. Psychosozial-Verlag, Gießen

Foto: Africa Studio – Fotolia.com
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