Alleinerziehend: Rechtzeitig ein Testament aufsetzen!

von | 4. Oktober 2021

Ein Testament ist für Alleinerziehende wichtig, vor allem wenn die Kinder noch minderjährig sind. Sonst kann der Ex-Partner Einfluss auf das Erbe nehmen.

Kaum eine junge Mutter oder ein junger Vater denkt ans Testament, doch vor allem bei Alleinerziehenden ist das Thema sehr wichtig: Verstirbt ein alleinerziehender Elternteil mit kleinen Kindern, sollte alles rund ums Erbe frühzeitig im Sinne des Erblassers geregelt werden – vor allem wenn der Ex-Partner dabei außen vorgelassen werden soll.

Erbfolge in der Einelternfamilie

Grundsätzlich erben beim Tod Alleinerziehender, die nicht wiederverheiratet sind, ausschließlich die Kinder. Hat der Erblasser mehrere Kinder, erben alle zu gleichen Teilen. Bargeld wird aufgeteilt, Immobilien und andere Wertgegenstände werden wertmäßig zugeteilt bzw. veräußert und vom Erlös profitieren alle Kinder gleichermaßen. Hat der Alleinerziehende nach der Trennung wieder geheiratet, dann unterliegt die Erbfolge in der Patchworkfamilie einer anderen Regelung: der neue Ehepartner hat einen Anspruch auf die Hälfte des Erbes und die andere Hälfte wird unter den Kindern des Erblassers aufgeteilt.

Erbverwalter für minderjährige Kinder

Minderjährige Kinder haben noch keinen Zugriff auf ihr Erbe, deshalb benötigen sie einen Verwalter. Grundsätzlich ist das bei Kindern unter 18 Jahren der andere Elternteil. Das gilt auch bei Alleinerziehenden, sofern beide Elternteile bis zum Erbfall das gemeinsame Sorgerecht hatten – egal, ob das Paar verheiratet war oder nicht! Allerdings ist es auch möglich, dem Ex-Partner die Verwaltung des Erbes und somit alle Zugriffsmöglichkeiten in Form eines Testamentes zu entziehen. Stattdessen wird eine andere Vertrauensperson als Erbverwalter bzw. Pfleger eingesetzt. Zudem gibt es die Möglichkeit, jemanden lediglich als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Ein Pfleger bzw. Vormund kümmert sich dann um die persönlichen Belange des Kindes und der Testamentsvollstrecker regelt das Finanzielle. Das kann sinnvoll sein, wenn es eine besonders liebevolle Person im Umfeld gibt, der die Kinder nach dem Tod anvertraut werden und jemanden, der gut mit Finanzen umgehen kann.

Haben die Elternteile kein gemeinsames Sorgerecht, so kann der Alleinerziehende selbst einen Vormund und somit einen Erbverwalter für die Kinder bestimmen. Das sollte auch jeder tun, denn ansonsten bestimmt das Familiengericht in der Regel einen Vormund und das kann auch eine völlig fremde Person für das Kind sein.

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstrecker können alle geschäftsfähigen Volljährigen sein, die nicht unter Vermögensbetreuung stehen. Testamentsvollstrecker müssen dafür sorgen, dass das Erbe der minderjährigen Kinder so verwaltet wird, wie es im Testament geregelt wurde. Sie verwalten die Erbschaft nicht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag der Erben, sondern die Testamentsvollstreckung kann so lange dauern, bis die Kinder die Reife für einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Erbe haben.

Testament verfassen

Alleinerziehende sollten sich zunächst darüber Gedanken machen, was im Todesfall mit ihrem Nachlass geschieht und wer für die Kinder sorgen wird. Kommt der Ex-Partner für einen Part in Frage oder gibt es andere Vertrauenspersonen, die eher im Interesse des Erblassers und der Kinder handeln? Ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Notar kann Klarheit verschaffen. Das Testament kann entweder selbst oder beim Notar aufgesetzt werden. Wichtig ist es, ein eigenhändiges Testament bei einer Vertrauensperson, an einem festen Platz zu Hause (zum Beispiel im Tresor) oder beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Letzteres ist am ratsamsten, denn hier erhält das Testament einen Eintrag im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer und kann nicht verloren gehen oder unterschlagen werden!

Übrigens: Das Testament kann immer wieder verändert oder aktualisiert werden, wenn sich die Umstände ändern!

Foto: Canva.com

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