Rechtliche Regelungen für unverheiratete Paare

von | 31. Mai 2023

Für Ehepaare gibt es klare rechtliche Regelungen, bei unverheirateten Paaren kann ein Partnerschaftsvertrag wichtig sein.

In Deutschland gibt es etwa 3,3 Millionen Paare, die unverheiratet sind, die Tendenz ist steigend. Zwar ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft rechtlich in weiten Bereichen anerkannt, allerdings sind nicht alle Eventualitäten umfassend und für die Partner zufriedenstellend geregelt. Hier die wichtigsten Fakten…

Sorgerecht und Unterhalt bei unverheirateten Paaren

Zunächst muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, damit das Kind auch rechtlich mit ihm verwandt ist und er das Sorgerecht erhalten kann. Die Eltern müssen eine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht gegenüber dem Jugendamt abgeben. Versäumt der Vater die Anerkennung der Vaterschaft, entscheidet die Mutter alleine in sämtlichen Belangen, die das Kind betrifft. Wurde die Vaterschaft nicht anerkannt, bestehen auch keine Unterhaltsansprüche im Trennungsfall.

Unverheiratete Paare sparen sich eine teure Scheidung. Wurde die Vaterschaft anerkannt, besteht für das Kind ein Unterhaltsanspruch und möglicherweise auch für die Mutter, vor allem wenn die Kinder noch sehr klein sind. Bei einer Trennung gibt es allerdings für unverheiratete Paare keinen Vermögensausgleich oder einen Ausgleich für Rentenansprüche. Hat sich ein Partner um die gemeinsamen Kinder gekümmert und deshalb nicht oder nur wenig gearbeitet und somit kaum in die Rentenkasse eingezahlt hat, ist er im Nachteil.

Zusammenleben ohne Trauschein: Vorsorgevollmacht

In einem medizinischen Notfall oder bei Pflegebedürftigkeit unterliegen die Angestellten eines Krankenhauses und das Pflegepersonal der Schweigepflicht und sie dürfen dem Partner keine Auskunft über den Gesundheitszustand geben. Zudem darf der Partner nicht über wichtige medizinische Fragen entscheiden. Hat der kranke Partner keine Kinder, kann sogar ein Vormund, also eine fremde, rechtliche Betreuungsperson, zur Entscheidung hinzugezogen werden. Deshalb ist es umso wichtiger, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sowie einen gültigen Organspendeausweis (auch und besonders für den Fall, dass keine Organe gespendet werden sollen) zu haben.

Testament für unverheiratete Paare

Die Erbfolge ist bei unverheirateten Paaren juristisch geregelt, das heißt: der Lebenspartner bleibt in der gesetzlichen Erbfolge schlichtweg außen vor! Das lässt sich durch ein Testament oder einen Erbvertrag ändern, allerdings wird dann eine satte Erbschaftssteuer fällig – unverheirateten Erben wird ein Freibetrag von 20.000 € zugestanden, Ehepartner profitieren hingegen von 500.000 €.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Witwenrente

Ferner hat der Hinterbliebene keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente und das wären immerhin 55% der Rente des verstorbenen Partners. Stirbt ein Partner und fällt damit dessen komplette Rente weg, kann das Menschen schnell in eine finanzielle Krise stürzen. Schließlich bleiben Miete, Kosten fürs Haus und andere Fixkosten gleich.

Partnerschaftsvertrag

Unverheiratete Paare sollten sich gut juristisch beraten lassen und Regelungen hinsichtlich ihrer individuellen Lebenssituation treffen. Besonders wenn ein Paar Kinder hat, eine Immobilie besitzt, selbständig ist, ein Partner krank ist, einer der Alleinverdiener ist oder die Vermögensverhältnisse sehr unterschiedlich sind, ist ein Partnerschaftsvertrag sehr sinnvoll. Hier können sämtliche Belange innerhalb der Partnerschaft, aber auch im Falle einer Trennung juristisch geregelt werden. Ein Rechtsanwalt kann den Vertrag aufsetzen, für eine bestmögliche rechtliche Sicherheit sollte er allerdings notariell beurkundet sein. Keine Angst – im Falle einer Änderung der Lebenssituation kann der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen immer wieder angepasst werden.

Foto: depositphotos.com

Jetzt deinen Partner mit Familiensinn finden!

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Notwendige Felder sind mit * markiert.